591

(Vom 13. September 1918.)

Justiz- und Polizeidepartement.

Amt für geistiges Eigentum.

Technische Experten I. Klasse: Dr. Sauter, Josef, von Genf; Blau, Friedrich, von Bern ; Stocker, Jakob, von Büron (Luzern) ; Dr. Nüesch, Paul, von Schaffhausen ; Dr. Bornand, Louis, von Ste. Croix, und Dolder, Jakob, von Hauptwil (Thurgau), zurzeit Experten II. Klasse des Amtes.

Technischer Experte II. Klasse : Imbach, Josef, von Sursee (Luzern), bisher Experte III. Klasse.

Eidgenössisches Ernährungsamt.

Generalsekretär: Dr. jur. Guggisberg, P., von Belp.

Chef der Abteilung für Monopolwaren : Oberstlieutenant Richner, Emil, von Gränichen, zurzeit Chef des Verpflegungsbureaus des eidgenössischen Oberkriegskommissariats.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Der Mieterschutzverordnung der Gemeinde Münchenbuchsee (Bern), wird die Genehmigung erteilt.

B e r n , den 7. September 1918.

Schweiz. Justiz- und Polizeidepartement.

Schweizerisches Bundesgericht.

Ediktalladung.

Dürig, Charles, geb. 1894, von Bäriswil (Bern), Reisender, zurzeit ohne bekannten Domizils in der Schweiz, welcher durch Bundesblatt. 70. Jahrg. Bd. IV.

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592 Beschluss der Anklagekammer des schweizerischen Bundesgerichts vom 11. Juli 1918 wegen verbotenen Nachrichtendienstes zugunsten einer fremden Macht auf dem Gebiete der Eidgenossenschaft in Anklagezustand versetzt und vor das Bundesstrafgericht verwiesen worden ist, wird davon in Kenntnis gesetzt, dass a. die Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgerichte Montag, den 23. September 1918, vormittags 10 Uhr, im kleinen Sitzungssaal des Bundesgerichtsgebäudes in Lausanne stattfindet 5 b. die Untersuchungsakten zu seiner Einsicht bei der Bundesgerichtskanzlei in Lausanne aufliegen; c. ihm das Recht zusteht, einen Verteidiger beizuziehen und bis zum 20. September allfällige Anträge auf Vorladung von Zeugen oder Herbeischaffung anderer Beweismittel zur Hauptverhandlung zu stellen.

Gleichzeitig wird er aufgefordert, zur Hauptverhandlung persönlich vor dem Bundesstrafgerichte zu erscheinen, unter der Androhung, dass im Falle Ausbleibens gemäss Art. 133 und 134 des Bundesstrafprozesses gegen ihn verfahren würde.

L a u s a n n e , den 12. September 1918.

Der Präsident des Bundessti-afgerichts : Stooss.

Schweizerisches Bundesgericht.

Edüttalladuug.

Engelmann, Rudolf, geboren den 30. Juli 1880, von Iserlohn (Preussen), vom Dezember 1915 bis 21. Dezember 1917 Sekretär beim deutschen Generalkonsulat in Zürich, zurzeit ohne bekannten Aufenthalt in der Schweiz, welcher durch Beschluss der Anklagekammer des schweizerischen Bundesgerichtes vom 13. August 1918 wegen 1. Sprengstoffverbrechens im Sinne des Art. 3 des Bundesgesetzes betreffend Ergänzung des Bundesstrafrechtes vom 12. April 1894; 2. Widerhandlung gegen Ziffer 2 der Verordnung des Bundesrates betreffend Handhabung der Neutralität in der Schweiz vom 4. August 1914,

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in Anklagezustand versetzt und vor das Bundesstrafgericht verwiesen worden ist, wird davon in Kenntnis gesetzt, dass a. die Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgerichte Dienstag den 8. Oktober 1918, vormittags 8 Uhr, im Sitzungssaal Nr. 61 des Bezirksgebäudes in Zürich, Badenerstrasse 90, stattfindet ; b. die Untersuchungsakten zu seiner Einsicht bei der Bundesgerichtskanzlei vom 20.--30. September 1918 aufliegen; c. ihm das Recht zusteht, einen Verteidiger beizuziehen und bis zum 30. September 1918 allfällige Anträge auf Vorladung von Zeugen oder Herbeischaffung anderer Beweismittel zur Hauptverhandlung zu stellen.

Gleichzeitig wird er aufgefordert, zur Hauptverhandlung persönlich vor dem Bundesstrafgerichte zu erscheinen, unter der Androhung, dass im Falle Ausbleibens gemäss Art. 133 und 134 des Bundesstrafprozesses gegen ihn verfahren würde.

L a u s a n n e , den 12. September

1918.

Der Präsident des Bundesstrafgerichts: Soldati.

Schweizerisches Bundesgericht.

Ediktalladung.

Stever, Hans Ulrich, von Wustrow (Mecklenburg-Schwerin), geb. 1880, Kaufmann, zurzeit unbekannten Domizils in der Schweiz, welcher durch Beschluss der Anklagekammer des schweizerischen Bundesgerichts vom 2. Juli 1918 wegen verbotenen Nachrichtendienstes zugunsten einer fremden Macht auf dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft in Anklagezustand versetzt und vor das Bundesstrafgericht verwiesen worden ist, wird davon in Kenntnis gesetzt, dass a. die Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgerichte Dienstag, den 24. September 1918, vormittags 8 Uhr, im kleinen Sitzungsaal des Bundesgerichtsgebäudes in Lausanne stattfindet ; b. die Untersuchungsakten zu seiner Einsicht bei der Bundesgerichtskanzlei in Lausanne aufliegen ; c. ihm das Recht zusteht, einen Verteidiger beizuziehen und bis zum 20. September allfällige Anträge auf Vorladung

594 von Zeugen oder Herbeischaffung Hauptverhandlung zu stellen.

anderer Beweismittel zur

Gleichzeitig wird er aufgefordert, zur Hauptverhandlung persönlich vor dem Bundesstrafgerichte zu erscheinen, unter der Androhung, dass im Falle Ausbleibens gemäss Art. 133 und 134 des Bundesstrafprozesses gegen ihn verfahren würde.

L a u s a n n e , den 14. September

1918.

Der Präsident des Bundesstrafgerichts : Stooss.

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1917 und 1918, «

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Februar . .

März . . .

April . . .

Mai . . . .

Juni . . . .

Juli . . . '.

August . . .

September . .

Oktober . .

November . .

Dezember .

4,342,498. -- 3,909,074. 20 4,825,150. 96 5,279,784. 39 5,725,159. 63 4,434,014. 87 4,168,605. 85 3,405,786. 32 3,450,007. 42 4,562,500. -- 2,741,638. 45 5,378,561. 99

1918

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Mindereinnahme

Fr.

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937,962. 92 3,404,535. 08 _ 8,296,123. -- 612,951. 20 3,217,155. 41 1,607,995.

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3,580,013. 47 1,699,770. 92 2,190,011. 32 3,535,148. 31 -- 4,339,856. 09 94,158. 78 ~~ 3,910,882. 36 257,723. 49 -- 4,731,770. 06 1,325,!>83. 74

Total 52,222,682. 08 Auf Ende Aug. 36,090,074. 22 30,015,483. 78

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1918

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38

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18.09.1918

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