232

# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 29. Juli 1918.)

Infolge der andauernden Grippe-Epidemie ist das Aufgebot für folgende auf die erste Hälfte August einberufenen Truppen widerrufen worden : Von der Festungsbesatzung St. Gotthard: Fest.-I.-Bat. 170, 171, 173 ,, Art.-Kp. 5, Lw.

,, Art.-Bttrn. I und H/7, Lw.

,, ,, ,, I und HI/9 ,, ,, ,, I, II und III/10 Mitr.-Kp. 8, Lw.

,, Art.-Kp. 8, Lw.

aufgeboten auf 12. August.

aufgeboten auf 19. August.

Von der Garnison St. Maurice : Fest.-Sap.-Kp. 4

°

aufgeboten auf 15. August.

Von den Armeetruppen: Mitr.-Kpn. 46 und 47 aufgeboten auf 16. August.

Sap.-Bat. 20, Stab u. Kpn. I, II, III/20 aufgeboten auf 7. August.

Von den Landsturmtruppen: Lst.-Genie-Kpn. 4 und 5 aufgeboten auf 13. August.

Lst.-Genie-Kpn. 11, 13, 14 aufgeboten auf 20. August.

Lst.-Genie-Det.Zug, Baselland,Baselstadt aufgeboten auf 20. August.

Der Schweizerischen Unfallversicherungs-Aktiengesellschaft in Winterthur wird die Bewilligung zum Betriebe der Transportversicherung (Auto-Kasko-Versicherung) erteilt.

An Stelle des verstorbenen Herrn Ständerat Lachenal wird als Mitglied des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen gewählt : Herr alt Staatsrat Victor Charbonnet, Ingenieur, in Genf.

233

(Vom 30. Juli 1918.)

Das Aufgebot der nachstehenden Truppen ist auf u n b e s t i m m t e Z e i t v e r s c h o b e n worden, in der Meinung, dass dieselben, sobald die Grippe-Epidemie das Einberufen neuer Truppen erlaubt, wieder aufgeboten werden : Pk.-Kpn. I, II, Hl/5 ' aufgeboten auf 29. August.

I.-Br. 13 Stab I.-R. 25 Stab und Bat. 61, 62, 98 und Seh. 6, sowie Mitr.-Kpn. I, II, III, IV/25 I.-R. 26 Stab und aufgeboten auf S.August, Bat. 63, 64, 65 und Mitr.-Kpn. I, II, 111/26 Fahr. Mitr.-Kp. II/5 Sap.-Kp. 1/5 V.-Kp. 1/5 V.-Sm.-Kol. II, HI/4 l ,, , , ,,, 0 .

Fest.-I.-Kp. 1/167 ' } aufgeboten auf 12' Au§ustFest.-Art.-Bttr. II/9, Auszug aufgeboten auf 26. August.

Et.-I.-Kpn. 111/104, II, HI/105, HI/106 aufgeboten auf 21. August.

Pont.-Bat. l Stab und Kpn. I, II, III, IV/1 aufgeboten auf 19. August, Pont.-Tr.-Kp. l aufgeboten auf 2. Sept.

I.-R. 37 Stab und Bat. 121, 122 Rdf.-Kp. 19 I.-R. 40 Stab und aufgeboten auf 5. August.

Bat. 130 (ohne 1/130), 131 (ohne IV/131), 132 und 133 Geb.-I.-Kpn. 11/163, HI/164 aufgeboten auf 12. August, V.-Kp. 19 aufgeboten auf 5. August.

Es wird am 1./2. August ein eidg. Plakat herausgegeben, worin der Widerruf der vorstehenden Truppenaufgebote publiziert wird.

(Vom 31. Juli 1918.)

Den Mieterschutzverordnungen der Gemeinden Belp und Delsberg (Bern) wird die Genehmigung erteilt.

(Vom 3. August 1918.)

Der Bundesrat hat heute an das Oltener Aktionskomitee (Präsident Herr Nationalrat Grimm, in Bern) folgendes Schreiben gerichtet :

234

Unter Bezugnahme auf die Konferenzen, in denen eine Delegation unserer Behörde mit Ihnen die durch Eingabe vom 22. Juli uns unterbreiteten Postulate eingehend besprochen hat, und auf unser Schreiben vom 26. Juli 1918 geben wir Ihnen nachstehend eine Zusammenfassung unserer Erklärungen über Ihre Wünsche: Zu 1. Eine Aufhebung des Bundesratsbeschlusses vom 12. Juli 1918 betreffend Massnahmen der Kantonsregierungen zur Aufrechthaltung von Ruhe und Ordnung kann von uns nicht zugestanden werden. Wir können uns dieses Begehren und die über den Bcschluss entstandene Aufregung nur dadurch erklären, dass dieser unrichtig interpretiert worden ist. Der erwähnte Bundcsratsbeschluss richtet sich gegen keine Partei und keinen Teil der Bevölkerung und ebensowenig gegen verfassungsmässige Rechte der Bürger. Er bezweckt lediglich, den Kantonsregierungen die Möglichkeit zu geben, unter besonderen Umständen, beispielsweise in einer Zeit grosser Aufregung, Massregeln zu treffen, die geeignet sind, ernstliche Störungen von Ruhe und Ordnung zu verhindern und Vorgänge unmöglich zu machen, die von jedermann und sicherlich auch von Ihnen lebhaft bedauert würden. Um alle Miss Verständnisse auszuschliessen, werden wir den Kantonsregierungen unsere Auffassung über diesen Bundesratsbeschluss zur Kenntnis bringen.

Zu, 2. Gegen den ßundesratsbeschluss betreffend die Zurückweisung fremder Deserteure haben sich in vielen Gegenden unseres Landes und in weiten Kreisen des Volkes ernstliche Bedenken geltend gemacht. Diese fanden auch ihren Ausdruck in den jüngsten Sitzungen der Neutralitätskommissionen der eidgenössischen Räte, und es hat die Kommission des Ständerates beschlossen, einen Antrag einzubringen, durch den die Aufhobung dieses Beschlusses angeregt und der Bundesrat ersucht wird, ihn inzwischen mit Milde zu handhaben. Wir haben uns entschlossen, diese Motion entgegenzunehmen und die nötigen Anordnungen getroffen, damit bis zur Entscheidung durch das Parlament der Beschluss mit aller Milde angewendet werde.

Z/u, 3--8. Zu diesen Postulaten können wir im wesentlichen nur wiederholen, was wir Ihnen bereits am 26. Juli geschrieben haben. Indessen scheinen noch einige Missvcrständnisse obzuwalten, so dass wir uns veranlasst sehen, nachstehend im einen und andern Punkte unsere Erklärungen näher zu präzisieren.

Zu 3. Wir haben
bereits beschlossen, eine Ernährungsorganisation zu schaffen. Indessen bietet die Ausführung dieses Beschlusses erhebliche Schwierigkeiten, da es nicht leicht ist, einen

235 erfahrenen Leiter zu gewinnen. Mit der Schaffung einer Kommission für Ernährungsfragen sind wir einverstanden, und wir wünschen selbst, dass die Arbeiterschaft in einer solchen eine angemessene Vertretung habe, damit sie Einblick in alle Verhältnisse bekommt und auch die Verantwortung mitträgt. Organisation und Aufgabe dieser Kommission werden zu bestimmen sein.

Zu 4. Eine Neuordnung der Rationierung und Verteilung der Lebensmittel, speziell der Monopolwaren, befindet sich in Prüfung. Das Ergebnis der Vorarbeiten wird dein Militärdepartement in kurzer Frist zugehen.

Zu 5. Gegen die Streckung der Vorräte der Lebensmittel und Bedarfsgegenstände durch Herstellung von Einheitswaren kann von keiner Seite Einwendung erhoben werden, vorausgesetzt, dass die zu treffenden Massregeln rationelle und geeignet sind, bessere Zustände herbeizuführen.

Zu 6. Es ist unbestreitbar, dass irn Handel vielfach Missbräuche vorkommen. Wir sind entschlossen, diesen nach Möglichkeit entgegenzutreten. Eine Revision des Bundesratsbesehlusses gegen den Wucher befindet sich in Vorbereitung. Wie schon ·erklärt, sind wir auch bereit, eine Konzessionierung des privaten Handels, sei es im allgemeinen, sei es für bestimmte Branchen, vorzusehen.

Zu 7. Die Versorgung der Bevölkerung mit Hausbrandkohle durch kommunale oder private gemeinnützige Einfuhr- \iad Verteilungsstellen hat unsere volle Aufmerksamkeit. Wir sind bereit, diese Lösung zu unterstützen und haben denn auch schon vor Eingang Ihrer ersten Eingabe Schritte in dieser Richtung getan.

Zu 8. Die bereits in Aussicht gestellte Bestellung einer Kommission zur Prüfung der Frage der Errichtung paritätischer Lohnämter ist in die Wege geleitet. Die Organisationen der Arbeitgeber und Arbeiter sind darum angegangen worden, Vorsehläge zu machen.

ZM 9. In der Diskussion wurde der Wunsch geäussert, es möchte eine allfällige Reduktion der Betriebe zunächst durch die Einschränkung der Arbeitszeit durchgeführt und die Entlassung von Arbeitern tunlichst vermieden werden. Überdies sollten in solchen Betrieben oder Betriebsgruppen keine Überzeitbewilligungen mehr erteilt werden. Wir verweisen gegenüber diesem Postulat auf Art. 2 und 3 des Entwurfes zu einem Bundesratsbesehluss betreffend die Fürsorge bei Arbeitslosigkeit in industriellen und gewerblichen Betrieben. Sie ersehen daraus, dass

236

wir diesem Postulate durch die vorgesehenen Bestimmungen bereits gerecht geworden sind. Eine Reduktion der Arbeitszeit mit Rücksicht auf die durch die Ernährungsschwierigkeiten erfolgte Verminderung der körperlichen Leistungsfähigkeit durch staatliche Vorschriften dürfte nicht nur bei den Arbeitgebern, sondern auch bei den Arbeitern auf grosse Schwierigkeiten stossen, und zwar u. a. auch deshalb, weil sich dieses Postulat wohl gelegentlich mit dem Wunsche der Arbeiterschaft, mehr zu verdienen, kreuzen würde. Aber auch abgesehen hiervon erscheint es uns sehr schwierig, ja fast unmöglich, Regeln aufzustellen, die geeignet wären, das Postulat in befriedigender Weise zu lösen.

Eine allgemeine Verkürzung der Arbeitszeit, von der auch gesprochen wurde, kann offenbar bloss durch eine Revision des neuen Fabrikgesetzes erfolgen, dessen Hauptbestimmungen über die Arbeitszeit materiell durch den Bundesratsbeschluss vom 30. Oktober 1917 betreffend die Arbeit in den Fabriken eingeführt wurden. Für eine Gesetzesrevision ist jedoch offenbar heute nicht der Moment, da niemand in der Lage ist, gegenwärtig die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu überblicken und demgemäss im Interesse der Industrie und der Arbeiterschaft selbst die sachlich der Gesamtheit förderlichen Entscheidungen zu treffen.

Inwiefern die Reduktion der Arbeitszeit in einzelnen Betrieben oder Betriebsgruppen zufolge der Ernährungsschwierigkeiten notwendig und wünschbar und im wirklichen Interesse der Arbeiterschaft gelegen ist, vermögen wir im Zeitraum einiger Tage nicht zu entscheiden. Wir behalten uns vor, die Verhältnisse prüfen zu lassen und bemerken nochmals, dass unter Umständen nur allzurasch und häufig in der Industrie ungewollte Betriebseinschränkungen eintreten können. Wir warten nun zunächst das Ergebnis der Beratungen in der paritätischen Kommission ab, die mit Rücksicht auf Postulat 8 bestellt wird. Bei diesem Anlass dürften ja überhaupt die gesamten Arbeitsverhältnisse zur Erörterung kommen.

ZM 10. Die Frage der Förderung des kommunalen oder genossenschaftlichen Wohnungsbaues durch den Bund können wir nicht von uns aus lösen. Es handelt sich hier um eine Frage von bedeutender wirtschaftlicher und finanzieller Tragweite. Wir werden jedoch der Bundesversammlung im Hinblick auf die unleugbare Wohnungsnot und von der fernem Erwägung ausgehend, dass eine Anregung der Bautätigkeit im Interesse der Beschäftigung der Arbeiter, insbesondere in der Übergangsperiode, sehr wünschens-

237

wert ist, beantragen, einen Bundesbeschluss über die Förderung der kommunalen oder genossenschaftlichen Erstellung billiger Wohnungen zu erlassen. Durch einen solchen Beschluss soll der Bundesrat ermächtigt werden, den genannten Unternehmungen durch Gewährung von Darleihen zu reduziertem Zinsfuss beizustehen, dies natürlich unter der Voraussetzung, dass auch die Kantone oder Gemeinden entsprechende Opfer bringen. Wir werden, was an uns liegt, tun, um den Erlass so zu fördern, dass er im Laufe des Winters erledigt werden kann. Sollten vorher im Hinblick auf besondere Verhältnisse, wie sie z. B. in Bern -bestehen, Massregeln sich als wünschenswert erweisen, so sind wir bereit, den Erlass solcher auf Grund unserer ausserordentlichen Vollmachten in Erwägung zu ziehen.

Zu 11. Im Hinblick auf die steigende Teuerung und zur Erleichterung der Herbsteinkäufe wird jedem Beamten, Augestellten und Arbeiter des Bundes im Laufe des Monats August ein Vorschuss ausgerichtet werden, der einer Monatsbesoldung, resp. einem Monatslohn unter Hinzurechnung der bereits früher gewährten Teuerungszulagen entspricht, immerhin aber den Betrag von Fr. 300 nicht übersteigt. Für Verheiratete und Ledige mit Unterstützungspflicht soll der Vorschuss, auch wenn die Monatsbesoldung, resp. der Monatslohn diesen Ansatz nicht erreicht, Fr. 300 betragen.

Wir werden den eidgenössischen Räten eine Vorlage über die Gewährung von Nachteuerungszulagen unterbreiten, und zwar 'so früh, dass deren Erledigung in der Septembersession möglich ist. Heute sind wir noch nicht in der Lage, uns darüber auszuspreehen, welches System und welche Ansätze wir in Vorschlag bringen werden. Diese Frage wird noch geprüft und sowohl mit den Organen der Bundesbahnen als mit Vertretern des Personals besprochen. Unsere Vorschläge werden in weitgehender Weise der derzeitigen Lage des Personals Rücksicht tragen.

Bereits seit dem Monat Mai befindet sich eine Revision dés Bundesgesetzes betreffend die Arbeitszeit beim Betrieb der Eisenbahn- und andern Verkehrsanstalten vom 19 Dezember 1902 in Vorbereitung, und es wurde auch den Personalverbänden zur Mitwirkung Gelegenheit gegeben. Es ist vorgesehen, diese Revision so zu fördern, dass wir die neue Vorlage der Bundesversammlungvoraussichtlich schon in der Frühjahrssession 1919, jedenfalls aber im Laufe des ersten Semesters des Jahres 1919 einbringen können.

Die neue Vorlage wird selbstverständlich, so war es immer gemeint,

238 eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und insbesondere eine zeitgemässe Verkürzung der Arbeits- und der Präsenzzeit in Vorschlag bringen.

Aus unserer Antwort ersehen Sie, dass wir den begründeten Wünschen und Ansprüchen des eidgenössischen Personals und der gesamten schweizerischen Arbeiterschaft entgegenkommen und stets bereit gewesen sind, deren Lage nach Möglichkeit zu verbessern.

Wir geben unserem Bedauern darüber Ausdruck, dass trotzdem in einer so ernsten Zeit die Drohung eines Generalstreiks ausgesprochen worden ist, und wir sind gewiss, dass das Schweizervolk mit uns dieses Verhalten entschieden verurteilt.

'Wahlen.

(Vom 29. Juli 1918.)

Militärdepartement.

Landestopographie. Sektion für Geodäsie. Ingenieur III. Klasse : de Raemy, Maurice, Ingenieur-Geodät, von Freiburg.

Finanz- und Zolldepartement, Zollverwaltung. Kassagehülfe am Hauptzollamt Genf BahnhofEilgut : Babbaz, Pierre, von Genf, bisher Zollgehülfe I. Klasse in Eaux-Vives.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1918

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

32

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.08.1918

Date Data Seite

232-238

Page Pagina Ref. No

10 026 819

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.