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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Verschollenheitsruf

Amrhein Maurus Anselm, geb. 5. Mai 1866 in Engelberg, Sohn des Josef Mauras und der Marie Anna Elisabeth Feierabend, von Engelberg, ledig, ist gegen Ende der 80er Jahre nach Deutschland (Köln) ausgewandert. Seit Jahrzehnten ist über ihn keine Nachricht mehr eingegangen. Gemäss Verkündbuch soll er im Jahre 1897 in Köln oder Umgebung gestorben sein.

Meldungen über den Verschollenen sind bis 15. Oktober 1951 an die Obergerichtskanzlei Obwalden in Sarnen zu richten, ansonst die Verschöllenerklärung erfolgt.

(1.)

Sarnen, den S.Oktober 1950.

Obergerichtskanzlei Obwalden

9326

v

öffentliche Vorladungen

1.

D Artikel 89 der kantonalen Zivilprozessordnung aufgefordert, Dienstag,, den 17. Oktober 1950, 14.00 Uhr, vor dem Bezirksgericht Hinterland im Gemeindehaus Herisau zu erscheinen, um auf die 2 unbekannten Aufenthaltes, wird unter Hinweis auf Artikel 89 der kantonalen Zivilprozessordnung aufgefordert, Dienstag, den 17. Oktober 1950, 14.00 Uhr, vor dem Bezirksgericht Hinterland im Gemeindehaus Herisau zu

Trogen, den 9. Oktober 1950.

Die Bezirksgerichtskanzlei

9326

'

Obligationenrecht Bei der unterzeichneten Verwaltung ist ein Neudruck des Obligationenrechtes, mit den Abänderungen bis zum 81. Dezember 1949, erschienen.

Der Bezugspreis beträgt Fr. 4.50 pro Exemplar plus Nachnahmegebühren.

Bei Einzahlung auf Postcheckkonto III 520 = Fr. 4.70.

9116

Dmcksachenbnreau dei Bundeskanzlei

189

Bimdesrechtspflegre Organisationsgesetz Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess -- Ausgabe 1949 -- Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden :

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess,

Bundesstrafprozess)

Diese 148 SeiLen umfassende Broschüre enthält folgende Texte: Bundesgesetz vom 16. Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege.

Bundesgesetz vom 4. Dezember 1947 über den Bundeszivilprozess.

Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege mit den durch das schweizerische Strafrecht und das Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege getroffenen Abänderungen.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht.

Preis (kartonniert) Fr. 2.80 Bei Zustellung gegen Nachnahme Fr. 8.10 :

Bei Einzahlungen auf Postcheckkonto (III 520) Fr. 3.-- Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

Wiederwahl der Beamten des Bundes für die Amtsdauer 1951 bis 1953 1. Auf Grund des Bundesratsbeschlusses vomì. Juni 1950 betreffend die Wiederwahl der Beamten des Bundes haben sich diejenigen Beamten, die vor dem 1. Oktober 1950 keine gegenteilige schriftliche Mitteilung erhalten, für die am 1. Januar 1951 beginnende dreijährige Amtsdauer als wiedergewählt zu betrachten.

2. Für diejenigen Beamten, die in den Jahren 1951 und 1952 der neuen Amtsdauer die Altersgrenze von 65 Jahren überschreiten, endigt das Beamtenverhältnis mit. dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie das 65. Altersjahr

190 überschreiten werden, es sei denn, dass die Wahlbehörde das Beamtenverhältnis aus dienstlichen Gründen über diesen Zeitpunkt hinaus von Fall zu Fall verlängert.

3. Wird das Beamtenverhältnis erneuert, obschon der Beamte die Altersgrenze von 65 Jahren bereits im .Verlaufe der gegenwärtigen Amtsdauer überschreitet, so bestimmt die Wahlbehörde den Zeitpunkt der Auflösung desselben.

Bern, den 29. September 1950.

Bundeskanzlei.

9326

Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundeagesetz vom 24. Juni 1949 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten vorgesehenen Grundbesoldungen.

Sie umfassen die 10% Teuerungszulage und die andern Zulagen nicht.

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

5686 bis 8045

31. Okt.

1950

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Direktion der Versuchsanstalt für Wasserbau und Erdbau anderETH..

Physikstr. 7, Zürich 44

1 Tiefbauzeichner

Abgeschlossene Lehrzeit

An den Präsidenten der Schweiz.

Blbllothekkom.

mission, Hrn.

Dr. F.Burckhardt, Etuenbllhlstr.104 Zürich

Vizedirektor

Direktion der Eldg. Konstruktlonswerkstätte, Thun

Techniker II. Kl.

Dipl. Maschinentechniker: abgeschlossene Lehrzeit als Zeichner oder Mechaniker; Eignung als Konstrukteur im allgemeinen Maschinen- U.Apparatebau ; Alter nicht über 30 Jahre ; militärdienstpflichtig

6545 bis 10 500

Eldg.

Oberzolldlrektlon in Bern

Direktor des III. Zollkreises in Chur

Umfassende Kenntnis des Zolldienstes.

14 364 bis 18455

*)

14364 bis 18455

(!·) 31. Okt.

1950

(!)· *) Abgeschlossenes Hochschulstudium. Langjährige Erfahrung in einer grössern wissenschaftlichen Bibliothek und umfassende Kenntnis aller Abteilungen einer solchen. Beherrschung zweier Amtssprachen und gute Kenntnisse mindestens einer weitern Sprache.

Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.

18. Okt.

1950

(L) 22. Okt.

1950 (1.). -

191 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

22. Okt.

1950

Eldg.

Oberzolldirektion in Born

Technischer Experte Umfassende Kenntnis des Zolldienstes und der I. Kl. bei der Tabakbesteuerung Eidg. Oberzolldirektion. Abteilung für besondere Zollveranlagungen, Bern

11 273 bis 15364

Zollkreisdirektion In Schaffhausen

Zollinspektor beim Hauptzollamt Zürich-Prachtgut

Umfassende Kenntnis des Zolldienstes

10 636 bis 14727

Zollkreisdirektion In Lugano

Zollinspektor beim Hauptzollamt Chiasso-stazione G. V.

Umfassende Kenntnis des Zolldienstes

10636

Zollkreisdirektion In Lausanne

bis

(10 22. Okt.

1950 (10 22. Okt.

1950

14 727

Zollamtsvorstand 8227 Umfassende Kenntnis IV. Kl. a des Zolldienstes : die Bebis beim Hauptzollamt werber müssen mindestens 32318 Neuenburg den Grad eines Kontrolli beamten der Zollverwaltung bekleiden ·

(10 22. Okt.

1950

W-

Aufnahme von Beamtenlehrlingen für den Stationsdienst Die Schweizerischen Bundesbahnen stellen im Frühjahr 1951 eine Anzahl Beamtenlehrlinge für den Stationsdienst ein.

Erfordernisse: a. Sohweizerbürger, Alter im Eintrittsjahr mindestens 17 und beim Eintritt höchstens 25 Jahre; 6. volle Gesundheit, genügendes Hör- und Sehvermögen, normaler Farbensinn; c. gute Schulbildung (Verkehrs- oder Handelsschule, wenigstens aber Sekundär-, Bezirks- oder: gleichwertige Schulen). Genügende Kenntnis einer, zweiten Landessprache, die von der Verwaltung nach Bedürfnis bezeichnet wird. Bewerber, die weitere Sprachen kennen, erhalten bei sonst gleicher Eignung den Vorzug.

Die Bewerber haben eine Aufnahmeprüfung zu bestehen und sich hernach durch einen Vertrauensarzt untersuchen zu lassen.

: Die Lehrzeit dauert 2 Jahre.

Anmeldung : Handschriftlieh bis zum 15. November 1950 an eine der Betriebsabteilungen der Schweizerischen Bundesbahnen in Lausanne, Luzern oder Zürich, bei denen auch jede weitere Auskunft erhältlich ist. Der Anmeldung sind der Geburts- oder Heimatschein, sämtliche Schulzeugnisse und die weitern lückenlosen Ausweise über allfällige berufliche Tätigkeit sowie von den militärpflichtigen Bewerbern das Dienstbüchlein beizulegen.

(2..)

Bern, Oktober 1950.

9319

Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen

192

Aufnahme von Post- und von Telegraphenlehrlingen Die Post-, Telepraphen- und Telephonverwaltung nimmt im Frühjahr 1951 eine Anzahl Lehrlinge für den Bureaudienst bei der Post und einige Lehrlinge für den Telegraphendienstjauf.

Erfordernisse: Sohweizerbürger, Alter im Eintrittsjahr wenigstens 17 und für den Postdienst höchstens 22, für den Telegraphendienst höchstens 20 Jahre. Die Bewerber sollen womöglich eine Verkehrs- oder Handelsschule besucht haben, wenigstens aber über Sekundarschul- oder gleichwertige Bildung verfügen mit ergänzten Kenntnissen in Geographie, Vaterlandskunde und einer zweiten Amtssprache ; sie müssen sich körperlich und charakterlich zum Post- oder Telegraphenbeamten eignen.

Die Kandidaten haben eine Aufnahmeprüfung zu bestehen und sich später durch einen Vertrauensarzt untersuchen zu lassen.

Handschriftliche Anmeldungen mit allen Schul- und allfälligen Berufszeugnissen sowie dem Geburts- oder Heimatschein sind bis zum 31. Oktober 1950 zu richten für Postlehrstellen an eine der Kreispostdirektionen Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen. Chur oder Bellinzona; für Telegraphenlehrstellen an eine der Telephondirektionen Basel, Bellinzona, Bern, Biel, Chur, Freiburg, Genf, Lausanne, Luzern, Neuenburg, Ölten, Rapperswil (St. G.), St. Gallen, Sitten, ,Thun, Winterthur oder Zürich.

Weitere Auskünfte können bei den genannten Stellen eingeholt werden. (2..)

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Generaldirektion der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen

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Bundesblatt

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Jahr

1950

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

41

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.10.1950

Date Data Seite

188-192

Page Pagina Ref. No

10 037 201

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