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nationalräthlichen Kommission über die eidgenössische Staatskasseverwaltung. ^

(Vom 23. Juli 1858)

T i t. l Es konnte nicht die Aufgabe und darum auch nicht die Anficht Jhrer Kommission sein, die g a n z e Finanzverwaltung des Bundes bis in alle Details zu prüfen.

Dazu wäre bei so vielfältigen verschiedenen Verwaltungen, die abex in ihrem Endergebniß begreiflich allein durch das Finanzdepartement laufen, weit mehr Zeit erforderlich gewesen , als ihr zustand ; zudem hatte dex Ständerath dieses Jahr die Jnitiative; ihm lag daher zunächst eine umfassende und gründliche Prüfung der Staatsrechnung in ihren materiellen Ergebnissen, wie in formeller Beziehung ob.

Jm Hinblick jedoch auf diejenigen Postulate, welche voriges Jahx von. der nationalräthlichen Kommission motivirt worden waren, und . mit Rückficht darauf, daß in Folge des Kriegsanleihen von ursprünglich 12 Millionen Franken ein sehr beträchtliches verfügbares Kapital in die eidg.

Kassen geflossen war, hielt Jhre Kommission dafür, es dürfte ihre Hauptaufgabe sein, die S t a a t s k a s f e v e x w a l t u n g etwas genauer zu prüfen, um zu ermitteln, in wiefern den fachbeziiglichen Beschlüssen der Bundesversanrmlung wirklich nachgelebt und in wieferne die Anlnleihensgelder fachgemäß und in einer für die eidgenössische Verwaltung vorteilhaften Weise verwendet worden seien.

Laut dem bundesräthlichen Geschäftsbericht (Seite 560) blieb von dem laut Botschaft des Bundesrathes vom 17. Juni 1857 auf einen Rhein-

ertrag von Fr. 10,399,588. 4,... reduzirteu Anleihen, nach Abzug dex

Kosten der Gränzbewachung , der Neuenburger - Okkupationskosten und der durch Dr. Stockmayer nachträglich noch verrechneten Unkosten die Summe

von Fr. 7,608,808. 76 übrig.

Laut Seite 5t.3 des bundesräthlichen Berichtes sind aber im laufen-

den Jahr nebst den auf den 31. Dez. I856 hypothekarisch versicherten . . . . . . .

. Fr. 2,305,173. 98 und der Bankdepositen von . . . . .

..

..

400,000. --

Fr. 2,705,173. .)8 neu angelegt worden .

30^

1) auf grundpfändliche und anderweitige Versicherung

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

4,^71,306.

4^

(worunter 4 Millionen an die Zentral..

bahngesellschaft); 2) g.^g.'n einfache Obligo bei verschiedenen Bank-

anftalten . . . . . . . . . . ,, 6,750,000. -^Neu angelegt wurden demnach im Ganzen. Fr. 11,721,306. 48^

Dazu den oben bezeichneten Bestand de.. grundpfändlichen Anleihe^.

^.nd Bankdepositen hinzugezählt, ergiebt eine Gefammtsumme von . . . . . . . . . Fr. .4,42^,480. 46

Zur Abzahlung gelangten . . . . . . .

,,

1,985,437. 4^

wodurch der Kapitaletat sich Ende 1857 auf . Fr. ..2,441,043. -herausstellt, wie dieß auf Seite 37 der gedruckten Staatsrechnung im Etat aus den 3l. ..Dezember I857 erscheint. .

Jhre Kommission beabsichtigt nicht, hier auf diejenigen Bemerkungen^ zurückzukommen, welche rücksichtlich der Anleihen an verschiedene Eisenbahnen und schweizerische Bankinstitute , bei Anlaß der Budgetberathung, in Uebereinstimmung mit den Ansichten der betreffenden Kommission gemacht worden^ sind, und welche zu dem Beschlusse führten, den Sie, Tit., am ..0. Juli gesaßt haben, dem der Ständerath bereits am 1.'. d. M. beigetreten ist.

Dagegen erlaubt sich Jhre Kommission , Jhnen das Ergebniß ihrer Untersuchung in so weit vorzulegen, als es die Fr. 9.^1,306. 48 betrifft,.

welche laut Seite 563 des bundesräthlichen Berichtes ,,auf grundpfändliche ^und anderweitige Versicherung neu angelegt.. worden sind.

Diese gegen grundpfändliche oder anderweitige Versicherung gemachten.

neuen Anleihen sind nämlich laut Ausweis der Staatskasse-Verwaltung die.

hier nachfolgenden : Anwendungen

i. J. ^1857 aus 31^ .^ Katholische Kirche . 2.^,000. -Stand Solothurn (resp.

die Bank) . . .

Oberst Bnchwalder .

Karlen in Erlenbach .^r. Hildebrand . .

Notar Wildbolz . .

Lorle, Baugesellschast .Loele, Munizipalität .

Waisenbehörde Kriens

^

4^

4./^ .^

^^

300,000. -26,274. 60 ^ 36,231. 88 45,000. -108,800. -.

80,000. .--^ .250,000. .-100,000. -430,000. -1.^0,031. 8^ ^326,274. 60

^ .

.

^ ^ ^ ^ ^ ^ ^

25,000.

--

Fr. 971,^06. 4^

^04 Was zunächst die ... prozentigen Anleihen betrifft, so könnte in Be.tress aller drei die Frage aufgeworfen werden, ob ste der Vorschrift des ^lrt. 6 des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 1851 entsprechen, welcher vorschreibt : ^ ^ ,,Es sollen aus den eidgenössischen Fonds keine Darleihen unter 2000 ,,Franken und keine über 50,000 Franken neuer Währung an die,,selbe Person gemacht werden...

Sie wollen im Hinblick auf diese gesetzliche Bestimmung entschuldigen, ^venn wir Jhnen über die Kapitalanwendungen, die dieser Bestimmung -^ach unserer Ansicht - nicht strenge entsprechen , etwas einläßlichere Mit..

theilungen machen. Jhre Kommission glaubt, um so eher über hier Erwähntes hinweggehen zu können , als zu Gunsten der Anleihen an die

Baugesellschaft und an die Munizipalität in Loele, gegen welche zudem

genügende Grundversicherung gelüftet worden ist. da dieselben einer Gesell^schaft oder einer Korporation, .somit einer moralischen Person gemacht worden sind, der vorerwähnte Art. 6 vielleicht extensiv interpreti werden durfte.

Auch über das Anleihen von Fr. 80,000 an H^rrn ^ildbolz,

gegen welches mittelst einer notarialisch gefertigten Verpfändnngs..rkunde

der eidg. Kasse Fr. 100,000 Obligationen auf das nrue eidg. Anleihen

zur Sicherheit hinterlegt worden sind, kann Jhre Kommission um so .eher hinweggehen, als dieses .^nleihens unter der Bezeichnung ,,an einen Partikularen in Bern.. Fr. 80,000 bereits in dem bundesräthlichen Berichte, das Anleihen betreffend, vom 1.^. Juni v. J., erwähnt wird, so daß dasselbe gleichsam durch die Bundesversammlung selbst, die damals still.^ schweigend darüber hinweggieng, gutgeheißen worden ist.

Ein Bedenken in f o r m e l l e r Beziehung hat im Schooße Jhrer Kom^ mission das am 3l. März 1..^ an Herrn 1.)r. H i l d e b r a n d gemacht..

Anleihen von Fr. 108,^00 erweckt.

Hinlängliche materielle Sicherheit war nach der Ansi^t Jhrer Kommission indessen auch bei diesem Anleihen. obschon von Herrn Hildebrand keine notarialische Verpfändungsurkunde mit den hinterlegten Beziehungsscheinen im Betrag von Fr. ..^, 000 ausgestellt worden ist, wie dieß das Gesetz bei Pfandobligationen vorschreibt, schon darum vorhanden, weil,

.wie sich der Bericht des eidg. Staatskassiers vom 31. März aussprieht,

...im schlimmsten Fall, d^ h. w.^nu di^ Zahlung ganz ausbleiben sollte, ,,man um den entsprechenden Betrag Obligationen zurückgekaust hätte, die.

,,denn gegen die hinterlegten Beziehungsseheine nicht ausgehändigt worden .,,wären. .^ Es ist überdieß wohl um s... überflüssiger,^ über di.e materielle Sicherheit dieses Anleihen... hier ein Mehrere^ beizusiigen, als das ganze Anleihen laut Seite 28 der Generalreehnung ,,Eingänge.. unter der Rubrik ,,eid^ e n ö s s i s c h e K a p i t a l i e n . . K a p i t a l r ü . ^ z a h l u n g e n v o n Schuld-

t i t e l n zu 4^ ^ mit ^r. 108,800 bereits am 1.^. Mai 1857 deI: ..idg. Kasse zurückbezahlt werden ist^

.

^

Ungünstiger gestaltet sich jedoch die formelle Seite dieser VerHandlung.

Wir wollen nicht davon reden, daß es überhaupt nicht gut aussieht, .wenn ein Staatsgläubiger bei der Staatskasse erst das Geld erhebt, um es derselben Staatskasse wieder anzuleiheu, wie dieß hier wirklich der Fall war; sondern es wurden im Schooße Jhrer Kommission ernste Zweifel darüber ausgesprochen, ob bei diesem Anleihen nicht eiue der wichtigsten Vorschriften des Gesetzes vom 23. Dezember 185l, diejenige nämlich, ^aß nur der B u n d e s r a t h und nicht das Finanzdepartement Anleihen aus den eidg. Geldern machen dürfe, übersehen worden sei.^ Da im Publikum die Sache schon besprochen worden ist, und zwar ohne gehörige Saehkenntuiß, so hält sich Jhre Kommission für verpflichte, Jhnen, Tit., den ganzen Sachverl'alt wie er aus deu Akten erhellt, vor..

Zulegen.

Von dem am 13. Jauuar 1857 mit dem Herrn Bankdirektor I^.

Stockmayer von Stuttgart für sich und im Namen der Herren Dörtenhach u. Kvmp. in Stuttgart und mehrerer Bankhäuser i.a Frankfurt am Mai....

abgeschlosseneu Anleihen von sechs Millionen zu 4^ ^ übernahm das Haus Di^rteubach und Komp. in Stuttgart, laut Schreiben des Herrn l^r. S t o c k m a ^ e r vom ll.^ Jauuar 1857, sämmtliche ^iuzahlungeu. Diese Firma allein erschien daher der Eidgenosse..^ schaft gegenüber als verpflichteter Gegenkoutxahent fiir sechs Millionen ; ihr allein mußte ein Eonto eröffnet werden. Bis. zum 3I. März aber sollten, nach Abzug der in ^. 3 stipulirten Kursdifferenzen, gemäß welchen ^er hundert Franken Nominalkapital vier. und neunzig Franken einbezahlt wer..

den mußten, fämn.tliche 6 Millionen an die schweizerische Eidgenossenschaft verabfolgt werden. Von diesen 6 Millionen des 4^... .^ Anleihens, zu deren Einzahlung fich D ö r t e n b a c h u. Komp. allein v e r p f l i c h t e t h a t t e n , hatte, so wie mehrere schweizerische Ban^.. und Geschästshäuser, Herr Pros. Hildebrand Fr. 400,000 einzuzahlen übernommen.

Bis zum 3l. März hatte Herr Pros. Hildebrand laut Bricht der ^taatskasse-Verwaltung für die Rechnung des Haufes D ö r t e n b a c h u.nd Komp. bereits Fr. 256,7..^. .^2 eingezahlt.

Herr Hildebrand hätte daher auf den 31. März, als dem letzten Termin,

uoch Fr. .l l 9 --12 0,000 einzahlen sollen. ^in ...ießsälliges Schreit des eidg. Staatskassiers an den Ehef des eidg. Finanzdeparteme...ts lautet wörtlich wie folgt:

^er^, de..^ 30. Merz .18.^.

.,. H e r r B u n d e s r a t h ^ ....Dem Hrn. Prof. .^r. Hildebrand dahier wurde Seitens der Herren D ö r t e n b a c h n. Eomp. in Stuttgart Fr.. 400,000 vom eidg. Anleihen abgegeben. Derselbe hat bis jetzt imGanzeu eingezahlter. 25.^, 72 l. ^ ....ud hat somit noch zu zahlen eirea. .^. .^^ ^ 1^0,000. Er verl...^

^ndesblatt. ^ahrg. X. .^d. II.

.^.^

^06 uun in mitfolgender Zuschrift fiir einen Saldo von eirea Fr. 108,00^ Zahlungsaufschub während des Monats April. Zur Begründung diesem Ausschubs^Begehrens führt er den Umstand an, daß er bis dahin von deu Herren D ö r t e n b a c h nur 2 Scheine von zusammen Fr. 1.17,000 erhalte^ habe, was zur Folge gehabt, daß er auch die weiter benöthigteu Summen uicht habe aufbringen können. Die Verzögerung der Einsendung ^weiterer ^Scheine Seitens des Herrn Dörtenbach fällt jedoch letztern Herren nicht zur Last, sondern hat ihren Grund einfach darin, daß erst infolge mittler..

weile erhaltener Ausschlüsse Seitens der Herren Wildbolz und Hildebrand..

^oeren Rechnungen festgestellt und die Gesammtsumme ihrer Einzahlungen erst vor wenigen Tagen den Herren Dörtenbach und Eomp. konnte auf.^ gegeben werden. Für Sicherheit des ausstehenden Saldo hinterlegt Herr

I)r. Hildebrand die mitsolgenden beiden Scheine per Fr. l 17,000, gegen.

welche allein die Obligationen können bezogen werden, und da die letztere infolge Verständnisses mit den Herren Dörtenbach u. Eomp. in größern Parthien vou der Staatskasse an die dießseitigen Anleihens..Uebernehn.er sollen abgegeben werden, so können auch die betreffenden Obligationen bis^ .nach erfolgter Zahlung einfach hier zurükgezogen werden. Jm schlimmste^ Falle, d. h. wenn die Zahlung ganz ausbliebe , so hätte man nur deu.

entsprechenden Betrag Obligationen zurükgekaust. Uebrigens anerbietet Herr .l)r. Hildebrand die Entrichtung von Verzugszinsen à 4^ ^. Jch sehe in der Gewährung des gestellten Gesuchs keine Gefahr und bitte un..

Jhren gefälligen Entscheid.

Entsprechenden Falls müßte der fehlende Betrag der Rechnung des Herrn Dörtenbach gutgeschrieben und die.ganz.^ Operation als eine vorübergehende Kapitalanlage behandelt werden.

..Mit vollkommener Hochachtung der eidgen. Staatskassier.

.,(Sig.) K a r l S p it t e l e r à Das Finanzdepartement antwortete der Staatskasse nun wörtlich Fol.^ gendes : .,Auf Jhren Bericht vom Heutigen theilen wir Jhneu mit, daß wir ..Jhreu A n t r a g in Bezug der Fristgestattung für Herrn Professor Hil,,debrand wegen Einzahlung der Restanz des ^on ihm übernommenen eidg.

...Anleihens-Betrags genehmigt haben und Sie hiemit autorisirt siud, das^ ..Jhnen in dieser Sache weiter erforderlich Scheinende vorzukehren.^ Jn Folge dessen und nachdem Hr. Hildebrand am 2. April Franken 10.800 eingezahlt hatte, wurden dem Herrn Dörtenbach am 3. April,

als durch Herru Hildebrand eingezahlt, Fr. 108,84.^. 91 gutgeschrieben.

gleichzeitig aber wurde dem Herrn Professor Hildebrand als Schuldner der Eidgenossenschaft ein Eonto für ein Kapital von Fr. 108,800 vom

1. April an zu 4^ .^ verzinslich aufgethan.

Die Frage, die nun im Schooße Jhrer Eommission entstand, war diejenige: War hiezu nicht gemäß Art. 3 des Gesetzes vom 23. Dezember

1851 die Genehmigung des Bundesraths nöthig , da es fich nicht nu:^

.^

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um eine Fri st g e s t a t t u n g , wie das Finanzdepartement sich in seinem Schreiben vom 3I. März ausdrückt, sondern wie es eine geordnete Geschäftsführung und richtige Buchhaltung bedingt, um ein Anleihen handelte .^ F r i s t g e s t a t t u n g hätte nämlich nur von D ö r t e n b a c h nachgesucht uud auch nur ihm extheilt werden können, da diese Firma allein der EidGenossenschaft gegenüber verpflichtet war.

Durch die Operation, wie ^fie stattfand, wechselte man aber den Schuldner. Bis zum 3I. März war Dörtenbach verpflichteter Gegenkontrahent ; nachdem man aber am 3. April denselben mit den fehlenden Fr. 10^,800 sammt Zins kreditirt, so daß die Rechnung mit ihm auf ^diesen Tag für die sämmtlichen 6 Millionen, die dieses Haus einzuzahlen übernommen hatte, abgeschlossen werden konnte, erschien Herr Hildebrand . als Schuldner für diese Summe. Daß auch der S t a a t s k a s f i e r annahm, es handle sich um eine ,, v o r ü b e r g e h e n d e K a p i t a l a n w e n d u n g ^ , un...^ uicht um eine bloße Fristgestattung, erhellt aus dessen vorerwähntem Bexicht vom 3l. März 1857 und aus dem Umstande, daß in das Zinsbuch ^der 41^ .^ Anleihen dieses Anleihen von Fr. 108,800 an Herrn Hildebrand eingeschrieben und dabei bemerkt wurde , es sei dasselbe gegeu Pfandbbligationen gemacht worden.

Daß auch d e r E h e f d e s R e c h n u n g s w e s e n s , welcher muthmaßlich den Bericht über die Verhandlungen des Finanzdepartements im bunoesxäthlichen Geschäftsberichte verfaßt hat,^. derselben Ansicht war, exgiebt sich daraus, daß er Seite 563 d^as Anleihen von Fr. 108,800 an Professor Hildebrand uuter den neu g e m a c h t e n K a p i t a l a n l a g e n aufnimmt.

Daß endlich auch der B u n d e s r a t h dieß ähnlich auffaßte, muß aus der in seinem Namen gestellten Staatsrechnung abgenommen werden, wo auf Seite 28 das Anleihen unter den zurückbezahlten eidg. K a p i t a l i e n auf-

geführt wird.

Diesen übereinstimmenden Ansichten gegenüber hat der Ehef des eidg.

Finanzdepartements, sich auf feine vorerwähnten schriftlichen Berichte beziehend, in der Mitte der Kommission die Ansicht festgehalten, es habe sich nur um eine ,,Stündigung^ gehandelt, welche nicht vom Bundesrath genehmigt zu werden brauchte ; auch wurde er allerdings nicht angestanden haben, ^wenn er diese Verhandlung für ein A n l e i h e n angesehen hätte, die Genehmigung des Bundesrathes einzuholen. Jhre Kommission stellt dießsalls keinen besondern Antrag, hielt sich aber für verpflichtet, Jhnen, indem die Frage ohne materiellen Werth ist und die Rückzahlung 40 Tage nach dem Geschäftsabschluß, (am 15. Mai) erfolgt ist, den ganzen Saehverhalt,^ wie er fich aus den Akten .ergibt, vorzulegen.

Die übrigen 4^ .^ Anleihen sind gehörig hypothekarisch versichert,

und geben daher zu keinen Bemerkungen Anlaß.

Der auffallende Umstand, daß am 3... Jnli 18.^7 wieder ein An-

Leihen zu 31/^ .^ gemacht wurde, während die Bundesversammlung am ^9. Juli gl. J. beschlossen hatte, alle Anleihen unter 4 ^ wenn möglich aufzukünden, wurde durch ein Versehen entschuldigt.

.

^

Dieß find die Bemerkungen, zu welchen sich Jhre Kommission in Be-.

tress der im Laufe des vorigen Jahres gemachten H.^pothekaranleihen ver^ anlaßt sieht.

De... Vorstand des eidgenössischen Fiuauzdepartements gab die .fa..tische Darstellung des Verhältnisses, wie fie von der Kommission vorgelegt^ war, im Wesentlichen als richtig zu ; dagegen aber wich er davon ab, wie das Geldgeschäft mit Hru. Professor H i l d e b r a u d aufzufassen sei, worauf zunächst alles ankommen müsse. Das Finanzdepartement habe das.

Verhä.tniß lediglich als eine Stundung (anerInoienient) aufgefaßt, während die Kommission vou der Ansicht ausgehe, daß ein förmliches Anleihen vorliege, wozu allerdings die Genehmigung des Bundesrathes erforderlich geweseu wäre. Abgesehen aber von dem Umstande, daß, wie die Kommission selbst zugebe, von einer Schädigung der Bundeskasse unter keinen Umstäuden die Rede habe fein können , glaube das Departement, nnr innerhalb seiner Kompetenz gehandelt zu haben, und dieß um so mehr, als bei dem.

damaligen Geldüberflusse der Staatskasse durch die Herrn Hildebrand gewährte Stundung oder, wie die Kommission es auffasse, durch das au denselben gemachte Anleihen der Bundeskasse lediglich ein Vortheil e^ wachsen sei. Wie die Kommission sich dießsalls einer bestimmten Antragstellung enthalten habe, so glaube auch das Departement, daß es nicht im .Falle sei, von daher einen Vorwurf an sich kommen lassen zu müssen.

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Bericht der nationalräthlichen Kommission über die eidgenössische Staatskasseverwaltung.

(Vom 23. Juli 1858)

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1858

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31.07.1858

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302-308

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