17 Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des Eidgenossischen Volkswirtschaftsdepartementes, Bundeshaus-Ost, einzureichen, Bei rechtskraftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Richter einWiedereinsetzungsgesuchh eingereicht werden Zürich, den 22. Mai 1950.
9, kriegswirtschaftliches
91&9
# S T #
Strafgericht
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Verschollenheitsaufruf
Über Kellenberger Heinrich, von Walzenhausen, geb. 8. Januar 1848 in Walzenhausen, letzter Wohnsitz vermuthch m Walzenhausen, angeblich um Jahre 1877 nach Übersee ausgewandert und seit 1885 nachrichtenlos abwesend, wird das V erschollenheitsv erfahren eingeleitet.
Gemäss Beschluss des Obergerichtes vom 30. Mai 1950 und in Anwendung der Artikel 85 f. ZGB und Artikel 5 des kantonalenEinführungsgesetzess zum ZGB wird hiermt jedermann, der Wachrichten über den Abwesenden geben kann, aufgefordert, sich bis zum 81. Mai 1951 bei der Obergerichtskanzlei in Trogen, App.A.-Rh.,, zu melden.
(1.)
Trogen, den 1. Juni 1950.
9153
Die Obergerichtskanzlei
Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Dieses Gesetz, mit den bis 1. Februar 1950 erfolgten Abänderungen und Ergänzungen, enthalt als Anhang das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses. Bestellungen sind an das unterzeichnete Bureau zu richten.
Der Bezugspreis betragt Fr. l. 70 pro Exemplar plus Nachnahmegebuhren.
Bei Einzahlung auf Postcheckkonto III 520 = Fr. l. 90.
9118
Drucksachenbureau der Bundeskanzlei
18
Schweizerische Gesetzgebung über das private Versicherungswesen Das eidgenossische Versicherungsamt hat die schweizerische Gesetzgebung über das private Versicherungswesen, in deutscher Sprache, neu zusammengestellt und ergänzt. Die handliche, auf den 1. Juli 1948 bereinigte Publikation kann bei der unterzeichneten Amtsstelle zum Preise von Fr. 2 per Exemplar bezogen werden. Bei gròssern Bestellungen werden Serienrabatte gewährt.
Postcheckkonto III.520.
8174
Drucksachenbureau der Bundeskanzlei Bern
Bereinigte Sammlung der Bundesgesetze und Verordnungen 1848--1947 Demnächst erscheint Band 3 dieser Sammlung, enthaltend: V. Schuldbetreibung und Konkurs VI. Strafrecht und Strafrechtspflege VII. Organisation der Bundesrechtspflege. Zivilrechtspflege 654 Seiten, in Ganzleinen gebunden, Fr. 18.50 Bisher sind erschienen: Band 1t I.
II.
III.
860 Seiten,
Grundlagen der Eidgenossenschaft Bürgerrecht und Niederlassung Die Organisation des Bundes in Ganzleinen gebunden, Fr. 17.50
Band 2: IV. Zivilrecht 966 Seiten, in Ganzleinen gebunden, Fr. 18.50 Bestellungen sind zu richten an Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale Bundeshaus Ost, Bern 3
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Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist erschienen:
Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Gebirgsbauern Textausgabe der geltenden Erlasse, Tabellen und Erläuterungen nach dem Stand vom 1. Januar 1950 Die Broschüre enthält die Erlasse über die Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Gebirgsbauern, die Tabellen zur Festsetzung der Familienzulagen sowie Erläuterungen des Bundesamtes für Sozialversicherung. Die Benützung der Textausgabe wird durch ein ausführliches Sachregister sowie durch zahlreiche Artikelhinweise erleichtert.
Preis pro Exemplar Er. 1.30.
Bestellungen sind zu richten an
8991
Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale Bundeshaus-Ost, Bern 3
« Eidgenössische Einigungsstelle » Bei der unterzeichneten Verwaltung ist eine Broschüre im Umfang von 21 Seiten über die eidgenössische Einigungsstelle erschienen, die folgende Texte enthält: 1. Bundesgesetz vom 12. Februar 1949 über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten.
2. Vollzugsverordnung vom 2. September 1949 zum Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten.
8. Erläuterungen zum Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten und zur Vollzugsverordnung, Preis pro Exemplar Fr.--.70.
Bei Zustellung gegen Nachnahme Fr,--.90.
Bei Einzahlung auf Postscheckkonto III 620 Fr.--.80.
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Drucksachenbureau der Bundeskanzlei
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Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesgesetz vom 24. Juni 1949 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten vorgesehenen Grundbesoldungen.
Sie umfassen die 10% Teuerungszulage und die andern Zulagen nicht.
Anmeldestelle
Präsident des Schweiz.
Schulrates E T H Zürich 6
Vakante Stelle
Erfordernisse
Technischer Gehilfe Abgeschlossene Berufsfür den Betriebs- lehre als Mechaniker oder techniker, Installateur, evtl. Teehnievtl. Techniker kumsdiplom, Interesse und II. Kl.
Befähigung für Verwaltungsarbeiten
Besoldung Fr,
6045 bis 9273 bzw.
6545 bis 10500 zuzüglich Teuerungszulage
Abteilung für Artillerie Bern 3
Direktion der Eidg. Konstruktionswerkstätte, Thun
2 InstruktionsDienst ala Instruktionsoffiziere der Artillerie Of-Aspirant (Hptm.), (Sub.Of.)
10000 bia 14091 bzw.
8727 bis 12818
Meister I. Kl.
Abgeschlossene Schlosser6318 evtl. Werkmeister lehrzeit ; mehrjährige Praxis bis in mittleren und Gross10 091 firmen der Maschinenevtl.
industrie ; Befähigung zur 6818 bis selbständigen Leitung einer grösseren Schlosserei10909 werkstätte mit angegliederter Schmiede; -wenn möglich mit bestandener Meisterprüfung; militärdienstpflichtig
An.
meldungstermin
20. Juni 1950
(1.)
17. Juni 1950
(1-) 15. Juni
1950
(L.)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1950
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
23
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
08.06.1950
Date Data Seite
17-20
Page Pagina Ref. No
10 037 062
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