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Bundesversammlung

Die gesetzgebenden Rate sind Montag, den 13. März 1950. um 18.15 Uhr zur 12. Tagung der 33. Legislaturperiode zusammengetreten.

In den S t ä n d e r a t sind neu eingetreten: Herr Dominik Auf der Maur, Dr. phil., Kantonsgerichtspräsident, von und in Schwyz, an Stelle des verstorbenen Herrn Anton Gwerder.

Herr Joseph Piller. Dr. jur., Professor an der Universität von Freiburg, in Cormanon, an Stelle des zurückgetretenen Herrn Bernard Weck.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates

(Vom 8. März 1950) Der Bundesrat hat dem Kanton Tessin an die Kosten der Güterzusammenlegung in den Gemeinden Pregassona und Curreggia ein Bundesbeitrag bewilligt.

(Vom 10. März 1950) Herr Marcel Jobin, Fürsprecher und Notar, von Saignelégier, wird zum Adjunkten II. Klasse des Generalsekretariats des Volkswirtschaftsdepartements befördert.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Hundes # S T #

Bestrafung von Zollvergehen und Widerhandlungen gegen den Bundesratsbeschluss über die Warenumsatzsteuer; Zuständigkeit In Ergänzung der Verfügungen vom 17. Januar und 12. September 1947, veröffentlicht im Bundesblatt 1947, I, Seiten 634 bis 636, und III, Seite 181, wird, gestützt auf Artikel 91 des Zollgesetzes und Artikel 58 des Bundesrats-

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beschlusses vom 29. Juli 1941 über die Warenumsatzsteuer, die Beurteilung von Zollübertretungen bis zu einem hinterzogenen oder gefährdeten Zollbetrag von Fr. 10, von Bannbrüchen, sofern der Inlandwert der verbotenen Ware Fr. 20 nicht übersteigt, sowie von Hinterziehungen der Umsatzsteuer auf der Wareneinfuhr bis zu einer hinterzogenen Steuer von Fr. 10 an das Zollamt Basel-Burgfelderstrasse übertragen.

Bern, den 25. Februar 1950.

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Eidgenössisches Finanz- und Zolldepartement

Zolltarif vom 8. Juni 1921 a) Zuteilungsverfügung des Bundesrates vom 22. Februar 1950: ad 861. Filterrohre aus Chromnickeleisen mit Schlitzlochungen.

b) Zuteilungsverfügungen des Bundesrates vom 8. März 1950: 1. Ad 29 b. Streichen: Haselnussmus, ohne Zuckerzusatz.

2. Ad 338b. Streichen: Bilder in Passepartouts aus Pappe oder Karton.

3. Ad 557b/559. Gürtel aus Geweben oder Bändern konfektioniert, nicht in Verbindung mit Edelmetallen (s. a. ad Nr. 874 c).

Streichen: Gürtel aus Textilstoffen aller Art (solche in Verbindung mit Edelmetall, s. ad Nr. 874 o).

4. Ad 769 a/b. Schrauben und Schraubenmuttern, eiserne, schwarze, durch Pressen, Scheuem, Drehen, etc., ganz oder teilweise blank gemacht, sowie blanke, nachträglich geschwärzt, gebläut oder mit einem andersartigen Überzug versehen (verzinnt, verzinkt, vernickelt, etc.).

5. Ad 833/837. Gewebe, Bänder und Geflechte aus leonischem Draht.

Ad 837. Streichen: Gewebe am Stück, aus leonischem Draht.

6. Ad 893 b. Streichen: Weinerwärmungsapparate.

7. Ad 1070. Streichen: Kalkolith.

8. Ad 1076/1077. Weinklärungsmittel, Weinschöne (ostéooolle).

Ad 1076. Streichen: Essigschöne; Mundleim; Weinschöne (ostéocolle).

9. Ad 1145. Streichen: Flaschchen mit Saugvorrichtung (für Säuglinge).

Bern, den 10. März 1950.

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Eidgenössische Oberzolldirektion

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes Nachgenannten Personen sind auf Grund der abgelegten höhern Fachprüfung folgende gesetzlich geschützte Titel gemäss den Bestimmungen der Art. 42-49 des Bundesgesetzes über die Berufliche Ausbildung verliehen worden:

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Schneidermeister 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Beck Ernst, in Flawil Braun Willi, in Schönenberg a. d. Thur Brühwiler Johann, in Hatterswil(TG) Fässler Johann, in St. Gallen Hodel Eduard, in Richenthal Hälg Josef, in Gossau Maurer Rudolf, in Aarau

8.

9.

10.

11.

12.

13.

Ochsner Josef, in Zürich Truninger Fridolin, in Sirnach Veidt Jakob, in Buchs (So) Vonwil Hans, in Oberuzwil Wälchli Ernst, in Zürich Weber Josef, in Flawil

Bern, den 8. März 1950 Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit 9027

Sektion für berufliche Ausbildung

Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 6. bis 11. März 1950 Dänemark Herr Oberst Hans Henryk J0rgensen, Militärattache, übt ebenfalls das Amt eines Luftattaches aus.

Frankreich Herr Philippe Koenig, Erster Sekretär, der auf einen andern Posten berufen wurde, gehört der Botschaft nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Erbenaufruf

(Art. 555 des ZGB) In der Erbschaftsangelegenheit der am 81. Dezember 1949 in Gais verstorbenen Eisenhut Katharina gesch. Zürcher von Gais, Kanton Appenzell A.-Rh., geboren am 12. Juli 1861, wohnhaft gewesen in Gais, besteht keine Gewissheit darüber, ob der Behörde sämtliche Erben bekannt sind.

Es werden daher alle diejenigen, welche sich an diesem Nachlass für erbberechtigt halten, unter Hinweis auf Artikel 555 des Zivilgesetzbuches aufgefordert, sich binnen Jahresfrist zum Erbgange zu melden und ihre Erbberechtigung durch amtliche Ausweise zu belegen.

Die Erbschaft gelangt an den Stamm der Grosseltern, von denen die Erben väterlicherseits mittels eigenhändiger letztwilliger Verfügung der Erblasserin vom Erbrecht ausgeschlossen wurden.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

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1950

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11

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.03.1950

Date Data Seite

675-677

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