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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Abteilungen für Genie und Festungswesen und für Übermittlungstruppen (Vom 10. Oktober 1950)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen mit folgender Botschaft den Entwurf eines Beschlusses der Bundesversammlung betreffend die Neuorganisation des Geniewesens in der Militärverwaltung zu unterbreiten.

I. Die bisherige Entwicklung des Geniewesens der Armee 1. Das Bundesgesetz vom 8. Mai 1850 über .die Militärorganisation der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezeichnete in Artikel 12 als Genietruppen die Sappeure und Pontoniere. Erst im Jahre 1872 hat bei Divisionsmanövern erstmals versuchsweise eine improvisierte Telegraphenabteilung mitgewirkt.

Das hierfür benötigte Personal wurde der Genie-Bautruppe, als damals einziger technischer Truppe der Armee, entnommen. Diese nunmehr 80 Jahre zurückliegende Massnahme war der Anlass dazu, dass zuerst die Telegraphenpioniere und dann auch alle neu entstehenden .Übermittlungstruppen zum Genie gezählt und dass ihre auf völlig verschiedenen Gebieten liegende Ausbildung einem gemeinsamen Waffenchef und ihre Vorwaltung einer gemeinsamen Abteilung des Eidgenössischen Militärdepartements überlassen wurden.

Der Hauptgrund für diese Verschmelzung, die bis auf den heutigen Tag beibehalten worden ist, bestand darin, dass grundsätzlich alle neuen Spezialtrupperi (Militärflugwesen, Luftschifferabteilung, Genie-Scheinwerfer) anfänglich dem Genie, als Vertreterin der Technik innerhalb der Armee, angegliedert wurden. Auch rechtfertigten die anfänglich geringen Bestände dieser neuen Spezialtruppen die Schaffung eigener Waffengattungen vorerst noch nicht. '

155 Das Bundesgesetz über die Militärorganisation der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 13. Dezember 1874 wich von dieser Auffassung nicht ab, indem es in Artikel 29, entsprechend den acht Divisionen, acht Geniebataillone vorsah, die aus je einer Sappeurkompagnie, einer Pontonierkompagnie und einer Pionierkompagnie bestanden. Die Schaffung von vier Armeekorps im Jahr 1894 brachte zwar die Aufstellung von vier Telegraphenkompagnien «als Korpsinstitutionen»; die Bindung'der Telegraphentruppe an die Genietruppe wurde jedoch beibehalten.

Auf Grund der Erfahrungen während der Grenzbesetzung 1914--1918 und .in den Nachkriegsjahren wie auch angesichts der schnellen Entwicklung der zivilen und militärischen Übermittlungstechnik erfuhren die Übermittlungstruppen einen bedeutenden Ausbau; schon bald nach dem ersten Weltkrieg wurde deshalb die Trennung der Übermittlungstruppen von den Bautruppen sowohl in der Ausbildung wie auch in der Organisation der Truppen und Stäbe vollzogen. Alle Voraussetzungen zur Verselbständigung der Bautruppen und der Übermittlungstruppen wären schon im Jahr 1938 erfüllt gewesen und hätten damals zu entsprechenden Schritten geführt, wenn nicht der Ausbruch des zweiten Weltkrieges dringendere Aufgaben in den Vordergrund gestellt hätte, weshalb die längst fällige Trennung weiterhin unterblieb.

Der Krieg 1939-1945 und die seither verflossenen Jahre brachten ein weiteres Anwachsen der Übermittlüngstruppen auf 36 Telegraphenkompagnien, 29 Funkerkompagnien, 6 Festungs-Übermittlungskompagnien, 25 Brieftaubendetachementé, 20 Übermittlungs-Eeparatur-Detachemente, 16 ÜberinittlungsBetriebs-Detachemente, 19 Telephon-Telegraph-Betriebsgruppen sowie 10 Hilfsdienst-Elektriker-Detachemente; der Sollbestand der Übermittlungstruppen beträgt zur Zeit gesamthaft 25 700 Mann. Diese sind heute praktisch zur selbständigen Waffengattung geworden.

l 2. Anderseits haben in den letzten Jahrzehnten auch die B a u t r u p p e n stark an Urnfang und Bedeutung zugenommen. Nach' der OST 1947 verfügt die Armée heute über 61 Sappeurkompagnien, 12 Pontonierkompagnien, 4 Mineurkompagnien, l Seilbahnkompagnie und l Motorbootkompagnie.

Dazu kommen die Truppen des Zerstörungsdienstes und eine erhebliche Anzahl von Hilfsdienstformationen (Bau-, Tarn- und Strassenunterhaltstruppen).

Der Sollbeètand; dieser Bau-
und Zerstörungstruppen beläuft sich gesamthaft auf 17 000 Mann Bautruppen, 22 700 Mann Zerstörungstruppen und 36 600 Mann Hilfsdienstpflichtige.

i 8; Die organisatorische Zusammenfassung der Übermittlungstruppen mit den Bau- und Zerstörungstruppen ist somit rein historisch bedingt durch die während langer Zeit bestehende Tendenz der Zusammenfassung alles «Technischen» beim Genie -- in den Jahren 1916-1921 war sogar das Militärflugwesen der Geniewaffe unterstellt., Diese Zusammenlegung der beiden grundverschiedenen Waffen ist jedoch längst überholt und entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Zudem hat die grosse Vermehrung der Aufgaben

,156 der einander wesensfremden Elemente des Übermittlungs-, Bau- und Zerstörungswesens zu einer Überlastung der Abteilung für Genie geführt, die das tragbare Mass bereits überschritten hat.

II. Die heutigen Verhältnisse im Genie- und Festungswesen 1. Die Abteilung für Genie Die heute noch bestehende Zusammenfassung der Bau- und Zerstörungstruppen (Sappeure und .Pontoniere) und der Übermittlungstruppen in der Abteilung für Genie, wie sie ausser der unsern keine Armee der Welt mehr kennt, führt andauernd zu zahlreichen Schwierigkeiten: Wohl handelt es sich bei allen um technische Hilfstruppen der Armee ; ihre Aufgaben weichen aber so stark voneinander ab, dass heute nur noch die Verwaltung der beiden Truppengattungen zentral erfolgt, während in der Ausrüstung und der Ausbildung schon seit Jahren vollkommen verschiedene Wege beschritten werden müssen. Aus diesen Gründen erfolgt auch die Ausbildung der beiden Waffen durch je ein besonders vorgebildetes und gegenseitig nicht auswechselbares Instruktionskorps auf verschiedenen Waffenplätzen. Ausserdem bietet die heutige zentrale Verwaltung der Bau- und Übermittlungstruppen infolge der Verschiedenartigkeit der Aufgaben nicht nur keine Vorteile, sondern bewirkt im Gegenteil einen unrationellen Arbeitsgang, der dazu führt, dass einer Anzahl dringender neuer Pflichten des Übermittlungsdienstes der Armee nicht die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden kann.

Seit dem letzten Aktivdienst ist der Umfang der übermittlungstechnischen Aufgaben der Abteilung für Genie ausserordentlich stark angewachsen und hat den ordentlichen Bahmen einer Sektion gesprengt. Die Gründe liegen vor allem im dominierenden Einfluss der modernen Hochfrequenztechnik auf die heutige und zukünftige Kriegführung (Eadar, Probleme der Fernsteuerung von Geschossen und Flugzeugen, Nutzbarmachung des Fernsehens .und des Nachtsehens für militärische Zwecke, Entwicklung der Vielfachtelephonie auf Draht und drahtlosem Wege) wie auch in der vermehrten Notwendigkeit eines reibungslos, rasch und sicher spielenden Übermittlungsdienstes für die Führung und den koordinierten Einsatz der zahlreichen Elemente (Flieger, Panzer, Artillerie, technische Truppen etc.) eines modernen Heeres. Der Übermittlungsdienst Genie hat heute schon bei der Entwicklung von waffeneigenen Übermittlungstruppen der
verschiedenen Waffengattungen mitzuarbeiten. Die «Waffen-Übermittlungsdienste» haben innerhalb der verschiedenen Dienstabteilungen feste Formen angenommen, ohne dass bisher die unerlässliche Koordinierung der technischen Belange bezüglich Ausbildung, Einsatz und Ausrüstung befriedigend hätte gelöst werden können. Angesichts der.gesteigerten Bedeutung aller1 technischen Probleme einer modernen Armee dürfen diese Verhältnisse auf die Dauer nicht fortbestehen. Es drängt sich heute die Schaffung einer übergeordneten Stelle auf, die in der Lage ist, die bestehenden Unzulänglichkeiten zu beheben. Ein erster, aber nur provisorischer Schritt

157 in dieser Richtung ist bereits durch die Bildung von beratenden Kommissionen unter dem Vorsitz des Waffenchefs der Genietruppen getan worden. So studieren heute die «Militärkommission für Hochfrequenztechnik», die «Funkplanungskommission» und die « U n t e r g r u p p e Ü b e r m i t t l u n g s dienst )> der Geniekommission Probleme der Übermittlungsdienste aller Waffengattungen. Dies genügt jedoch nach den bisherigen, Erfahrungen nicht, weil diesen Kommissionen nur beratender Charakter zukommt, wogegen eine Stelle fehlt, welche die Eesultate dieser Kommissionsberatungen in Form von 'Entschlüssen und verbindlichen Weisungen herauszugeben befugt ist. Dazu kommt, .dass nebst den bisher in diesen Kommissionen behandelten vorwiegend materiellen Problemen auch die Frage der Ausbildung, der Organisation .und des Einsatzes der Übermittlungstruppen bei allen Waffen einer mit besondern Befugnissen ausgestatteten Koordinierungsstelle bedarf. Die Abteilung für Genie vermag in ihrer heutigen Organisation und den heutigen Kompetenzen diese Aufgaben nicht mehr zu erfüllen.

2. Das Festungswesen Die heutigen Aufgaben und die Organisation des Festungswesens werden durch den Bundesratsbeschluss vom 25. Juni 1941 über das Festungswesen geregelt. Dieser! während des Krieges gefasste Beschluss verfolgte den Zweck, die verschiedenen Vorschriften über die Festungsfrage zusammenzufassen und für das. Festungswesen eine einheitliche Organisation zu schaffen. Gemäss Artikel l dieses Bundesratsbeschlusses umfasst das Festungswesen der Generalstabsabteilung heute die Festungssektion, das Büro für Befestigungsbauten und das Festungswachtkorps. Ausserdem verfügt das Festungswesen über einen eigenen administrativen .Dienst. Während die Aufgaben der Festungssektion .und :des Büros für. Befestigungsbauten vom Generalstabschef geregelt werden, enthält; der Bundesratsbeschluss vom 25. Juni 1941 in Artikel 5 eine abschliessende Aufzählung der Obliegenheiten des Festungswachtkorps. Das F.estungswesen führt ein eigenes Budget, das ausserhalb desjenigen der Generalstabsabteilung steht. Sein Personalbestand beträgt zur Zeit gesamthaft rund 2000 Mann, wovon rund 1900 Mann auf das Festungswachtkorps entfallen.

Die organisatorischen Merkmale einer Dienstabteilung sind somit beim Festungswesen im wesentlichen heute schon vorhanden;
es fehlen dazu jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen.

III. Die vorgesehene zukünftige Organisation Aus den angeführten Gründen muss für die Neuordnung des Geniewesens der Armee eine Lösung gefunden werden, welche die heutigen Mängel in der Koordinierung gleichartiger Dienste sowie die organisatorischen Lücken der bisherigen Gliederung auf allen Gebieten unserer Heeresorganisation beseitigt.

Dieses Ziel kann am besten durch die Zusammenlegung der Bau- und Zerstörungstruppen 'der heutigen Abteilung für Genie mit dem Festungswesen der

158 Generalstabsabteilung einerseits und mit der Koordination der Übermittlungsdienste in je einer eigenen Abteilung anderseits erreicht werden. · Im Bauwesen der Armee sollen die beiden verwandten und deshalb zusammengehörenden Gebiete : die Bau- und Zerstörungstruppen und das Festungs- und Bauwesen zu einem einzigen Kompetenzbereich vereinigt werden.

Durch die Schaffung einer dem Generalstabschef unterstehenden Abteilung für Genie und, Festungswesen soll die Ausbildung der Bautruppen mit den Kriegsvorbereitungen im Gebiet des Bauwesens zusammengelegt werden.

Dadurch soll nicht nur die dringend notwendige Einheitlichkeit in allen militärischen Baufragen gewährleistet werden; es soll für den Fall einer Kriegsmobilmachung auch der reibungslose Übergang von der Friedens- zur Kriegsorganisation ermöglicht werden. Der Chef der neuen Abteilung für Genie und Festungswesen nimmt deshalb in Friedenszeiten die Stellung eines Waffenchefs des Genie ein und würde im Aktiv dienst zum Geniechef der Armee.

Im Bereich des Übermittlungswesens soll innerhalb der Gruppe für Ausbildung eine neue Abteilung für Übermittlungstruppen geschaffen werden, die in erster Linie die Obliegenheiten der heutigen Abteilung für Genie in bezug auf das Übermittlungswesen übernehmen soll. Dazu soll der neuen Abteilung eine Beihe von Koördinationsaufgaben für das Übermittlungswesen der ganzen Armee übertragen werden.

1. Die neue Abteilung für Genie und Festungswesen hat die heutigen Aufgaben der Abteilung für Genie bezüglich der Bau- und Zerstörungstruppen mit .den Obliegenheiten des gegenwärtigen Festungswesens zu vereinigen. Dazu kommt eine weitere Aufgabe; die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der Generalstabschef in Zukunft auch über ein ihm direkt unterstelltes zentrales Organ verfügen sollte, das die Koordination und namentlich auch die Typisierung der militärischen Bauten sicherzustellen vermag.

Dieses Organ hätte die heute fehlende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Dienstzweigen des Eidgenössischen Militärdepartements für alle Fragen des Bauwesens des Departements zu-gewährleisten.

Die neue Abteilung für Genie und Festungswesen muss der Gruppe für Generalstabsdienste unterstellt werden, soweit es sich nicht um Ausbildungsbelange handelt, für die der Ausbildungschef zuständig ist. Ihre Aufgaben sind:
a. Bearbeitung aller Fragen, die mit dem Geniewesen zusammenhängen, wie die Frage der Feldbefestigungen, des Korpsmaterials der Bautruppen, das Zerstörungswesen, die Zusammenarbeit mit der zivilen Bauwirtschaft usw.

b. .Verwaltung und Unterhalt der permanenten Anlagen, wie Festungen, Baracken, Strassen usw., ;sowie des Materials und der Bewaffnung der Befestigungswerke. , c. Der technische Dienst. Dieser bat die Obliegenheiten des heutigen Büros für Befestigungsbauten betreffend Bau und Unterhalt von Festungs-

159 bauten und unterirdischen Anlagen sowie .die Aufgaben der Koordination innerhalb des militärischen Bauwesens zu übernehmen.

d. Ausbildung in Bekruten- und Kaderschulen, in Kursen der Genietruppe sowie Mitwirkung bei der Ausbildung der Festungsbesatzungen und deren Kontrollführung.

Das direkt dem Abteilungschef unterstehende F e s t u n g s w a c h t k o r p s soll mit seinem gegenwärtigen Personalbestand weiterhin die ihm gemäss Artikel 5 des Bundesratsbeschlusses vom 25. Juni 1941 über das Festungswesen zugewiesenen Aufgaben erfüllen.

2. Der neuen Abteilung für Ü b e r m i t t l u n g s t r u p p e n werden folgende Aufgaben: Überbunden : , a. -- Leitung der Ausbildung der bisherigen «Genie»-Übermittlungstruppen und Koordinierung der taktisch-technischen Ausbildung aller waffeneigenen Übermittlungstruppen.

-- Ausbildung der neu gebildeten TT-Betriebsgruppen.

-- Ausbildung der Truppenkommandanten und deren Gehilfen in der zweckmässigen Handhabung des Übermittlungsdienstes.

b. Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes der Übermittlungsmittel aller Bodentruppen im Einvernehmen mit den Waffenchefs und der Kriegstechnischen Abteilung.

c. Kontrolle und Unterhalt des Materials für sämtliche permanenten Übermittlungsanlagen, mit Ausnahme der permanenten Übermittlungsanlagen der Fliegertruppe und des Eliegerbeobachtungs- und Meldedienstes.

' . d. Leitung der Kriegsvorbereitungen für den Übermittlungsdienst der Armee (Draht, Funk, Brieftauben,: Chiffrierwesen) nach den Weisungen des Generalstabschefs.

e. Studium und Auswertung wissenschaftlicher Grundlagen für die Weiterentwicklung des Übermittlungswesens auf weite Sicht.

.

Ari sich wäre,es sehr wünschbar gewesen, der neuen Abteilung für Übermittlungstruppen die zentrale Leitung der Ausbildung sämtlicher Übermittlungstruppen der Armee zu übertragen. Ein derartiges Vorgehen lässt sich jedoch wegen administrativen und ausbildungstechnischen Schwierigkeiten nicht verwirklichen; Dagegen wird es Aufgabe des Waffenchefs der Übermittlungstruppen sein, den Gang der Ausbildung, insbesondere der Kaderausbildung, in sämtlichen Übermittlungsschulen zu überwachen und zu koordinieren.

Eine bedeutsame Aufgabe des Waffenchefs der Übermittlungstruppen wird in der Koordination der materiellen Probleme der Übermittlungstrupperi der ganzen Armee liegen,
was sich angesichts der heutigen Vielspurigkeiten in finanzieller und i einsatztechnischer Hinsicht günstig auswirken dürfte. Die Abteilung für Übermittlungstruppen ist verantwortlich für; die Ausrüstungsfragen sämtlicher Übermittlungstruppen der Armee, soweit es sich um Bodentruppen handelt; sie hat diese Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den Waffenchefs und der Kriegstechnischen Abteilung zu erfüllen.

160 Die neue Abteilung für Übermittlungstruppen untersteht hierarchisch der Gruppe für Ausbildung; für Fragen des Übermittlungswesens, die in den Kompetenzenbereich des Generalstabschefs fallen, ist dieser zuständig.

Der einzige Nachteil dieser vorgeschlagenen Neuorganisation besteht darin, dass sie die Schaffung einer neuen Abteilung des Eidgenössischen Militärdepartements notwendig macht. Dazu ist jedoch festzustellen, dass mit dieser Neuerung keine Vergrösserung des administrativen, Apparates verbunden ist und dass keine neuen Sekretariate, Stellvertreterposten usw. geschaffen werden müssen. Da, wie bereits angedeutet, das Festungswesen heute schon praktisch die Bedeutung einer Abteilung hat, bedingt die Neuordnung kostenmässig lediglich die Ersetzung eines Sektionschefs der 2. Besoldungsklasse durch einen Abteilungschef in der 1. Besoldungsklasse. Die Neuerung besteht somit zur Hauptsache in einer zweckmässigeren Neuverteilung der Aufgaben. Gegenüber den Vorteilen dieser Neuorganisation -- auch in bezug. auf Sparmöglichkeiten -- kann der geringe Nachteil der Ernennung eines neuen Abteilungschefs kaum ins Gewicht fallen. Ebensowenig entsteht durch diese Neuschaffung einer Abteilung eine noch weiter in die Breite gegliederte Organisation des Eidgenössischen Militärdepartements :, die Abteilung für Genie und Festungswesen tritt an die Stelle der bereits bestehenden selbständigen Untergruppe Festungswesen der Generalstabsabteilung, während die Abteilung für Übermittlungstruppen die bisherige Abteilung für Genie ersetzt.

Die vorgeschlagenen organisatorischen Änderungen sind dem Sparexperten des Eidgenössischen Militärdepartements, Herrn Prof. A. Walther, zur Prüfung und Stellungnahme unterbreitet worden. In seinem Bericht vom 7. Mai 1950, den er als Sparbericht über die heutige Abteilung für Genie bezeichnet, stellt Prof. Walther fest, dass von der Koordination der Übermittlungstruppen einerseits und der Bau- und Zerstörungstruppen mit dem Festungswesen anderseits eine bedeutende Verbesserung dieses Teils der Friedensorganisation des Eidgenössischen Militärdepartements erwartet werden dürfte.

Durch diese organisatorische Änderung werde auch der reibungslose Übergang der Friedens- in die Kriegsorganisation beim militärischen Bauwesen gewährleistet, weil diejenige Stelle, die im Krieg diese Fragen
zu behandeln hätte, sie schon zu Friedenszeiten vorbereiten kann. Diese Stelle müsse auch im Armeestab das nötige Gewicht haben, was bei der heutigen Ordnung nicht in genügender -Weise der Fall ist; die hierarchische Einreihung des Geniechefs der Armee auf der Stufe eines Unterstabschefs trage dieser Forderung Eechnung.

Als sehr wichtig bezeichnet der Sparexperte ferner die Tatsache, dass die Ausbildung der Bautruppen und die Kriegs Vorbereitungen auf dem Gebiet des Bauwesens in einer einzigen Hand vereinigt werden, weil viele Offiziere und auch Unteroffiziere der Bautruppen im zivilen Bauwesen eine grosse Eolle spielen. Der Sparexperte kommt aus diesen Überlegungen zum Schluss, dass die geplante Neuregelung, sich angesichts der grossen Nachteile der heutigen Eegelung geradezu aufdränge. Von der vorgesehenen Zusammenlegung der beiden Dienstzweige verspricht sich Prof. Walther eine gewisse Eeduktion

161 der Bestände an Verwaltungspersonal, wodurch der einzige Nachteil der Neuordnung, die Bildung einer neuen Abteilung, mehr als ausgeglichen werde.

Die Frage, ob die beabsichtigte Beorganisationsmassnahme im heutigen Zeitpunkt internationaler Spannungen verantwortet werden könne und ob nicht durch die geplanten Änderungen eine vorübergehende Schwäche eintreten müsse, die sich gefährlich auswirken könnte, glauben wir dahingehend beantworten zu dürfen, dass die vorgesehene Beorganisation keine Schwächung unserer Bereitschaft zur Folge haben wird; im Gegenteil erwarten wir von der Neuerung schon in kürzester Zeit eine namhafte.Steigerung der Aktionsfähigkeit des Genie- und des Übermittlungswesens der Armee.

In welcher Grössenordnung durch die neue Organisation Einsparungen erzielt werden können, lässt sich heute zahlenmässig noch nicht bestimmen.

Jedenfalls ist anzunehmen, dass der Wegfall bisheriger Doppelspurigkeiten, die zentrale Bearbeitung der Bauprogramme und die Überwachung der Ausgaben für die militärischen Bauten dazu beitragen werden, die Sachausgaben des Eidgenössischen Militärdepartements zu vermindern.

IV.

Da die beantragte Neuorganisation des Geniewesens der Militärverwaltung die Schaffung einer neuen Dienstabteilung des Eidgenössischen Militärdepartements zur Folge hat, liegt diese Massnahme ausserhalb der Zuständigkeit des Bundesrates. Gemäss Artikel 184, Absatz l, der Militärorganisation bedarf es hierfür eines Beschlusses der Bundesversammlung.

Indem wir Sie bitten, dem beiliegenden Entwurf zu einem Beschluss der Bundesversammlung Ihre Zustimmung zu erteilen, benützen wir den Anlass, Herr Präsident/ hochgeehrte Herren, Sie unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 10. Oktober 1950.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Max Petitpierre Der Bundeskanzler: Leimgruber

162 (Entwurf)

Beschluss der Bundesversammlung betreifend

die Abteilungen für Genie und Festungswesen und für Übermittlungstruppen

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 184 des Bundesgesetzes vom 12. April 1907/12. Dezember 1947 über die Militärorganisation der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 10. Oktober 1950, beschliesst: Art. l Aus der Abteilung für Genie und dem Festungswesen der Generalstabsabteilung werden eine Abteilung für Genie und Festungswesen und eine Abteilung für Übermittlungstruppen geschaffen.

Art. 2 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1951 in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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