749 öffentliche Vorladung Als Beschuldigte in einem kriegswirtschaftlichen Strafverfahren wird hiermit öffentlich vorgeladen: Hildegard Isler-Flury, von Wädenswil (Zürich), geboren 11. Juli 1918, Barmaid, wohnhaft gewesen Via Vallemaggia 11 in Lugano, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wegen Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften. Die Verhandlung vor dem 8. kriegswirtschaftlichen Strafgericht findet Donnerstag, den 18. April 1950, 14.15 Uhr, in Zürich, Obergerichtsgebäude (alter Saal), Hirschengraben 15, Parterre rechts, statt.

Akteneinsicht : Strafgerichtskanzlei Basel, Bäumleingasse 7. II. Stock, Telephon 061/4 99 00.

Basel, den 24. März 1950.

8. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: Dr. Walter Meyer

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Wettbewerb- undStellenauschreibungen sowie Anzeigen Kontumazurteil

1. Die Eheleute Fritz Fahrner, von Zürich, geb. 1904, Hilfsarbeiter, Herisau (seither verstorben) und Elly Hedwig Emma Fahrner-Mendau, gesch. Stech, geb. 1907, Ladeburg bei Bernau, Kreis Oberbarnim bei Berlin, werden in Gutheissung der Klage des Ehemannes nach Artikel 142 ZGB geschieden.

2. Jeder Partei werden diejenigen Gegenstände zu Eigentum zugeteilt, welche sie in ihrem Besitze hat. Es wird festgestellt, dass die Parteien keine weiteren güterrechtlichen Ansprüche gegeneinander besitzen.

3. Es wird festgestellt, dass der Ehefrau dem Ehemann gegenüber keine Ansprüche nach Artikeln 151 und 152 ZGB zustehen.

4. Die Eechtskosten werden dem Staate auferlegt.

5. Von einer Staatsgebühr wird Umgang genommen.

6. Die Beklagte hat den Kläger mit Fr. 50 ausserrechtlich zu entschädigen.

Gegen ein Kontumazurteil ist eine Appellation nicht zulässig. Dagegen kann die nicht erschienene Partei innert Monatsfrist nach der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Urteils durch schriftliche, in doppelter Ausfertigung einzureichender Eingabe die Widerbehandlung des Falles nachsuchen, wenn sie dartun kann, dass sie ohne ihr Verschulden am Erscheinen verhindert war. -- Im Gesuche sind die Gründe anzugeben.

Trogen, den 27. März 1950.

Die Bezirksgerichtskanzlei

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Bundesblatt. 102. Jahrg. Bd. I.

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750 Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist erschienen:

Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Gebirgsbauern Textausgabe der geltenden Erlasse, Tabellen und Erläuterungen nach dem Stand vom 1. Januar 1950 Die Broschüre enthält die Erlasse über die Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Gebirgsbauern, die Tabellen zur Festsetzung der Familienzulagen sowie Erläuterungen des Bundesamtes für Sozialversicherung. Die Benützung der Textausgabe wird durch ein ausführliches Sachregister sowie durch zahlreiche Artikelhinweise erleichtert.

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Bereinigte Sammlung der Bundesgesetze und Verordnungen 1848--1947 Bisher sind von dieser Sammlung erschienen: Band 1: I. Grundlagen der Eidgenossenschaft II. Bürgerrecht und Niederlassung III. Die Organisation des Bundes 860 Seiten, in Ganzleinen gebunden, Fr. 17.50 Band 2: IV. Zivilrecht 966 Seiten, in Ganzleinen gebunden, Fr. 18.50 Bestellungen sind zu richten an 9027

Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale Bundeshaus Ost, B e r n 3

751

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. Walter Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Register band. Es kostet Fr. 127.-- Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Prof. Dr. E. Harter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht": Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sichern Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Eäte erhalten die Bände mit 25% Eabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

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Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld / Leipzig

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Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesgesetz vom 24. Juni 1949 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten vorgesehenen Grundbesoldungen.

Sie umfassen die 10% Teuerungszulage und die andern Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Kriegsmaterial- Zeugwart III. Kl. Schlosser oder Mechaniker. 5773 Verwaltung, Bern des eidg. Zeughauses Wenn möglich Unteroffibis Bapperswil 8455 zier mit Zeughauspraxis und Kenntnis des Kriegsmaterials. Befähigung zur selbständigenFührung einer grössern Arbeitsgruppe sowie zur Besorgung leichterer Büroarbeiten Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.

Abteilung fUr Heeresmotorlslerung

15. April 1950

(!·)

8. April 1950 /O \ 13 455 (2..)

*) Abgeschlossenes Studium an der ETH als Maschinen-Ingenieur oder Elektro-Ingemeur. Praktische Erfahrung in der Maschinen- oder Motorfahrzeugbranohe. Mehrjährige Fahrpraxis mit Motorfahrzeugen. Offizier. Muttersprache deutsch oder französisch. Beherrschung einer zweiten Amtssprache. Englischkenntnisse für Übersetzungen ins Deutsche erwünscht. Alter 30--40 Jahre.

Fachtechnischer Mitarbeiter II. Kl.

*)

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bis

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