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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 13. Dezember 18...^.)

Aus den Bericht des eidg. Militärdepartements , daß bereits 2333 ueue Jägergewehxe im Besiz der Kanten.. sich befinden, und daß die Lieferungen so rasch vor sich gehen, das uoch im laufenden Jahre der Rest der ersten Hälfte (5000 Stüke) und im nächsten Jahre auch die zweite Hälfte der Gewehre geliefert werde, hat der Bundesrath die Berechnung über die Gewehre solgendern.aßen gestellt: Ein vom Bunde gezogenes Gewehr, in der Wexkstätte zu Luzexn angenommen, kostet . . . . . . . . . . Fr. 68. 34 Ein von den K a n t o n e n gezogenes Gewehr, auf dem Bahnhof in Basel angenommen, kostet . . . .

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68. ....2

Für die vom B u n d e gezogenen Gewehre bezahlt a. der Bund selbst Fr. 45. ..6

b. der Kanton . ,, 22. 78 . -

Fr. ..,8. 34 per Gewehr.

Für die von den K a r t o n e n gezogenen Gewehre bezahlt

a. der Bund

. Fr. 4^. 48

b. der Kanton

.

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2..... 74

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Fr.

68.

22

per

Gewehr.

Den Kantonen kommt für. das Ziehen eines Gewehrs Fr. 6 uud für das Einschiessen ..e. ...e. ..e. Fr. 1. 80, zusammen Fr. 7. 80 zu gut, weßhalb sie per Gewehr Fr. 14. 94 zu bezahlen haben.

Gemäß dem Bundesbeschluße vom 25. September 1.^56 , Axt. ...

(V,. 417) trägt der Bund für die erste Anschaffung des neuen Jägergewehrs zwei Dritttheile der daherigen Kosten bei.

Der kleine Preisunterschied bei der Kostenberechnung der vom Bund und der von den K a n t o n e n gezogenen Gewehre rührt von der Fracht her.

Zur Vereinfachung der Rechnung übernehmen die Kantone die Frachtkosten der in der Werkstätte in Luzern gezogenen Gewehre von dort aus bis in ihre Zeughäuser, odex wenn sie die Gewehre selbst ziehen lassen , vom Bahnhof in Basel aus bis in ihre eigene Werkstätte. Der Bund übernimmt dagegen auch ganz auf seine Rechnung die Zinsen der Vorschüsse für die Bezahlung der Gewehre bis zur Ablieserung. so wie die Kosten dex Untersuchung und Kontrolirung der Gewehre.

(^.^ ^. Dezember 18^.)

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Zu einem Postkommis in La Ehaux^de^Fonds wur.^e gewählte Herr Louis Fréderie L ' E p l a t t e n i . ^ r , von Geneve^s sur Coffrane, bis.^ herigex Kommis auf dem Hauptpostbiireau Neuenburg.

(Vom 17. Dezember 1.^8.)

Mit Note vom I 1 . dieses Monats macht d^.s Ministerium der äußeru Angelegenheiten des Großh.^zogthun.s M e k l e n b u r g - S c h w e r i n dem Bundesrathe - in Erwiderung auf dessen Zuschrift vom 13. September

abhin -- die Mittheilung, daß den Handwerksgesellen, welche sich als

schweizerische Staatsangehörige durch ihre Reifeschriften auszuweisen vermögen, der Eintritt in das Großherzogthum nicht weiter versagt sei , und daß demnach die doxtseitigen Landespolizeibehörden bereits eine entsprechende, die Verordnung des Jahres 185^ im angegebenen Sinne beschränkende Weisung erhalten haben.

Der Bundesrath hat ein Reglement über die Organisation de... G.^ sundheitsdienstes bei dem eidg. Bundesheere, so wie eine Verordnung für die Pulververwaltung erlassen.

Das Pulververkäufer.Patent haben erhalten..

Herr Johanu V ö g t l i , in Hochwald, Kts. Solothurn.

Frau Witwe Gürtler, in Allfchw^, Kts. Basel-Landsehaft.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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1858

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59

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18.12.1858

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656-657

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