1167

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Zu 5712

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Nachtragskrediten 1950, I. Teil (Vom 16. Mai 1950)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Urnen den I. Teil der Nachtragskredite zum Finanzvoranschlag für das Jahr 1950 zur Bewilligung zu unterbreiten. Sie bilden, wie die Kreditubertragungen 1949/50, eine Ergänzung zu den von der Bundesversammlung am 22. Dezember 1949 genehmigten Voranschlagskrediten.

Wurden im letzten Jahr für den ersten Teil der Nachtragskredite noch für 90 Millionen Anträge eingereicht, so betragen sie diesmal nur noch 37 Millionen.

Dies darf als erfreuliches Zeichen der Buckkehr zu normaleren Verhältnissen und einer genaueren Budgetierung gewertet werden.

Fr.

Die vorhegenden Begehren von 36 684 244 gliedern sich nach Departementen wie folgt : Allgemeine Verwaltung 31 000 Politisches Departement 4 938 500 Departement des Innern 3 235 006 Justiz- und Polizeidepartemeut 648 000 Mihtärdepartement 16991600 Finanz- und Zolldepartement 287 700 Volkswirtsehaftsdepartement 10 552 438 Auf die 36,7 Millionen Franken Nachtragskredite gewährte der Bundesrat für 4,2 Millionen dringliche Vorschüsse, die für die Dienststellen sofort verfügbar waren. Weitere 0,9 Millionen wurden als gewöhnliche Vorschüsse von der Finanzdelegation gutgeheissen. Der Grossteil, nämlich 31,6 Millionen, untersteht unbevorschusst der Beschlussfassung durch die eidgenössischen Bäte und kann von den Dienststellen erst nach Genehmigung beansprucht werden.

1168 Ihre Aufteilung nach Saohgruppen ergibt folgendes Bild : Behörden und Personal Gemeinkosten Zivilverwaltung Militärverwaltung Bauten und Unterhalt Zivilverwaltung Militärverwaltung Sachausgaben Zivilverwaltung Militärverwaltung Bundesbeiträge Verbilligungen Übrige Insgesamt

MÌO. Fr.

0,1 4,1 3,2 0,9 6,8 1,8 5,0 13,9 2,8 11,1 11,8 10,0 1.8 36,7

Die Botschaft begründet alle Begehren eingehend. Sie gibt auch Auskunft darüber, ob dringliche oder gewöhnliche Vorschüsse gewährt wurden, ob die verlangten Kredite andererseits zu höhern Einnahmen oder zu einer Vermehrung der Anlagen führen oder ob sie durch Entnahmen aus Eückstellungen gedeckt werden.

Wir beantragen Ihnen, diese Nachtragskredite zu bewilligen, und benutzen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 16. Mai 1950.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Max Petitpierre Der Bundeskanzler: Leirn gruber

1169 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1950, I. Teil

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t .

gestutzt auf Artikel 85, Ziffer 10. der Bundes% erfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 16. Mai 1950, beschliesst : Einziger Artikel Dem Bundesrat werden für das Jahr 1950 folgende Nachtragskredite bewilligt :

1170 Fr.

Finanzvoranschlag l Allgemeine Verwaltung 104 Bundeskanzlei. . .'

045.01 Druck-und Buchbinderkosten, Schreibmaterial und übrige Bureaukosten (Zentrale) 048.01 Entschädigung an Dritte für Übersetzungen, Expertisen usw 2 Politisches Departement 201 Politisches Departement 049.03 Rheinzentralkommission 049.06 Weltgesundheitsorganisation 060.07 Kosten aus dem Finanzabkommen Washington

3 Departement des Innern 301 Departementssekretariat 088.42 Forschungsstation Jungfraujoch 088.81 Angewandte Kunst

309 Anstalt für das forstliche Versuchswesen

041.01 Feste Bezüge und Teuerungszulagen . . . .

042.01 Auslagen und Vergütungen

36684244 31 000 31000 27 000 4 000 4938500 4 938 500 3 500 3000000 l 985 000

3235006 156000 141 000 15000

7 500

5 000 2 500

310 Materialprüfungs- und Versuchsanstalt für Industrie, Bauwesen und Gewerbe

132196

055.02 Maschinen, Apparate und Instrumente, ordentlicher Kredit

132 196

1171 Begründung

Zu 104 Bundeskanzlei 045.01 Druck der Erhebungsformulare sowie Bureaumaterial für die Anbauerhebung und Viehzählung. Dringlicher ^ orschuss.

04S. 01 Zufolge Nichtbesetzung einer frei gewordenen Stelle müssen Übersetzungen ins Italienische auswärts vergeben werden. Dringlicher Vorschuss.

Zu 201 Politisches Departement 049.03 Bei Aufstellung des Voranschlages 1950 lag das Budget der Rheinzentralkommission nicht vor. Deshalb wurde für 1950 wie für 1949 ein Betrag von Fr. 34 000 vorgesehen. Das seither festgesetzte Budget der Rheinzentralkommission wurde aber gegenüber 1949 erhöht, so dass ein zusätzlicher Beitrag von Fr. 3500 nötig ist.

049.06 Bundesbeschluss vom 17. März 1950. Beitrag an die Erstellung von Gebäulichkeiten für die Weltgesundheitsorganisation in Genf. Der Kanton Genf leistet einen Beitrag von Fr. 500 000, der in die Einnahmen eingestellt wird. Dringlicher Vorschuss Fr. 500 000.

060.07 Deckung des Ausgabenüberschusses der schweizerischen Verrechnungsstelle für die Sperre, Verwaltung und Liquidation der deutschen Vermögenswerte in der Schweiz und der Ausgaben des Politischen Departements für die Durchführung des Finanzabkommens von Washington vom 25. Mai 1946. Die Schweiz ist zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet, hat jedoch Anspruch auf die Hälfte des Liquidationserloses aus den deutschen Vermögenswerten. Der Betrag wird über die Rechnung der Vermögensveränderungen in die Aktiven aufgenommen.

Zu 301 Departementssekretariat 088.42 Gemäss Bundesbeschluss vom 5. Dezember 1949wurdeder Internationalen Stiftung Hochalpines Forschungsinstitut Jungfraujochfür Gebäudeunterhaltund Sicherungsarbeiten ein einmaliger ausserordentlicher Beitrag von Fr. 100 000 zugesprochen. Überdies hat der Bund an die jährlichen Betriebskosten der Stiftung einen Beitrag von 50 %, höchstens jedoch Fr. 50 000 im Jahr aufzubringen. Dringlicher Vorschuss.

088.81 Beitrag an die 1950 an der Mustermesse gezeigte Sonderschau «Die gute Form» des schweizerischen Werkbundes. Die Ausgaben werden durch Entnahme aus der Rückstellung für angewandte Kunst gedeckt. Dringlicher Vorschuss.

Zu 309 Anstalt für das forstliche Versuchswesen 041.01 Mit Bundesratsbeschluss vom 31. Oktober 1949 wurde der Ankauf eines Versuchsgartens in Uitikon bewilligt. Für die Inbetriebnahme einer Teilfläche werden Fr. 5000 benötigt.

042.01 Die im neuen Versuchsgarten in Uitikon tätigen Forstingenieure und Unterförster haben Anspruch auf ein halbes Taggeld. Der Mehrbedarf stellt sich auf Fr. 2500.

Zu 310 Materialprüfungs- und Versuchsanstalt für Industrie, Bauwesen und Gewerbe 055.02 Ungedeckte Rechnungen von Fr. 92196 für Masohinenlieferungen aus der Amtszeit des auf Ende Oktober 1949 zurückgetretenen Direktionspräsidenten. Bei diesen bereits in Betrieb stehenden Maschinen handelt es sich um die reguläre und notwendige Erneuerung des Maschinenparkes. Fr. 40 000 Beschaffung der maschinellen Einrichtung für die neu zu erstellende Versuchsgerberei an der Hauptabteilung C in St. Gallen. Gewöhnlicher Vorschuss.

1172 Fr.

313 Oberbauinspektorat 047.01 Transportkosten und Verschiedenes Entschädigung an Kantone für den Unterhalt der internationalen Alpenstrassen : 080.10 Uri 080.11 Graubünden 080.12 Tessin 080.13 Wallis 314 Direktion der Bauten 050.01 Bauten und Anlagen

530250 250

80000 200000 200000 50000 1733 300 1733300

315 Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei 048.01 Kommissionen und Sachverständige 060.02 Qualitätsusanzen für Schnittholz und Hobelwaren 083.01 An die Kosten der Wildhut

42660 17660 5000 20000

316 Gesundheitsamt 041.01 Peste Bezüge und Teuerungszulagen . . . .

048.01 Kommissionen und Sachverständige 086.07 Wissenschaftliche Erforschung der Tuberkulose 086.30 Lebensmittelkontrolle

534100 2000 25000 500 000 7100

1173 Begründung Zu 313 Oberbauinspektorat 047.01 Stellenausschreibung infolge Pensionierung eines Inspektors.

080.10/13 Erhöhung der Entschädigung um 50% gemäss Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1949.

Zu 314 Direktion der Bauten 050.01 Es handelt sich um zwölf Objekte. Wir verweisen auf die besonderen Begründungen. Dringliche Vorschüsse Fr. 645 000, gewöhnliche Vorschüsse Fr. 167 000. Fr. 341 500 werden durch Entnahme aus der Rückstellung für Betriebsstoffe zu motorischen Zwecken gedeckt.

Zu 315 Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei 048.01 Neubestellung von 3 Kommissionen für internationale Fr.

Fischereiangelegenheiten und Ausarbeitung der Bundesgesetzgebung über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung 6 000 Honorare für ein Gutachten über die Rechtsgrundlagen des Nationalparkes l 660 Honorar und Spesenvergütung an den vom Bundesrat bevollmächtigten Rechtsanwalt zur Führung von Prozessen i. S.

Lagerverlustforderungen tessinischer Brennholzlagerhalter anlässlich der Liquidation von Brennholzlagern 10 000 Gewöhnlicher Vorschuss.

060.02 Ausgaben für Vorarbeiten für die Drucklegung der verbilligten Publikation «Schweizerische Qualitätsusanzen für Schnittholz und Hobelwaren».

Die Ausgaben werden durch Entnahme aus der Rückstellung Holzforschung gedeckt.

083.01 Zufolge Sparmassnahrnen mussten in den letzten Jahren die auf gesetzlicher Basis verankerten Ansätze der Bundesbeiträge über das zulässige Mass abgebaut werden. Damit die Kantone die ihnen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen auferlegte Pflicht der Aufsicht über die eidgenössischen Bannbezirke weiterhin ausüben können, muss der Kredit von Fr. 100 000 um Fr. 20 000 erhöht werden.

Zu 316 Gesundheitsamt 041.01 Der Neudruck der 5. Ausgabe der Landespharmakopöe erfordert grosse Korrekturarbeiten, die in der knappen zur Verfügung stehenden Zeit nur durch Überzeitarbeit bewältigt werden können.

048.01 Die Vorbereitung der 6. Ausgabe der Landespharmakopöe ist vom Pharmakopöe-Laboratorium aufgenommen worden. Bestimmte Arbeiten, für die das Laboratorium nicht eingerichtet ist, werden unter der Leitung von Professoren der Eidgenössischen Technischen Hochschule und der Universitäten durch Subkommissionen erledigt. Für diese Arbeiten ist zusätzliches Personal an den betreffenden Instituten einzustellen. Ohne diese Arbeitsteilung wäre es
nicht möglich, die Vorbereitung so zu fördern, dass die neue Ausgabe innert der vorgesehenen 6 bis 7 Jahre erscheinen kann.

Dringlicher Vorschuss.

086.07 Beitrag an den Ausbau des Schweizerischen Forschungsinstitutes, Abteilung für Tuberkuloseforschung in Davos gemäss Bundesratsbeschluss vom 7. Februar 1950. Gewöhnlicher Vorschuss Fr. 150 000.

086.30 Bei Aufstellung des Voranschlages kann jeweils der Kreditbedarf nur annähernd festgesetzt werden. Die Ermittlung des notwendigen Kredites ergibt sich erst nach Eingang sämtlicher Gesuche.

Bundesblatt. 102. Jahrg. Bd. I.

82

1174 Fr.

99 000 20000

317 Statistisches Amt 041.01 Feste Bezüge und Teuerungszulagen . . . .

049.02 Entschädigung an die Zähler für Anbauerhebung und Viehzählung

79 000

4 Justiz- und Polizeidepartement . . .

648000

403 Polizeiabteilung 060.10 Flüchtlinge: Unterkunft und Verpflegung, Dauerasyl, Internierung und Transporte. . .

648000 648 000

5 Militärdepartement

16991600

508 Abteilung für Flugwesen und Fliegerabwehr 849.01 Kostenbeiträge für Strasseninstandstellung und Inkonvenienzentschädigungen

315000

509 Direktion der Militärflugplätze 350.01 Bauten und Ablagen 351.02 Unterhalt und Ausbau der Flugplätze, Graspisten und Hartbeläge 352.01 Miet- und Pachtzinse 359.01 Flugzeug- und Motorenrevisionen und Reparaturen 359.02 Vergebung übriger Arbeiten an Dritte . . .

362.02 Ersatzmaterial für Flugzeuge und Motoren, Geräte, Maschinen und Werkzeuge

2 759 600 1115000

531 Festungswesen 351.01 Unterhalt der Bauten und Anlagen und der Militärstrassen

1000000

533 Abteilung für Sanität 352.01 Miet- und Pachtzinse

315000

380000 4600 700000 95000 465 000

1000000

·

2 800 2800

1175 Begründung Zu 317 Statistisches Amt 041.01 Besoldung von zwei Jahresarbeitskräften für die durchzuführende Anbauerhebung.

049.02 Beitrag an die Zählerentschädigung für die durchzuführende Anbauerhebung und allgemeine Viehzählung.

Zu 403 Polizeiabteilung 060.10 Freiwilliger Beitrag von Fr. 75 000 an den Kanton Waadt für die durch die Thyphusepidemie im Jahre 1945 in Glion entstandenen Schäden. Es besteht die Möglichkeit, dass die Anwesenheit zahlreicher Flüchtlinge im Grand Hotel Les Avants in den Jahren 1943-1945 zum Ausbruch der Epidemie beigetragen hat.

Die Hilfswerke sind nicht mehr in der Lage, ihre Unterstützungstätigkeit für Flüchtlinge im bisherigen Rahmen fortzusetzen, weil die Spenden Privater und das Ergebnis der Sammlungen zurückgehen. Der Bund muss daher seine Beiträge entsprechend erhöhen und Kosten zum Teil übernehmen, die bisher ganz von den Hilfswerken getragen wurden. Benötigter Betrag Fr. 573 000. Gewöhnlicher Vorschuss.

Zu 508 Abteilung für Flugwesen und Fliegerabwehr 349.01 a. Abschluss eines neuen Vertrages für den Flab-Schiessplatz Grandvillard im Februar 1950; dieser hat eine Geltungsdauer bis 1981 gegenüber dem alten Vertrag, der sich bis 1966 erstreckte. Der Bund hat dafür die Verpflichtung übernommen, sich an der Erneuerung des Strassennetzes der Gemeinde Grandvillard in höherem Masse zu beteiligen: Für die Verlängerung der Vertragsdauer über 15 Jahre (1966-1981) hat er zu den bisher zugestandenen Leistungen neu Fr. 150 000 zu übernehmen.

b. Der mit den Gemeinden Zuoz und Scanfs abgeschlossene Flab-Schiessplatzvertrag ist Ende 1949 abgelaufen. Nach eingehenden Verhandlungen ist ein neuer lOjähriger Vertrag abgeschlossen worden. Damit konnte der wichtige und unbedingt notwendige Flab-Schiessplatz im Engadin erhalten werden. Der Bund hat als Gegenleistung den beiden Gemeinden Zuoz und Scanfs Fr. 170 000 bzw. Fr. 120 000 an Inkonvenienzentschädigungen zu bezahlen.

Zu 509 Direktion der Militärflugplätze 350.01/362.02 Wir verweisen auf die besonderen Akten.

350.01 Ein Betrag von Fr. 940 000 wird durch Entnahme aus der Rückstellung Betriebsreserve der Militärwerkstätten gedeckt.

Zu 531 Festungswesen 351.01 Bei der Aufstellung des Voranschlages 1950 (Juni 1949) konnte der genaue Bedarf für die von der Expertenkommission verlangten Sicherheitsmassnahmen bei der
Munitionslagerung in den Festungswerken noch nicht berechnet werden. Es wurde deshalb im Voranschlag vorläufig ein Betrag von 1,1 Millionen Franken eingestellt und in der Budgetbotschaft darauf hingewiesen, dass allenfalls ein Nachtragskredit verlangt werden müsse.

Zu 533 Abteilung für Sanität 352.01 Miete zusätzlicher Lagerräume für das Armeesanitätsmagazin.

1176 535 Oberkriegskommissariat 170.04 Wiederholungskurse 170.05 Kaderschulen 352.10 Benützung der den Kantonen, Gemeinden und Korporationen gehörenden Kasernen . . . .

536 Abteilung für Luftschutz 343.10 Obligatorische Unfallversicherung 462.02 Alarmwesen

Fr.

l 207 400 1123100 59300

25 000 476 600 1600 475000

537 Kriegsmaterialverwaltung 350.01 Bauten und Anlagen 356.02 Unterhalt und Ersatz des Korps- und Instruktionsmaterials 359.01 Entschädigungen an die Kantone für die Instandstellung und den Unterhalt der Bekleidung und Ausrüstung 347.40 Schadenvergütungen an Dritte aus Explosion Blausee-Mitholz

5230000 1650000

539 Armeemotorfahrzeugpark 347.03 Haftpflichtversicherung für Armeemotorräder

42 700 42700

560 Kriegstechnische Abteilung 350.01 Bauten und Anlagen 354.02 Materialbeschaffung 561 Direktion der Militärverwaltung 048.01 Kommissionen und Sachverständige 570 Militärstrafdetachement Zugerberg 387.01 Schulunterricht 579 Militärversicherung 472.01 Barleistungen an Patienten 586 Landestopographie 462.01 Materialanschaffungen und Unkosten aller Art

2430000 650000 500000

3800000 800000 3000000 30000 30 000 2000 2000 2000000 2000000 90 000 90000

1177 Begründung Zu 535 Oberkriegskommissariat 170.04 Bundesbeschluss vom 21. September 1949 (Erganzungskurse).

170.05 Bundesbeschluss vom 21. September 1949.

352.10 Die von den in Genf zur Durchführung gelangenden Schulen und Kursen benützten Schiessanlagen der Schützengesellschaft «Exercice de l'Arquebuse et de la Navigation» sind von 35 auf 50 Scheiben erweitert worden, von den Gesamtkosten von Fr. 500 000 übernimmt der Bund 5%.

Zu 536 Abteilung für Luftschutz 343.10 Gemäss Entscheid der Schweizerischen TJnfallversichemngsanstalt vom Dezember 1949 sind die in den Werkstätten und Lagerbetrieben der Abteilung arbeitenden Personen gegen Betriebsunfälle zu versichern.

462.02 Wir verweisen auf die besonderen Akten.

Zu 537 Kriegsmaterialverwaltung 350.01/359.01 und 347.40 Wir verweisen auf die besonderen Akten.

347.40 Diese Ausgaben werden durch Entnahme aus der Bückstellung für Explosionsschäden Blausee-Mitholz gedeckt.

Zu 539 Armeemotorfahrzeugpark 347.03 Höherer Bestand an Armeemotorrädern.

Zu 560 Kriegstechnische Abteilung 350.01 Bundesbeschluss vom 29. März 1950 (I.Etappe).

354.02 Wir verweisen auf die besonderen Akten.

Zu 561 Direktion der Militärverwaltung 048.01 Der Kreditmehrbedarf ist auf die Abschlussarbeiten der Experten der Bautenkontrolle und auf die Tätigkeit der Studienkommission für die Militärausgaben zurückzufahren.

Zu 570 Militärstrafdetachement Zugerberg 387.01 Die Kinder der Beamten und Angestellten des Militärstrafdetachements haben auf dem Zugerberg keine Gelegenheit, eine öffentliche Schule zu besuchen. Da der Besuch der Schulen in Walchwil oder Zug mit erheblichen Schwierigkeiten und hohen Kosten verbunden wäre, werden diese Kinder in einer Privatschule auf dem Zugerberg unterrichtet. Ähnlich wie in Domodossola und Andermatt leistet der Bund an das Schulgeld einen Beitrag.

Zu 579 Militärversicherung 472.01 Bundesbeschluss vom 20. September 1949. Mangels Erfahrungszahlen kann der genaue Kreditbedarf noch nicht errechnet werden. Es wird daher im II. Teil der Nachtragskreditbegehren 1950 allenfalls ein weiterer Betrag anbegehrt werden müssen.

Zu 586 Landestopographie 462.01 Erhöhter Bedarf an Armeekartenpapier, Chemikalien, Glasplatten, Firmen usw. bedingt durch die unvorhergesehene Neuordnung der Kriegskartenausrüstung und die beschleunigte Publikation der neuen Landeskarte sowie durch vermehrten Zivilkartenverkauf. Den Mehrausgaben stehen teilweise Mehreinnahmen gegenüber.

1178 587 Pulververwaltung 441.10 Feste Bezüge und Teuerungszulagen 462.10 Fabrikationsmaterial

Fr.

35500 5500 30000

6 Finanz- und Zolldepartement. . . .

287700

601 Finanzverwaltung 047.01 Verschiedenes (Transportkosten, Taxen usw.)

143.07 Leistungen des Bundes bei Dienstunfällen .

147.21 Steuern und Abgaben auf Liegenschaften. , 192.01 Verhandlungen und Untersuchungen in wirtschaftlich zurückgebliebenen Ländern . . . .

255.01 Beschaffung von Mobiliar und Reparaturen .

287700 3500 26 000 28200

7 Volkswirtschaftsdepartement . . . .

10552438

200 000 30000

701 Generalsekretariat 048.01 Kommissionen und Sachverständige

12 000 12000

703 Handelsabteilung 048.01 Kommissionen und Sachverständige.

1800 1800

706 Bundesamt für Sozialversicherung 049.02 Kostenbeiträge an Ausgleichskassen. .

090.05 Teuerungszulagen an Rentner der SUV

116338 90245 26093

1179 Begründung Zu 587 Pulververwaltung 441.10 Anstellung von Aushilfskräften wegen der erhöhten Pulverfabrikation.

462.10 Erhöhte Pulverfabrikation. Entsprechende Mehreinnahmen.

Zu 601 Finanzverwaltung 047.01 Schwer einbringliche Forderungen sind von den Dienststellen nach Bundesratsbeschluss vom 6. April 1945 an die Zentrale Inkassostelle abzutreten, welche das rechtliche Inkasso besorgt. Die daraus entstehenden und nicht gedeckten Betreibungs- und Nachnahmespesen sind ab 1. Januar 1950 aus der Rubrik 601.047.01 zu decken. Sie werden für das laufende Jahr mit Fr. 3500 angenommen.

143.07 Ablösung einer Invalidenrente (Art. 64 der AO) durch eine Abfindungssumme von Fr. 26 000.

147.21 Höhere Steuern auf den Gesandtschaftsgebäuden in London, Fr.

Buenos-Aires und Den Haag in den Jahren 1949 und 1950 von zusammen 21 000 Gemäss den Bundesratsbeschlüssen vom 2. September und 19. Dezember 1949 wurden mit den USA und Österreich Gegenrechtserklärungen betreffend Steuerbefreiung der Gesandtschaftsgebäude ausgetauscht. Der Bund hat demnach die an die Gemeinde Bern zu zahlenden Steuern für das Gesandtschaftsgebäude der USA für 1949 und 1950 von 7 200 zu übernehmen.

192.01 Am 31. März 1950 hat sich der Bundesrat bereit erklärt, aus den für Arbeitsbeschaffungszwecke noch verfügbaren Mitteln höchstens Fr. 200 000 bereitzustellen, für Vorschüsse, Ausfallgarantien und Beiträge an schweizerische Fachleute., Ein grundsätzlich gutgeheissenes Beitragsgesuch von Fr. 12 000 liegt bereits vor. Dringlicher Vorschuas Fr. 100 000.

255.01 Infolge Erweiterung des Zentralregisters der AHV werden für die zweckmässige Ablage der Karten der Versicherten weitere Stahlschränke benötigt.

Zu 701 Generalsekretariat 048.01 Im Voranschlag wurden für das Kriegstransportamt keine Kredite mehr aufgenommen. Es sind indessen noch eine Anzahl Geschäfte zu erledigen, mit deren Behandlung frühere Funktionäre des Kriegstransportamtes im Expertenverhältnis betraut sind. Dringlicher Vorschuss Fr. 6000.

Zu 703 Handelsabteilung 048.01 Mehrauslagen infolge Ernennung einer konsultativen Kommission für Handelspolitik. Dringlicher Vorschuss.

Zu 706 Bundesamt für Sozialversicherung 049.02 Bei Aufstellung des Voranschlages war die Höhe der Zuschüsse an die AHV-Ausgleichskassen für die Durchführung des Wehrmannssehutzes im Jahre 1949 noch nicht
bekannt. Die entsprechenden Ansätze sind erst durch Verfügung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes vorn 20. März 1950 festgelegt worden. Die Ausgaben werden durch Entnahme aus der Rückstellung für Lohn- und Verdienstausfallentschädigungen gedeckt. Dringlicher Vorschuss.

090.05 Der Rückgang der Rentenfälle war geringer, als angenommen. Dringlicher Vorschuss.

1180 707 Abteilung für Landwirtschaft 085.08 Förderung des einheimischen Weinbaues . .

Fr.

10 422 300 422 800

095.02 Vergütung an den Zentralverband der Milchproduzenten für die Kosten der Milchverbilligung zugunsten der Konsurnenten

10 000 000

9104

1181 Begründung

Zu 707 Landwirtschaft 085.08 Rückerstattung der Ausgleichsgebuhr von Fr. 6 je 100 kg an die Weinimporteure des Kantons Tessin, die sich an der Übernahme der Tessiner Weinernten beteiligten (Art. 2 des Bundesratsbeschlusses vom 6. September 1949) und Ausdehnung der Massnahme auf die Handelsfirmen mit eigenen Kellereien, welche die gleichen Verpflichtungen übernahmen wie die Importeure. Diese Ausgaben werden durch Entnahme aus der Ruckstellung zum Schutz des Weinbaues gedeckt.

095.02 Benötigter Betrag für die Portsetzung der Milchverbilligung von l Rp.

pro kg gemass Bundesratsbeschluss vom 21. April 1950 für die Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober 1950. Dringlicher Vorschuss Fr. 2 500 000.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Nachtragskrediten 1950, I. Teil (Vom 16. Mai 1950)

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Jahr

1950

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

20

Cahier Numero Geschäftsnummer

5712

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.05.1950

Date Data Seite

1167-1181

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