4 3

o



2

# S T #

1

Bundesblatt

102. Jahrgang

Bern, den 26. Oktober 1950

Band III

Erscheint wöchentlich. Preis 28 Franken im Jahr, 15 franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellnngsgelihhr Mnrficknngsgebtihr: 50 Rappen die Petitzcile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stampfli £ Cie. in Bern

# S T #

5955

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1949/50 (Vom 21. Oktober 1950) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Unter Bezugnahme auf Art. 2 des Regulativs Ihrer ständigen Alkoholkommissionen vom 10. Juli 1903 beehren wir uns, Ihnen über die Durchführung der Alkoholgesetzgebung in der Zeit vom 1. Juli 1949 bis 80. Juni 1950 nachstehenden Bericht zu unterbreiten.

I. Allgemeines Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind folgende, den Geschäftsbereich der Alkoholverwaltung betreffende und in der Sammlung der eidgenössischen Gesetze veröffentlichte Erlasse herausgekommen: 1. Weisungen der Eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 21. Juli 1949 über die Versorgung minderbemittelter Yolkskreise mit Frischobst im Herbst 1949. AS 1949, 823.

2. Bundesratsbeschluss vom 19. August 1949 über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser. AS 1949, 1067.

3. Bundesratsbeschluss vom 19. August 1949 über Massnahmen zur Verwertung der Kernobsternte 1949. AS 1949, 1070.

4. Verfügung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 20. August 1949 über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser. AS 1949, 1077.

5. Weisungen der Eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 20. August 1949 über die Verwertung der Kernobsternte 1949. AS 1949, 1078.

6. Bundesratsbeschluss vom 6. September 1949 über die Verwertung der Kartoffelernte 1949. AS 1949, 1308.

Bundesblatt. 102. Jahrg. Bd. III.

15

202 7. Bundesratsbeschluss vom 23. September 1949 über die Bückvergütung der fiskalischen Belastung auf den in der Zeit vom 1. Juli 1948 bis 30. Juni 1949 ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen. AS 1949, 1341.

8. Bundesratsbeschluss vom 18. Oktober 1949 über Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues. AS 1949, 1475.

9. Bundesratsbeschluss vom 18. Oktober 1949 betreffend die Berichterstattung der Kantone über die Verwendung des Alkoholzehntels (Eubrikenschema).

AS 1949, 1477.

10. Bundesgesetz vom 25. Oktober 1949 über die Eevision des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz). AS 1950, 72.

11. Bundesratsbeschluss vom 21. April 1950 über die Einfuhr von Speisekartoffeln. AS 1950, 331.

12. Bundesratsbeschluss vom 5. Mai 1950 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für Brennspiritus. AS 1950, 881.

13. Bundesratsbeschluss vom 5. Mai 1950 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für Industriesprit. AS 1950, 382.

14. Verfügung des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartementes vom 17. Juni 1950 über die Delegation von Strafkompetenzen an die Zollverwaltung bei Widerhandlungen gegen das Alkoholgesetz. AS 1950, 582.

Durch P o s t u l a t Nr. 5496 vom 30. März 1949 (Postulat Hess-Zug) wurde der Bundesrat eingeladen, zum Schutze der Kirschenproduzenten ein K i r s c h v e r s c h n i t t v e r b o t , die Erhöhung des Abgabepreises der Alkoholverwaltung für Trinksprit und der Monopolgebühren für eingeführte gebrannte Wasser in Erwägung zu ziehen. Bei der Entgegennahme dieses Postulates wurden durch den Sprecher des Bundesrates die Gründe auseinandergesetzt, die der Erhöhung des Trinkspritpreises und einer allgemeinen Erhöhung der Monopolgebühren entgegenstehen. Dagegen wurde ein Kirschverschnittverbot in Aussicht gestellt und ein solches auch durch unsern Beschluss vom 3. Juni 1949 betreffend die Abänderung der Verordnung über den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen erlassen, sodass das Postulat als erledigt betrachtet und abgeschrieben werden kann.

Über die einzelnen Kommissionen ist folgendes zu berichten: 1. Fachkommission Mit Eücksicht auf die vermehrten Aufgaben, die der Alkoholverwaltung aus der Eevision des Alkoholgesetzes erwachsen sind, hielten wir es für angezeigt, die Fachkommission um einige Mitglieder zu erweitern. In diesem Sinne sind durch
unseren Beschluss vom 21. April 1950 7 weitere Mitglieder gewählt worden, womit nun auch den Kreisen des Futtermittelhandels, der gewerblichen Futtermittelverbraucher sowie der spriterzeugenden und -verbrauchenden Industrie eine Vertretung eingeräumt worden ist.

203 Die Fachkommission hielt im Berichtsjahr zwei Sitzungen ab. Die erste Sitzung war den Massnahmen auf dem Gebiete der Obst- und Kartoffelverwertung und -Versorgung sowie der inlandischen Branntweinerzeugung gewidmet, während die zweite der Begutachtung der Massnahmen für die Verwertung der Kartoffelernte sowie der Kirschenernte 1950 diente.

2. Alkoholrekurskommission Die Alkoholrekurskommission hat im Verlaufe des Berichtsjahres drei Sitzungen abgehalten. Die Geschàftsstatistik zeigt folgendes Bild: Zu Beginn des Berichtsjahres hängig 4 Beschwerden Eingang im Berichtsjahr 29 Beschwerden Zusammen 33 Beschwerden Hievon wurden erledigt : Durch Gutheissung l Beschwerde Durch Abweisung 10 Beschwerden Zurückgezogen wurden 9 Beschwerden Hängig 13 Beschwerden Zusammen 33 Beschwerden

II. Verwaltung A. Personal Der Personalbestand betrug am Ende der Berichtsperiode: Beamte und Ständige Vorübergehend Gesamt s t ä n d i g e s t äA n d i g e e a n gangestelltesbestandH estelltesaGesamt-ständige rbeiter Angestellte Arbeiter Personbestandand

Allgemeine Verwaltung Lagerhaus und Rektifikationsanstalt Delsberg Lagerhaus Burgdorf Lagerhaus Romanshorn Lagerhaus Schachen b. Malters . . .

172

--

3

175

9 4 7 4 196

2 l l 2 6

-- -- -- -- 3

11 5 8 6 205

Der Bestand konnte im Laufe des Geschäftsjahres um 4 Personen vermindert werden.

B. Gesamtauslagen für Verwaltung (Eubrik II l) Im Voranschlag war eine Gesamtausgabe für die «Verwaltung» (Eubrik II l) von Fr. 3 424 000 vorgesehen. Von dieser Summe wurden Fr. 69 971.24 nicht beansprucht. Die Mehrausgabe gegenüber dem Voranschlag beim Posten

204 II l l a «Personalaufwand» ist auf die Auswirkung der neuen Besoldungsordnung und der provisorischen Versicherungsstatuten zurückzuführen, die auf 1. Januar 1950 in Kraft gesetzt wurden.

Laut Rechnung

1. Allgemeine V e r w a l t u n g : 1949/50 Fr.

a. Personalaufwand: Besoldungen, Gehälter und feste Zulagen . l 558 960.55 Teuerungszulagen 392308.-- Reisekosten 196142.14 Beiträge an die Versicherungskasse und die Hilfskasse 202128.65 Teuerungszulagen an Bentenbezüger . . .

65842.-- Arbeitgeberbeiträge an die Ausgleichskasse 38911.05 Beiträge an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt 2983.60 Ausrichtung von Vergütungen für ausserordentliche Dienstleistungen an die Beamten des Aussendienstes 8712.-- Verschiedene Personalausgaben 6886.40 2467319.39 davon ab: Lohnrückerstattung zu Lasten der Bubrik II i (BrennereiEr.

aufsichtstellen) 30000.-- Bückerstattung der Lohnausgleichskasse 7266.35 Bückerstattung der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt 4159.05 41425.40 b. Gemeinkosten und Sachausgaben: Geschäftsbücher, Formulare und Bureaumaterial " Druck- und Buchbinderkosten Mobiliar und Bureaumaschinen Laboratoriumsbedarf Post-, Telephon- und Telegraphenkosten, Betreibungs- und Gerichtsgebühren, Gebäudeversicherung Bureauentschädigungen an Beamte des Aussendienstes Übertrag

Laut Voranschlag

1949/50 Fr.

l 260 000.-- 664000.-- 195000.-- 164600.-- 50600.-- 38500.-- 2300.-- 9200.-- 8800.-- 2393000.--

30000.--

2425893.99

2363000.--

84240.35 7536.55 16311.56 11857.18

80000.-- 8000.-- 80000.-- 10000.--

76262.04

80000.--

7850.-- 204 057.68

8 300.-- 216 300.--

205 Laut Rechnung 1949/50

Fr.

Übertrag Entschädigung für Arbeit an das eidgenössische statistische Amt Hausdienst und Eeinigung Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser .

Literarische Anschaffungen und Verschiedenes ab : Fr.

Mietzinse 46340.-- Bückerstattung an Verwaltungskosten usw 2211.70 Kartoffeleinfuhrgebühren . . 32060.20

Total Allgemeine Verwaltung

204057.68

216300.--

20207.-- 50745.81 23579.50

18000.-- 60000.-- 40000.--

6347.81 304937.80

5700.-- 340000.--

80611.90 224325.90 2650219.89

45000.295 000.-- 2658000.--

2. Lagerverwaltung (Lagerhäuser und Eektifikationsanstalt) : a. Eigene Lager: Burgdorf: Personalaufwand*) Gemeinkosten und Sachausgaben Übertrag Burgdorf

*) Davon für: Fr.

Besoldungen und feste Zulagen . . 36364.-- Teuerungszulagen . 10576.50 Beiträge an die Versicherungskasse 5199.60 und die Hilfskasse Beitrage an die Unfallversicherung .

734.65 Beiträge an die Ausgleichskasse . . .

939.30 Reisekosten . . . .

357.80 Besoldungsnachgenuss

54171.85

Delsberg Fr.

Laut Voranschlag 1949/50 Fr.

Laut Rechnung Laut Voranschlag 1949/50 1949/50 Fr.

Fr.

8603.36

55100.-- 10700.--

62775.21

65800.--

54171.85

Romanshorn Fr.

Schachen Fr.

Zusammen Fr.

73573.90 56956.65 38676.85 205571.40 22857.75 16723.65 11736.15 61894.05 10254.55

8336.60

5725.80

29516.55

1679.10

1007.20

716.25

4137.20

1897.75 322.10

1471.70 2119.25

1007.75 237.75

5316.50 3036.90

2019.60 2019.60 -- 112604.75 86615.05 58100.55 311492.20

206 Laut Rechnung Laut Voranschlag 1949/50 1949/50 Fr.

Fr.

Übertrag Personalaufwand*) Gemeinkosten und Sachausgaben

62775.21 112604.75 23 748.75 136353.50

65800.-- 125200.-- 24 800. -- 150000.--

Romanshorn: Personalaufwand*) Gemeinkosten und Sachausgaben

86615.05 20 913.02

84500.-- 17 700.--

107528.07 58100.55 18204.95

102200.-- 57600.-- 15400.--

Delsberg:

Schachen:

Personalaufwand*) Gemeinkosten und Sachausgaben

71305.50 73000.-- 377962.28 891000.-- 22784.49 25000.-- 83.80 --

b. Mietlager Basel c. Verschiedenes Zusammen

400 830.57

416 000. --

davon ab: Kesselwagenmiete usw Total Lagerverwaltung

5390.-- 395 440.57

-- 416 000. --

Für die gesamte Verwaltung ergeben sich somit folgende Ausgaben:

1. Allgemeine Verwaltung 2. Lagerverwaltung 3.Beratungen, Gutachten usw 4. Vergütung an die Zollverwaltung

Rechnung 1949/50

Voranschlag 1949/50

Fr.

Fr.

2650219.892658000.-- 395440.57 416000.-- 25203.60 25000.-- 283164.70 325000.--

G e s a m t t o t a l 3854028.763424000.-- C. Brennereiaufsichtstellen (Rubrik II i) Die Zahl der nebenamtlich geführten Brennereiaufsichtstellen ist durch weitere Zusammenlegungen auf 2656 herabgesetzt worden.

Die Auslagen für die Tätigkeit der Brennereiaufsichtstellen betrugen Fr. 774 533.25. Im Voranschlag war eine Entschädigung von Fr. 780 000 vorgesehen.

Siehe Pussnote Seite 205.

207

D. Unterhalt der Gebäude und Vervollständigung der Ausrüstung (Rubrik II m) Vom 1. Juli 1949 bis 80. Juni 1950 wurden für den Unterhalt der Gebäude der Alkoholverwaltung und Vervollständigung der Ausrüstung folgende Beträge ausgelegt: Fr.

Zentralverwaltung in Bern Lagerhaus Burgdorf Lagerhaus und Eektifikationsanstalt Delsberg Lagerhaus Romanshorn Lagerhaus Schachen Lagerhaus Basel Kontrolleinrichtungen in Brennereien und Numerierung von Brennapparaten Unterhalt der Kesselwagen und Verschiedenes Landankauf in Schachen

69248.26 6 595.61 21171.08 87644.50 9148.10 1022.07 25158.09 8 702.45 29785.-- 258415.16

Im Voranschlag war eine Ausgabe von Fr. 263 000 vorgesehen.

Bei der Zentralverwaltung in Bern ist am Hauptgebäude die Kupferbedachung vollendet und am neuen Verwaltungsgebäude die Ausschmückung der Ostfassade ausgeführt worden. Ferner wurde zur Erhöhung der Sicherheit im Chemiegebäude ein besonderer Kaum für die Lagerung feuergefahrlicher Chemikalien eingerichtet. Im Hof wurde ein kleines Magazingebäude erstellt.

In den Lagerhäusern sind zur Erhöhung der Feuersicherheit Änderungen an den Betriebs- und Kontrolleinrichtungen vorgenommen worden. Für das Lagerhaus Eomanshorn wurde ein Schienentraktor angeschafft und eine dazugehörige Garage erstellt. Die andern Ausgaben dienten zur Bestreitung der ordentlichen Unterhaltsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen.

E. Verzinsung (Rubrik I T) Die Einnahmen betragen: Fr.

Zins aus Guthaben beim Finanz- und Zolldepartement und beim Schuldbuch 678 870.05 Verschiedene Aktivzinse 296.60 Die Ausgaben betragen: Verzinsung des Versicherungsfonds Verzinsung des Verleiderfonds Verschiedene Passivzinse

116101.60 7 527.10 4457.28

Überschuss der Aktivzinsen über die Passivzinsen

Fr.

674166.65

128 . 98 546 080.72

Im Voranschlag war ein Zinsüberschuss von Fr. 600 000 vorgesehen.

208 III. Brennereiwesen A. Gewerbliche Brennereien und ihnen gleichgestellte Brennauftraggeber a. Gewerbliche Brennereien

Am 30. Juni 1950 bestanden insgesamt 2836 Konzessionen, die sich wie folgt verteilen: l Konzession für Hackfruchtbrennereien, 3 Konzessionen für Industriebrennereien, 923 Konzessionen für die Herstellung von Kernobstbranntwein, 993 Konzessionen für die Herstellung von Spezialitätenbranntwein und 916 Konzessionen für den Betrieb einer Lohnbrennerei. Die Konzessionen verteilen sich auf 1497 Betriebe, von denen 961 mehr als eine Konzession besassen.

Im vergangenen Geschäftsjahr sind 161 Konzessionen erloschen. Davon entfielen 54 auf Konzessionen für die Herstellung von Kernobstbranntwein, 54 auf Konzessionen für die Herstellung von Spezialitätenbranntwein und 53 auf Konzessionen für den Betrieb einer Lohnbrennerei. Nach dem Grunde des Erlöschens der Konzessionen ergibt sich folgendes Bild: 41 Konzessionen fielen dahin infolge Ankaufs der Brennereieinrichtung durch die Alkoholverwaltung, 74 durch Handänderung, 25 durch Verzicht oder Nichterneuerung der Konzessionen und 21 durch Uniteilung der Konzessionsinhaber zu den Hausbrennern.

Neu erteilt wurden 152 Konzessionen, wovon 60 für die Herstellung von Kernobstbranntwein, 55 für die Herstellung von Spezialitätenbranntwein und 37 für den Betrieb einer Lohnbrennerei. Von diesen 152 Konzessionen entfielen 31 auf Brennereiinhaber, die von den Hausbrennern zu den Gewerbebrennern umgeteilt wurden, da sie die an die Hausbrenner gestellten Anforderungen nicht mehr erfüllten, 62 auf Brennereiinhaber, welche bereits im Besitze einer andern Konzession waren oder denen die Konzession neu erteilt wurde; 59 Konzessionen wurden anlässlich der Übertragung der Brennerei auf einen neuen Inhaber erteilt.

o. Gewerbliche

Brennauftraggeber

Die Zahl der gewerblichen Brennauftraggeber betrug am 30. Juni 1950 27 302 gegen 26 217 Ende Juni 1949 und 23 461 Ende Juni 1948. Der neuerdings festgestellte Zuwachs entfällt zur Hauptsache auf Produzenten, welche den gewerblichen Betrieben zugeteilt wurden, da sie zugekaufte Rohstoffe brennen liessen oder nach den Bestimmungen des Bundesratsbeschlusses vom 28. Dezember 1938 über die Umschreibung der nicht gewerbsmässigen Herstellung der gebrannten Wasser die an die Hausbrennauftraggeber gestellten Bedingungen nicht mehr erfüllten.

B. Hausbrenner und ihnen gleichgestellte Brennauftraggeber (Hausbrennauftraggeber) Die im Bundesgesetz vom 23. Juni 1944 über die Konzessionierung der Hausbrennerei vorgesehenen Konzessionen für den Betrieb einer Hausbrennerei sind im Laufe des Berichtsjahres an weitere 9000 Hausbrenner und Miteigen-

209 tümer an Hausbrennapparaten in 419 Gemeinden abgegeben worden. Die Gesamtzahl der abgegebenen Konzessionen für den Betrieb einer Hausbrennerei beträgt bis Ende des Berichtsjahres 18925 in 1639 Gemeinden. Die Zahl der Hausbrenner und Miteigentümer an Hausbrennapparaten betrug Ende Juni 1950 26 535 gegen 26 771 Ende Juni 1949.

Die Zahl der Hausbrennauftraggeber hat sich von 146 870 Ende Juni 1949 auf 146 935 am 30. Juni 1950 erhöht.

Nachstehend geben wir die wichtigsten Ergebnisse, die aus der statistischen Verarbeitung der Brennkarten der Jahre 1944/45-1948/49 hervorgegangen sind, bekannt: a. Eingegangene a u s g e f ü l l t e B r e n n k a r t e n : Ausgefüllt durch

Brennjahr 1944/45

Brennjahr 1945/46

Brennjahr 1946/47

Brennjahr 1947/48

Brennjahr 1948/49

Hausbrenner . .

Hausbrennauftraggeber .

27389

24839

24992

23783

23713

115459

103 848

113 365

114 674

Zusammen

142 848

128 687

138 357

138 457

116057 139 770

Die Verarbeitung der Brennkarten hat ergeben, dass von den 23 713 Hausbrennern, die wegen ihrer Brenntätigkeit oder ihres Branntweinvorrates im Jahre 1948/49 eine Brennkarte auszufüllen hatten, 21 949 Branntwein erzeugten; 17 183 taten dies in ihrem eigenen Brennapparat, während 4766 durch Lohnbrenner brennen Hessen. Von den 26 228 am 30. Juni 1948 anerkannten Hausbrennern (ohne Fürstentum Liechtenstein) haben im Brennjahr 1948/49 17 183 oder rund 66 % ihren Brennapparat verwendet.

&. B r a n n t w e i n e r z e u g u n g der Hausbrenner und H a u s b r e n n a u f t r a g g e b e r in den Brennjahren 1944/45-1948/49: Erzeugt durch

Brennjahr 1944/45

Brennjahr 1945/46

Brennjahr 1946/47

Brennjahr 1947/48

Brennjahr 1948/49

Durchschnittliche Jahreserzeugung

Liter 1 Liter Liter Liter Liter Liter Branntwein*) 1 Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein1')

Hausbrenner . .

Hausbrennauftraggeber .

Gesamterzeugung

1 306 469 793 890

994 373

963 668

955 321 1 002 745

4 925 862 2 762 251 4 413 880 4 437 178 4 392 466 4 186 327 6 232 331 3 556 141 5 408 253 5 400 846 5 347 787 5 189 072

*) Gezählt wurden die Liter effektiver Gradstärke, wie sie in den Brennkarten eingetragen werden. Diese bewegt sich im grossen und ganzen zwischen 50 und 60 Vo].%.

210 c. B r a n n t w e i n e r z e u g u n g der Hausbrenner und H a u s b r e n n auftraggeber nach den einzelnen B r a n n t w e i n a r t e n : Branntwein aus

Brennjahr 1944/45

Brennjahr 1945/46

Brennjahr 1940/47

Brennjahr 1947/48

Brennjahr 1948/49

Durchschnittliche Jahreserzeugung

Liter Liter Liter Liter Liter Liter Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*)

Kernobst, Most, Trestern usw.. 4 365 602 2 709 840 4 062 939 3 468 428 4 233 231 3 768 008 Kirschen . . . . 1 077 242 266 739 667 967 1 196 066 499 162 741 435 Zwetschgen und Pflaumen . .

189 062 89327 202 943 184 704 117 667 156 741 Traubentrestern, Weinhefe und Weinresten . .

577 574 458 908 447 171 524259 473 678 496 318 Enzianwurzeln .

12006 13959 15361 18906 17027 14908 anderen Eoh13274 stoffen. . . .

10362 10845 12421 9141 11 209 Gesamterzeugung 6 232 331 3 556 141 5 408 253 5 400 846 5 347 787 5 189 072

Von den 955 821 Litern Branntwein, die im Brennjahr 1948/49 für Rechnung von Hausbrennern erzeugt wurden, sind 525 092 Liter im eigenen Brennapparat, 430 229 Liter dagegen in Lohnbrennereien hergestellt worden. Die Lohnbrennereien haben auch den grössten Teil der 4 392 466 Liter erzeugt, welche fürRechnung von Hausbrennauftraggebern gebrannt wurden. Der Vollstandigd E r z e u g u n g von Branntwein je Betrieb: B rennjähr

1944/45 .

1945/4G .

1946/47 .

1947/48 .

1948/49 .

Durchschnitt 1944/45 bis 1948/49 .

Dur c h s c h n i t t l i c h e E r z e u g u n g v o n Spezi alitate nbranntwein Kernobstbranntwein Branntwein je Betrieb, der Kern- je Betrieb, der Spezialiinsgesamt je Betrieb, obstbranntwein erzeugt tätenbranntwein erzeugt der Branntwein erzeugt

Liter Branntwein*)

Liter Branntwein*)

Liter Branntwein*)

45 38 43 44 45

27 21 21 27 20

46 35 42 44 42

48

28

42

*) Liter Branntwein effektiver Gradstärke, s. Anmerkung auf S. 209.

211 keit halber ist zu erwähnen, dass 15 963 Hausbrennauftraggeber, vorwiegend solche in Berggegenden, ihren Branntwein entweder in gemieteten Hausbrennapparaten herstellten oder im Brennauftrag durch Hausbrenner herstellen liessen. Auf diese Weise sind im Brennjahr 1948/49 215 892 Liter Branntwein erzeugt worden. Die im Brennjahr 1948/49 in Hausbrennapparaten hergestellte Menge Branntwein betrug insgesamt 740 984 Liter. Im Brennauftrag für Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber sind durch Lohnbrenner im ganzen 4 606 808 Liter Branntwein effektiver Gradstärke hergestellt worden.

e. Menge des zum s t e u e r f r e i e n Eigenbedarf Branntweins je Betrieb:

Brenn jähr

1944/45 .

1945/46 .

1946/47 .

1947/48 .

1948/49 .

Durchschnitt 1944/45 bis 1948/49 .

zurückbehaltenen

Durchschnittlicher Eigenbedarf an Kernobstbranntwein je Spezialitätenbranntwein Branntwein insgesamt Betrieb, der Kernobstje Betrieb, der Spezialije Betrieb, der Brannttatenbranntwein zum Eibranntwein zum Eigenwein zum Eigenbedarf bedarf beansprucht genbedarf beansprucht beansprucht Liter Branntwein*)

Liter Branntwein*)

Liter Branntwein*)

28 27 27 28 29

15 13 14 16 15

28 26 27 29 29

28

15

28

i

*) Liter Branntwein effektiver Gradstärke, s. Anmerkung auf S. 209.

212

IV. Einkauf gebrannter Wasser A. Inländische Erzeugung a. Sprit und Spiritus: Rohstoff und Lieferant

Sorto

Melasse der Zucker- P'einsprit fabrik und Raf- Sekundaspiritus finerie Aarberg AG Sulfitablaugen der Feinsprit Cellulosefabrik SekundaAttisholz AG. .

spiritus Vor- und Nachläufe Holz- und Holzabfälle der Holzverzuckerungs-A G.

Domat/Ems . . Feinsprit . .

Rückstellung für Schlusszahlung (Aarberg) . . .

Übernommene Ware franko Abgangsstation . .

Menge

Durchschnittspreis je hl 100%

Kosten

M 100% Fr.

Fr.

8 975,88 100. *) 897588.--

Fr.

1 249,10 100. -- *) 124910.-- 1022498.-- 10 224,98 100. -- *) 10754,19 85.-- 914106.15 11 742,42

72.--

845454.25

2 503,39 25 000,00

67.-- 77.09

167727.15 1927287.55

2750314.60

25 002,86 110.--

80000.--

60 227,84 95.97**) 1.98 Frachten Insgesamt loco 60 227,84 97.95**) Lagerhaus . . .

Hiezu: Schlusszah lung für Liefer ungen des Jahres 19'18/49 . .

....

Im Geschäftsjahr 1949/50 bezahlt

5780100.15 119475.10 5899575.25 44693.65 5944268.90

*) Vorläufiger Preis; der endgültige Preis beträgt je hl 100 % für Feinsprit Fr. 107.77, für Sekundaspiritus Fr. 97. 77 und im Durchschnitt Fr. 106.65.

**) Vorläufiger Preis; der endgültige Preis beträgt je hl 100 % franko Abgangsstation Fr. 95.75 und loco Lagerhaus Fr. 97.73.

b. K e r n o b s t b r a n n t w e i n : Menge

Übernommene Ware franko Abgangsstation Frachten Insgesamt loco Lagerhaus

Durchschnittspreis je hl 100 %

Kosten

hl 100 % 7 666,58

Fr.

Fr.

229.51 1759572.30

7 666,58

2.82 21643.60 232.33 1781215.90

213 Von den übernommenen 7666.58 hl 100 % Kernobstbranntwein entfallen 3 110,08 hl 100 % auf Sammelabnahmen (in der Hauptsache Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber) und 4556,50 hl 100 % auf Einzelablieferungen (Gewerbebrenner und gewerbliche Brennauftraggeber).

B. Einfuhr In diesem Geschäftsjahr fand keine Einfuhr statt.

C. Rektifikation In diesem Geschäftsjahr "wurde keine Ware rektifiziert.

V. Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung ohne Brennen und Förderung des Tafelobstbaues A. Kartoffelverwertung Der Gesamtertrag an Kartoffeln der Ernte 1949 wurde bei einer Anbaufläche von 53 000 ha mit 91 000 Wagen eingeschätzt, was einem durchschnittlichen Ertrag von rund 171 Doppelzentnern pro Hektare entspricht. Der Ernteertrag war um rund 34 000 Wagen geringer als im Vorjahr.

Die im Geschäftsjahr 1949/50 getroffenen Verwertungsmassnahmen stützten sich auf unseren Beschluss vom 6. September 1949 und auf verschiedene Weisungen der Alkoholverwaltung. Für die Verwertung der Ernte kamen im wesentlichen die in früheren Jahren bewährten Massnahmen zur Anwendung.

In Anbetracht des geringen Ernteertrages konnte von besonderen Vorkehren für die Verwertung von Überschüssen abgesehen werden.

Zur Deckung des Bedarfes für die Wintereinkellerung war die Alkoholverwaltung genötigt, schon im Herbst Bewilligungen für die Einfuhr von rund 7000 Wagen Speisekartoff ehi zu erteilen. Ferner mussten ab 1. April 1950 bis anfangs Juni rund 230 Wagen Speisekartoffeln alter Ernte und 1250 Wagen Frühkartoffeln eingeführt werden. Die Einfuhr wurde von der Alkoholverwaltung im Einvernehmen mit dem Fachausschuss für Kartoffelimport und -export geregelt. Durch periodische Festsetzung begrenzter Einfahrquoten konnte eine Überführung des Jlarktes vermieden und der Übergang von der ausschliesslichen Versorgung mit ausländischen Frühkartoffeln zur inländischen Frühkartoffelernte reibungslos gestaltet werden.

Die Frühkartoffelpreise der Ernte 1949 wurden gleich wie in den vorhergehenden Jahren dem freien Spiel von Kachfrage und Angebot überlassen.

Ende Juni wurden in den Hauptproduktionsgebieten Produzentenpreise von Fr. 32 je 100 kg bezahlt. Für die Haupternte erhielten die Produzenten für Speisekartoffeln je nach Sorte Fr. 20 bis Fr. 25; für Futterkartoffeln betrug der Preis Fr. 13 bis Fr. 14 je nach Qualität. Die Preise lagen somit um durch-

214 schnittlich 20 % höher als im Vorjahr, was mit Bücksicht auf die knappen Erträge gerechtfertigt war.

Ab 8. September 1949 übernahm die Alkoholverwaltung auf den Speisekartoffelsendungen in ganzen Wagenladungen die über 75 Ep. je 100 kg hinausgehenden reinen Frachtkosten, jedoch höchstens Fr. 2 je 100 kg für Sendungen nach den Kantonen Tessin und Graubünden und Fr. 1.50 je 100 kg für Sendungen nach andern Kantonen. Für Saat- und Futterkartoffeln wurden die gleichen Frachtbeiträge gewährt wie in den früheren Jahren.

Die Ausgaben der A l k o h o l v e r w a l t u n g zur V e r w e r t u n g der K a r t o f f e l e r n t e 1949 gehen aus folgender Zusammenstellung hervor: Frachtrückvergütungenfür Speisekartoffeln Fr.

291964.-- Frachtrückvergütungen für Futterkartoffeln 161973.45 Frachtrückvergütungen für Saatkartoffeln .

188785.15 Aufwendungen für Kartoffelerzeugnisse Aufklärung und Verschiedenes Frachten für Importkartoffeln Zollrückerstattung für Kühllager-Kartoffeln Bückstellung auf das Bechnungsjahr 1950/51, Saldo Zollzuschläge

Fr.

Fr.

» » »

687672.60 182 537.50 32376.15 791895.25 64405.25

»

2500000.--

Fr. 4208886.75 Diesen Aufwendungen stehen an Einnahmen gegenüber: Verkauf von Kartoffelerzeugnissen. . . Fr. 41161.10 Zollzuschläge auf Importkartoffeln...

» 3 356 300.50 Fr. 8 897 461.60 Die A u f w e n d u n g e n der A l k o h o l v e r w a l t u n g zur Förderung der K a r t o f f e l v e r w e r t u n g (Bubr. II/) betragen Fr.

811425.15

B. Obstverwertung und Umstellung des Obstbaues 1. Obstverwertung Wie bisher haben wir die Alkoholverwaltung zur Durchführung der erforderlichen Verwertungsmassnahmen ermächtigt. Um dabei wie bis anhin auch Massnahmeii zur Verwertung des Tafelobstes treffen und die Qualitätskontrolle für Tafelobst und Obstprodukte im Inlandverkehr fortsetzen zu können, musste ein letztes Mal vor der Anwendung des revidierten Alkoholgesetzes von den ausserordentlichen Vollmachten Gebrauch gemacht werden.

Ihre Vollmachtenkommissionen haben sich damit einverstanden erklärt.

215 Der Herbst 1949 war gekennzeichnet durch einen unter dem Durchschnitt liegenden Ertrag der Kernobsternte.

Beim T a f e l o b s t zeigte es sich bald, dass keine Verwertungsschwierigkeiten zu erwarten waren. Deshalb erübrigten sich besondere Massnahmen für die Verwertung. Im Gegenteil erwies es sich im Interesse einer genügenden Versorgung des Inlandmarktes als notwendig, sowohl Herbstäpfel wie auch Lagerobst einzuführen. Im ganzen sind im Berichtsjahr 5208 Wagen Tafel- und Wirtschaftsobst aus dem Auslande bezogen worden.

Trotz dieser Sachlage erschien es sowohl im Interesse der Kontinuität als auch aus der Überlegung, dass die ärmere Bevölkerung namentlich in Jahren mit schwachen Ernten und darum teurem Obst auf Hilfe angewiesen ist, angezeigt, eine Aktion zur Versorgung Minderbemittelter mit verbilligtem Obst durchzuführen. Zur Lieferung kamen Herbstäpfel zum Preise von Fr. 25 je 100 kg und Lageräpfel zum Preise von Fr. 27 je 100 kg. Die Alkoholverwaltung übernahm die Transportkosten für das Aktionsobst. Ferner leistete sie für die Gebirgsgegenden einen VerbiUigungsbeitrag von Fr. 5 je 100 kg, sodass das Obst zum Preise von Fr. 20 bzw. Fr. 22 abgegeben werden konnte. Im ganzen sind 883 Wagen Obst (im Vorjahr 309 Wagen) im Eahmen der Aktion zur Abgabe gelangt.

Zur Aufrechterhaltung der Beziehungen im Auslandgeschäft sind selbst in Jahren kleiner Ernte Exporte, wenn auch in beschränktem Umfang, unerlässlich. In diesem Sinne ist auch im Berichtsjahr der Export von Tafelobst in einem dem Ernteertrag angepassten Umfang aufrecht erhalten worden.

Im ganzen sind 438 Wagen Tafel- und Wirtschaftsobst zur Ausfuhr gelangt.

Beim M o s t o b s t zeigte sich wiederum mit aller Deutlichkeit, dass die Mostereien auch dann nicht gewillt sind, die für die Herstellung von Qualitätsprodukten ungeeigneten frühen Mostbirnen zu übernehmen, wenn sie nicht mit einer ausreichenden Versorgung mit Obst rechnen können. Aus Qualitätsgründen konnten die sich ergebenden Überschüsse auch nicht für die Herstellung von Konzentrat verwendet werden. Die Alkoholverwaltung war deshalb genötigt, die Verarbeitung dieses unerwünschten Eohstoffes in leistungsfähigen Brennereien der Produktionsgebiete zu bewilligen. Durch Festlegung bestimmter Verarbeitungskontingente wurde der Umfang des Brennens auf das unbedingt erforderliche
Mass beschränkt. Sobald mit dem Fortschreiten der Ernte Birnen besserer Qualität zur Anlieferung kamen, wurde das Brennen eingestellt.

Die Nachfrage der Mostereien genügte indessen vorerst nicht, um die Birnenanfuhren vollumfänglich aufzunehmen. Um einen Preiszerfall zu verhindern, musste die Alkoholverwaltung eingreifen. Durch Leistung von Frachtbeiträgen konnte ein Teil der Birnen der Landwirtschaft in den Trockengebieten der Silagebereitung zugeleitet werden. Die dadurch bewirkte Entlastung des Marktes brachte eine vorläufige Entspannung, sodass sich die Inanspruchnahme der Konzentrierbetriebe umgehen liess.

216 Die entscheidende Marktentlastung ist dann durch den E x p o r t eingetreten.

Die durch die Währungsabwertung hervorgerufene Unsicherheit im Handelsverkehr hemmte anfänglich das Axisfuhrgeschäft, sodass vorerst nur Lieferungen nach Österreich vorgenommen werden konnten. Erst als der Umfang der Abwertung bekannt war, kam der Export nach Deutschland in Fluss. Um die Mindestpreise halten zu können, sah sich die Alkoholverwaltung veranlasst, einen Beitrag an die Kosten für den Transport bis zur Grenze zu gewähren.

Damit deutscherseits die Zustimmung für die Abnahme von Mostbirnen erwirkt werden konnte, musste die Lieferung von Mostäpfeln zugesichert werden.

Angesichts der kleinen Ernte nahm die Mostäpfelausfuhr nur einen sehr geringen Umfang an. Im ganzen sind im Berichtsjahr 2942 Wagen Mostobst, davon 719 Wagen Mostäpfel und 2223 Wagen Mostbirnen nach Deutschland und Österreich ausgeführt worden.

Im weiteren Verlauf der Verwertungskampagne befürchteten die Mostereien der Mangelgebiete, insbesondere des Kantons Bern und der Westschweiz, nicht mehr genügend Obst für die Deckung ihres Bedarfes zu erhalten. Es wurde deshalb von diesen Kreisen die Einfuhr von Mostobst gefordert. Dieses Begehren musste indessen von der Alkoholverwaltung abgelehnt werden. Sie tat es mit dem Hinweis darauf, dass nun der Zeitpunkt gekommen sei, da O b s t s a f t k o n z e n t r a t seiner ursprünglichen Zweckbestimmung entsprechend als Erntereserve in die Lücke zu treten habe. Um die Verwendung von Obstsaftkonzentrat zum Ernteausgleich zu erleichtern, hat die Alkoholverwaltung die Kosten für den Transport der Konzentrate zu den Verwertungsbetrieben zu ihren Lasten übernommen. Es hätte sich nicht verantworten lassen, für die Mangelgebiete Mostobst einzuführen und dann die nächsten Jahre überschüssige Obstsäfte aus den Hauptproduktionsgebieten zu brennen oder mangels Lagerfassung Obstüberschüsse auf Konzentrat verarbeiten zu lassen. Nach Abschluss des Herbstgeschäftes zeigte es sich dann, dass es möglich gewesen war, genügend Obstsäfte herzustellen, um den Bedarf an Obstgetränken selbst bei grösster Nachfrage zu decken. Bis zum Abschlnss der Berichtsperiode sind 108 Wagen Obstsaftkonzentrat zum Ernteausgleich verwendet worden.

Im Interesse einer zweckmässigen Verwertung der Obsternten muss stets darnach getrachtet
werden, nicht nur Mostobst, sondern soweit als möglich O b s t p r o d u k t e zu exportieren. Leider sind dabei noch grössere Schwierigkeiten zu überwinden, als beim Frischobst. Es darf deshalb als Erfolg der unablässigen Bemühungen gewertet werden, dass es gelang, wenigstens eine bescheidene Menge von Obsterzeugnissen ins Ausland zu verkaufen. Im ganzen sind im Berichtsjahr 10 468 hl Süssmost, 1911 hl Gärsaft, 25 Tonnen Obstsaftkonzentrat und 2660 Tonnen Apfeltrockentrester ausgeführt worden.

Die Preisgestaltung war beim Tafelobst befriedigend. Beim Mostobst gaben die Preise für die Mostäpfel zu keinen besonderen Vorkehren Anlass.

Bei den Mostbirnen dagegen wäre es ohne das Eingreifen der Alkoholverwaltung zu einem Preiszusammenbruch gekommen. Die getroffenen Massnahmen haben

217 es ermöglicht, den Preis für Mostbirnen im Eahmen der festgelegten Kichtpreise von Fr. 4.50 bis Fr. 6 je 100 kg Mostbirnen zu halten.

Der an und für sich schon ungenügende Absatz an Trockentrestern wurde dadurch erschwert, dass zu Beginn des Berichtsjahres noch fast die ganze, im Herbst 1948 erzeugte Menge Birnentrockentrester an Lager lag. Es musste deshalb alles darangesetzt werden, um die Trester möglichst ohne Inanspruchnahme der Trocknereien brennlos zu verwerten. Durch Fortsetzung der Aufklärungsarbeit und Gewährung von Frachtbeiträgen suchte die Alkoholverwaltung den Bezug von Nasstrestern durch die Tierhalter zu fördern. Die trockenheitsbedingte Verknappung des Bauhfutters führte dann zu einer lebhaften Nachfrage nach Trestern. Dies ermöglichte den Mostereien, sozusagen alle Birnentrester und einen grossen Teil der Apfeltrester frisch von der Presse weg abzustossen. Die Trocknung hielt sich demzufolge in ganz bescheidenem Bahmen. Es sind nur 29 Wagen Birnentrockentrester und 138 "Wagen Apfeltrockentrester erzeugt worden. Da trotz der Bauhfutterknappheit der Absatz der Trockentrester früherer Produktion ungenügend blieb, sah sich die Alkoholverwaltung veranlasst, durch Leistung von Beiträgen die Birnentrockentrester der Erzeugung 1948 zu verbilligen. Dadurch gelang es, im Frühjahr 1950 einen wesentlichen Teil der alten Vorräte abzusetzen. Die vollständige Bäumung der Lager konnte allerdings nicht erreicht werden.

Die Verwertung der Kirschenernte 1949 bereitete noch grössere Schwierigkeiten als im Vorjahr und zwang deshalb zu weitgreifenden Massnahmen.

Vor allem galt es, den Kirschenverbrauch im Inland auszudehnen. Im Bestreben, auch abgelegene Gegenden und Konsumzentren für den Absatz von Kirschen zu erschliessen, übernahm die Alkoholverwaltung die Frachtkosten, soweit sie den Betrag von Fr. 3 je 100 kg Kirschen überstiegen. Ferner leistete die Verwaltung einen namhaften Beitrag an die Kosten der Absatzwerbung.

Durch die getroffenen Vorkehren wurde es möglich, der Konsumentenschaft in der ganzen Schweiz Kirschen zu vorteilhaftem Preise anzubieten.

Die Absatzmöglichkeiten im Inland genügten indessen nicht, um die grosse Ernte zweckmässig zu verwerten. Es war deshalb willkommen, dass ein Export von Kirschen nach Deutschland in die Wege geleitet werden konnte. Leider waren die von den
zuständigen Behörden in Deutschland festgesetzten Höchstpreise ungenügend. Um den Produzentenpreis für Tafelkirschen auf einer Höhe zu halten, die ein Pflücken noch ermöglichte, leistete die Alkoholverwaltung einen Exportbeitrag von 10 Bp. je Kilo Tafelkirschen. Ferner übernahm sie für Tafel- und Konservenkirschen die Kosten für die Fracht bis zur Grenze.

Im ganzen sind 880 Wagen Kirschen nach Deutschland geliefert worden. Der Absatz der verhältnismässig kleinen Mengen nicht anderweitig verwertbarer Kirschen in der Brennerei bot keine Schwierigkeiten.

Die Ausgaben der A l k o h o l v e r w a l t u n g für die F ö r d e r u n g der Obstverwertung im Geschäftsjahr 1949/50 gehen aus nachstehender Zusammenstellung hervor: Bundesblatt. 102. Jahrg. Bd. III.

16

218

Verwertung der Mostobstüberschüsse Förderung der Werbung für den Absatz von Obst und Obstprodukten (mit Einschluss eines Vertrages von Fr. 11000.auf das Jahr 1950/51) Tresterverwertung (mit Einschluss eines Vertrages von Fr. 50000-auf das Jahr 1950/51) Versorgung minderbemittelter Volkskreise mit Frischobst Brennlose häusliche und bäuerliche Obstverwertung . . .

Produktionskostengarantie für Obstsaftkonzentrat früherer Ernten Exportförderung für Obstsaftkonzentrat Verwertung der Kirschenernte 1949 Beitrag an den Schweizerischen Obstverband Zug. . . .

Beitrag an die Schweizerische Fachschule für Obstverwertung Wädenswil Beitrag an die Propagandazentrale für Erzeugnisse der schweizerischen Landwirtschaft, Zürich Insgesamt A u f w e n d u n g e n der Alkoholverwaltung für die Obstverwertung (ßubr. Hg)

Fr.

141 301.90

»

112951.40

» » »

187098.82 264372.86 23500.--

» » » »

27890.35 55 894.40 322179.50 71088.78

»

15000.--

»

6000.--

Fr. l 227 278.01

2. Umstellung des Obstbaues Mit Beschluss vom 18. Oktober 1949 haben wir die Alkoholverwaltung ermächtigt, die Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues im Jahr 1949/50 weiterzufuhren. Angesichts der stets zunehmenden Absatzschwierigkeiten für Obst und Obstprodukte wurde bei den Umstellungsmassnahmen die Rationalisierung und die Anpassung der Obstproduktion an die Absatzmöglichkeiten noch in vermehrtem Masse in den Vordergrund gestellt. Zur Intensivierung dieser Bestrebungen wurde der Umstellungskredit gegenüber dem letzten Jahr um 85 000 Franken auf 385 000 Franken erhöht.

Die Massnahmen, die im Berichtsjahr zur Durchführung gelangten, entsprechen grundsätzlich den bisherigen. Um den neuen Richtlinien zum Durchbruch zu verhelfen, wurde wiederum grosses Gewicht auf eine ausgedehnte und möglichst alle Obstbaubetriebe erfassende Aufklärung in Wort und Schrift gelegt. Soweit die Kampagne 1949/50 überblickt werden kann, ist festzuhalten, dass die letztjährigen guten Ergebnisse wiederum erreicht und in den Säuberungsaktionen erfreulicherweise sogar übertroffen wurden.

Die Schweizerische Zentrale für Obstbau hat den zentralen Aufklärungsdienst über Obstbau und Obstverwertung weitergeführt. Ebenso sind die Versuche zur Züchtung und Prüfung neuer Kernobstsorten von dieser Stelle zu-

219

sammen mit der Eidgenössischen Versuchsanstalt Wädenswil und einigen kantonalen Zentralstellen für Obstbau fortgesetzt worden.

Im Berichtsjahr belaufen sich die Aufwendungen für die Umstellung des Obstbaues auf insgesamt Fr. 392 271.78. Darin sind die Kosten für Sortenzüchtung und -prüfung eingeschlossen, die für das Kalenderjahr 1949 den Betrag von Fr. 14 481 ausmachen. Zufolge des Abrechnungstermins für die Umstellungsmassnahmen auf den 30. November umfassen die vorstehenden Aufwendungen nebst Vorschussleistungen für das Jahr 1949/50 noch Beiträge für die letztjährige Kampagne. Zur Begleichung der Eestbeiträge der noch ausstehenden Abrechnungen ist eine Rückstellung von Fr. 250 000 gemacht worden, gegenüber einer solchen von Fr. 185 000 im Vorjahr.

VI. Ankauf von Brennapparaten t Im Berichtsjahr hat die Alkoholverwaltung 222 Brennapparate für die Summe von Fr. 73 049.30 angekauft. Zu dieser Auslage kommen die Frachtspesen von Fr. l 241.25, sodass die Gesamtaufwendungen für den Ankauf von Brennapparaten Fr. 74 290.55 ausmachen. Von den 222 aufgekauften Brennapparaten entfielen 134 auf Hausbrennereien, 56 auf gewerbliche Brennereien, 31 auf Apparate, die anlässlich der Bestandesaufnahme vom 1.-6. September 1930 nicht gemeldet wurden und nachträglich nicht anerkannt werden konnten; ferner wurde eine Industriebrennerei (Brennerei einer Presshefefabrik) erworben.

Über den Bestand der Brennapparate in den einzelnen Kantonen auf den 30. Juni 1950 unterrichtet folgende Aufstellung: Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen

l 098 4609 3182 92 960 626 291 98 505 673 2162 62 2005 71 Übertrag 16434

Appenzell A.-Eh Appenzell I.-Eh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf Dazu: Liechtenstein Insgesamt

Übertrag 16 434 66 53 l 851 984 3212 361 1485 384 l 996 164 29 506 27525

220

Über die Bewegung der Zahl der B r e n n a p p a r a t e seit dem 1.Januar 1988 gibt folgende Tabelle Aufschluss: Bestand am Nachträglich Anfang des festgestellte Insgesamt BerichtsBrennjahres apparate

Betriebsjahr

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

38 934*) 39485 38392 36068 35477 34848 34384 34129 34084 33874 33548 33026 32276 30707 28996 27879 27 734**

1406

1933--1950. . .

38 934*)

3279

1933/84 1934/35 1935/36 1936/37 1937/38 1938/39 1939/40 1940/41 1941/42 1942/43 1943/44 1944/45 1945/46 1946/47 1947/48 1948/49 1949/50

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

269 253 231 122 109 69 167 32 61 87 71 160 145 82 14 1

i

Von der Sonst in Bestand am AlkoholEnde des Wegfall verwaltung gekommen Berichtsaufgekauft jahres

40340 39754 38645 36299 35599 34957 34453 34296 34116 33935 33635 33097 32436 30852 29078 27893 27735

855 1362 1525 737 662 494 265 212 242 331 543 704 1366 1448 1048 153 190

42213

12137

_ --

-- --56 66 117 363 408 151 6 20

39485 38392 36068 35477 34848 34384 34129 34084 33874 33548 33026 32276 30707 28996 27879 27734 27525

2551

27525

1052 85 89 79 59

*) Bestand laut Erhebung vom 1.--6. September 1930.

**) Bestand ohne die nicht gemeldeten und nicht anerkannten 31 Apparate.

221 VII. Verkauf gebrannter Wasser Im Berichtsjahre wurden abgesetzt:

Sorte

t. Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch (Rubrik Ia) . . . .

2. Kernobstbranntwein (Bubrik Ib) 8. Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen.Riech-und Schönheitsmitteln a. im Inland (Eubrik Ic zusammen) 4. Brennspiritus Industriesprit a im Inland b zur Ausfuhr

Menge

Durchschnittspreis je hl 100 %

Erlös

hl 100 %

Fr.

Fr.

13 507,69 6 509,29

849.32

780.46

11472409.05 5080224.--

11 700,21 71,69 11 771,90 18 511,43

896.38 134 91

4 637 727 . 60 9 672 --

394.79 125.65

4647399.60 2326032.69

32 532,80 408

131 63 150 40

4282352.32 606.10

q

1,50 303 99

Fuselöl (Bubrik I d zusammen) Insgesamt

-- --

je q 155 --

196 50 -- --

232.50 59733.80 6668957.41 27868990.06

Die F r a c h t e n vom L a g e r h a u s der A l k o h o l v e r w a l t u n g bis Bestimmungsstation betrugen für die verkauften 78196,18 q (88173,08hl 100%) insgesamt Fr. 293 851.43, oder Fr. 4.01 je q (Fr. 3.53 je hl 100 %).

222 Einen Vergleich der Verkaufsziffern des Berichtsjahres mit denjenigen der früheren Jahre ermöglicht nachstehende Übersicht über den Absatz an gebrannten Wassern durch die Alkoholverwaltung.

In den Jahren 1940/41 bis 1949/50 wurden im Inland abgesetzt: Geschäftsjahr

Sprit zur HerstelSprit lung von pharmaund Spiritus Kernobst- zeutischen Erzaugzum nissen, Riech- und branntwein TrinkSchönheitsmitteln verbrauch (verbilligter Sprit)

1940/41 1941/42 1942/43 1943/44 1944/45 1945/46 1946/47 1947/48 1948/49 1949/50

12 620,46 9 616,10 6 969,92 10 542,31 13 721,24 13 748,97 16 654,97 17 075,30 15 148,49 13 507,69

Brennspiritus

Industriesprit

Zusammen

44 146,82 43 135,69 34 825,63 33 600,25 31 840,87 35 115,62 41 404,14 47 662,32 39 752,24 32 532,80

117 446,59 97 361,65 76 093,22 82 121,38 88 476,34 86 991,93 99 825,41 106 056,72 94 483,77 82 761,42

hl 100 o/o

9670,16 6937,98 5946,69 9218,01 6955,14 6217,65 8091,23 7538,09 7330,39 6509,29

8 477,39 7 192,53 5 767,42 8 077,01 8 601,25 10 093,41 11 523,45 11 784,67 11 137,50 11 700,21

42 531,76 30 479,35 22 583,56 20 683,80 27 357,84 21 821,28 22 151,62 21 996,34 21 115,15 18 511,43

Es zeigt sich, dass ausser beim verbilligten Sprit der Verkauf in allen Positionen gegenüber dem Vorjahr abgenommen hat.

Die Zahl der ausgegebenen Bewilligungen für Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln belief sich Ende Juni 1950 auf 3100. Im Verlaufe des Berichtsjahres sind 79 Bewilligungen infolge Verzichts eingegangen, dagegen 151 neue Bewilligungen hinzugekommen. Die 3100 Bewilligungen verteilen sich wie folgt: Auf » » » » » » » » »

Apotheken Drogerien Ärzte, Zahnärzte, Homöopathen öffentliche und gemeinnützige Spitäler, Kliniken und Sanatorien chemisch-pharmazeutische Fabriken Parfümerien Coiffeure Essenzen-, Limonade- und Schokoladefabriken wissenschaftliche Laboratorien andere, oben nicht angeführte Bezüger

917 1015 81 120 227 433 54 99 26 128

Gegenüber dem Vorjahr ist eine Zunahme der Bewilligungen für Apotheken, Drogerien, Ärzte und Parfümerien eingetreten, während die Zahl der Bewilligungen für Spitäler, chemisch-pharmazeutische Fabriken und Coiffeure leicht

223 abgenommen hat. Gleich geblieben ist sie bei den Essenzen-, Limonade- und Schokoladefabrikanten und den wissenschaftlichen Laboratorien.

Für den Bezug von I n d u s t r i e s p r i t waren am 80. Juni 1950 1993 Bewilligungen ausgegeben. 128 Bewilligungen sind im vergangenen Jahre eingegangen und 103 neu hinzugekommen. Die 1993 Bewilligungen verteilen sich auf folgende Geschäftszweige: Auf chemisch-technische und chemisch-pharmazeutische Erzeugnisse » Essigfabrikation » Lacke, Polituren und Farben » wissenschaftliche Zwecke » andere, oben nicht angeführte Bezüger . . . .

210 13 975 378 417

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der Bewilligungen im ganzen nicht stark verändert. Dagegen ist die Zahl der Bewilligungen bei der Hauptgruppe der Lack-, Politur- und Farbenfabrikanten um ca. 5 % zurückgegangen.

Von den 1993 Bewilligungsinhabern betrieben 325 auch den Spritverkauf in Mengen unter 40 kg an mehrere tausend Kleinverbraucher.

VIII. Monopolgebühren, Spezialitätensteuern und andere Abgaben A. Monopol- und Ausgleichsgebühren (Eubrik Ih und i) An der Landesgrenze wurden an Monopolgebühren und Ausgleichsgebühren bezogen

Fr.

6 098 438.40

weniger Rückerstattungen auf nicht zum Brennen verwendeten ausländischen Rohstoffen, Waren ohne Alkoholgehalt, gebrannten Wassern zu technischen Zwecken oder dergleichen

147268.85 5951 169.55

Hierzu kommen die Monopolgebühren auf der inländischen Erzeugung von Branntweinen aus ausländischen Eohstoffen .

106419.95

Zusammen

6 057 589.50

Von den im Inland erhobenen Gebuhren, einschliesslich fiskalischer Ausfall hei Straffällen, entfallen auf: auslandische Früchte und Beeren Fr. 93 325.25, ausländische Weine, Weinhefe und Traubentrester Fr. 11919.30, der Eest von Fr. 1175.40 auf andere Eohstoffe.

224 Nach Hauptrubriken entfallen von den an der Landesgrenze bezogenen Monopolgebühren auf: Rohertrag

Rohstoffe und Erzeugnisse

I. Rohstoffe zu Brennereizwecken : a. Äpfel und Birnen . .

b. Andere Früchte, Beeren, eingestampft, frisch und getrocknet u. dgl.

c. Frucht- und Beerensäfte, Latwergen, Obstmus u. dgl. . . .

d. Trauben, frische . . .

e. Trauben, getrocknete /. Trauben- und Obsttrester, Weinhefe . .

g. Enzianwurzeln, frische und getrocknete. . .

h. Bier- und Presshefe . .

II. a. Alcohol absolutus, Sprit- und Spiritus Spezialitäten . . . .

b. Branntweine, Liköre u.

dgl III. Wermut und Wermut-

Reinertrag (nach Abzug der Rückerstattungen) Fr.

kg

kg

Fr.

--

--

--

347 103

138 905. SO

346 449

418 --

50.20

418 --

264

31433 169

--

119.05

264

--

138624.25

50.20 --

119.05

22590.25 ·/. 18787 ·/. 6152.95*) 169 10.60 10.60

915 397 5347074.25

897 203 5245742.95

73100

87488.85

73100

87488.85

86430

6946.70

86430

V. Pharmazeutische Erzeugnisse und Essenzen und Extrakte, die nicht zur Getränkebereitung dienen

6946.70 w

58450

74555.55

58331

74 484. 15 '

VI. Parfumerie, Cosmetica u.

del. . . .

76375

133251.--

76375

133189.55

849 472

271228.20

771 768

254447.95

IV. Starke Weine

VII. Chemische Erzeugnisse, Drogen u. dgl. . . .

VIII. Eintrittstaxe auf hochgradigen Erzeugnissen und Verschiedenes

16218.25 16218.25 2438611 6098438.40 2 291 720 5951169.55

*) Rückerstattung auf der Einfuhr 1948/49.

225 B. Besteuerung der Spezialitätenbranntweine und Erhebung der Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein Der gemäss Bundesratsbeschluss vom 6. September 1946 festgesetzte Steueransatz von Fr. 5 je Liter 100% für Spezialitätenbranntweine sowie die Selbstverkaufsabgabe auf Kernobstbranntwein von Fr. 5.70 je Liter 100 % für die gewerblichen Betriebe und von Fr. 5.20 je Liter 100% für Hausbrenner, Hausbrennauftraggeber und für kleingewerbliche Betriebe haben keine Änderung erfahren.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 13 507 Spezialitätensteuerrechnungen im Gesamtbetrag von Fr. 3 972 994.85 ausgestellt. Hiervon entfallen Fr. 680 030.25 auf Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber und Fr. 3 292 964.60 auf gewerbliche Brenner und Brennauftraggeber. Für Selbstverkaufsabgaben wurden im Geschäftsjahr 7272 Rechnungen im Gesamtbetrag von Fr. 2 383 321.50 ausgestellt, wovon Fr. 870 13] .75 auf Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber und Fr. l 513 189.75 auf gewerbliche Betriebe entfallen.

Die Eingänge an Spezialitätensteuern haben gegenüber dem Vorjahre eine Zunahme erfahren, wogegen die Einnahmen aus dem Selbstverkauf von Kernobstbranntwein etwas zurückgegangen sind. Verglichen mit den Einnahmen in den früheren Jahren ergibt sich folgendes Bild : Spezialitätensteuer teuer

Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein

Geschäftsjahr

1945/46 1946/47 1947/48 1948/49 1949/50

. . . .

Menge

Steuerbetrag

Menge

Steuerbetrag

titer 100%

Fr.

Liter 100 %

Fr.

778 875 809 991 1 009 750 816 545 880 328

3515499.46 4049957.40 5048751.57 4082726.45 4401644.25

658 365 466 620 540 207 465 096 439 166

3133459.87 2544199.93 2948202.76 2532852.80 2427089.62

Am 30. Juni 1950 waren an Spezialität ansteuern Fr. 770379.90 un d an SelbstVerkaufsabgaben Fr. 387 582.30 n o c aausstehend i G egenüber dem Vorjahr ist der Ausstand um Fr. 708 949.65 zurück gegangen.

Die in früheren Berichten erwähnten Absatzschwierigkeiten für Spezialitätenbranntweine, insbesondere für Kirsch, und die damit verbundenen Preisrückgänge haben auch im Geschäftsjahr 1949/50 den Branntweinmarkt nachteilig beeinflusst. Die unbefriedigende Absatzlage ist vor allem eine Folge der starken Steigerung der Produktion von Kirsch sowie von Zwetschgen- und Pflaumenwasser in den Nachkriegsjahren. Mit einer tatkräftigen Förderung der brennlosen Kirschenverwertung durch die beteiligten Organisationen und die Behörden -- wie sie im Sommer 1949 durchgeführt wurde -- ist den erwähnten Absatzschwierigkeiten mit Erfolg begegnet worden,

226 l

Den Produzenten, bei denen noch beträchtliche Vorräte auf Lager lagen, sind für die Bezahlung der Steuer befristete Stundungen gewährt worden.

IX. Rückvergütung von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen (Rubrik II n) Die Gesamtmenge der gebrannten Wasser, die als solche oder in Form von andern Erzeugnissen in der Zeit vom 1. Juli 1949 bis 30. Juni 1950 ausgeführt worden sind und für welche ein Anspruch auf Eückvergütung der Abgaben und des Monopolgewinnes bestand, betrug 32819 Liter Alkohol 100%.

Daraus sind folgende Eückvergütungsguthaben entstanden: 1. Für Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch . . .

2. Für Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Eiech- und Schönheitsmittel (verbilligter Sprit) 3. Für Steuern auf Spezialitätenbranntwein 4. Für ausländische Branntweine Zusammen davon ab : Wiedereinfuhr

Liter 100 %

Fr.

2310

16292.45

9 376 24 081.50 16023 80045.80 4610 69818.80 32319 190238.55 3 244.60 186993.95 hinzu : Schlusszahlungen für die Ausfuhren des Jahres 1948/49 28 800.50 215794.45 Im Geschäftsjahr 1949/50 wurden bezahlt 171994.95 Verbleiben auf Eechnung 1950/51 43799.50 X. Handel mit gebrannten Wassern Für das Kalenderjahr 1950 sind bis 30. Juni 1950 583 Bewilligungen für den Grosshandel und 215 Bewilligungen für den Kleinhandelsversand über die Kantonsgrenze ausgestellt worden, gegenüber 599 Grosshandelsbewilligungen und 226 Kleinhandelsversandbewilligungen im Vorjahr.

XL Straffälle Am 30. Juni 1949 waren unerledigt Im Berichtsjahr kamen hinzu

750 Fälle 1357 » Zusammen 2107 Fälle Davon sind durch Vollzug erledigt 1354 » Verbleiben auf 30. Juni 1950 noch zur Erledigung 753 Fälle Von diesen 753 noch nicht erledigten Fällen sind 585 entschieden und im Vollzug begriffen, während in 168 Fällen das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte.

227 Von den im Berichtsjahre eingegangenen 1357 Fällen wurden 818 durch Beamte der Alkoholverwaltung und 544 durch die Zollverwaltung eingereicht.

Hinsichtlich der Art der Widerhandlung der eingegangenen Fälle ist folgende Verteilung festzustellen: 544 Falle betrafen Schmuggel oder unrichtige Zolldeklaration, 424 entfielen auf Hinterziehung von Spezialitätensteuern, Selbstverkaufsabgabe oder Monopolgebuhren, 15 auf das Brennen von Kartoffeln oder Bezug von Kartoffelbranntwein, 10 auf unbefugte Herstellung anderer gebrannter Wasser, 26 auf Grosshandel oder Kleinhandelsversand gebrannter Wasser ohne Bewilligung. 251 auf Widerhandlungen gegen die Buchfuhrungsund Kontrollvorschriften, 4(3 auf Widerhandlungen gegen die Lohnbrennvorschriften, 15 auf die vorschriftswidrige Verwendung von Industriesprit und verbilligtem Sprit und 26 auf Gesetzesverfehlungen verschiedener Art.

Von den im Berichtsjahre entschiedenen Fällen wurden 1111 mit einer Busse gemäss Artikel 52--54 des Alkoholgesetzes, 56 mit einer Verwarnung und 7 mit einer Ordnungsbusse erledigt, wahrend infolge Fehlens eines strafbaren Tatbestandes 13 Strafverfahren und infolge eingetretener Verjährung 2 Strafverfahren eingestellt werden mussten.

Über die erledigten Fälle ist in finanzieller Hinsicht folgendes auszuführen : ünverteilte Bussen 1948/49 Fr. 32430.11 Einzahlungen im Berichtsjahre » 175749.05 Zusammen Fr. 208 179.16 Davon waren auf Ende Juni 1950 un verteilt (siehe Bilanz) .

»

42 818.85

Der Rest von Fr. 165 360.81 betrifft: Bussen nach Art. 52 bis 54 des Alkoholgesetzes Fr. 144362.91 Ordnungsbussen nach Art. 62 des Alkoholgesetzes » 70.-- Kosten » 20927.90 Fr. l65360.81 Diese Summ wurde wie folgt verteilt: Bussen : An die Kantone des Begehungsortes An die Gemeinden des Begehungsortes An die Verleider An den Verleiderfonds der Alkoholverwaltung . . . .

An die Oberzolldirektion Kosten und Ordnungsbussen : An die Alkoholverwaltung

Fr. 48 109.40 » 48109.40 » 6083.85 32438.05 » 9622.21 »

Zusammen

20997.90

Fr. 165860.81

228

Der Verleiderfonds der Alkoholverwaltung hatte auf 1. Juli 1949 einen Bestand von Fr. 188177.65 Einnahmen 1949/50 » 82488.05 Verzinsung » 7527.10 Fr. 228142.80 Ausgaben 1949/50 (inbegrüfen Vorschüsse auf Verleideranteilen usw.)

Fr. 13988.95 Prämien für Nichtbetriebsunfalle » 10014.75 » 28958.70 Bestand auf 30. Juni 1950 Fr. 204 189.10 Das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement ist durch Artikel 60, Absatz l, des revidierten Alkoholgesetzes ermächtigt worden, für geringfügige, von den Zollorganen aufgedeckte Fälle die Strafbefugnis der Zollverwaltung zu übertragen. Auf Grund dieser Ermächtigung hat es mit Verfügung vom 17. Juni 1950 den Entscheid über sämtliche Widerhandlungen gegen das Alkoholgesetz, welche von Organen der Zollverwaltung aufgedeckt und festgestellt worden sind, der Zollverwaltung übertragen, soweit der hinterzogene oder gefährdete Abgabebetrag Fr. 50 nicht übersteigt. Zuständig dafür ist die Stelle, welche die mit dem Straffall in Verbindung stehende Zollübertretung zu behandeln hat, im Zweifelsfalle die Zollkreisdirektion. Der Entscheid der Zollstelle erstreckt sich dabei auch auf die Nebenstrafen und die Kosten sowie auf einen allfälligen Nachlass.

Diese Verfügung, die im Interesse einer administrativen Vereinfachung liegt, ist am 1. Juli 1950 in Kraft getreten; sie wird folglich erst im folgenden Geschäftsjahr in Erscheinung treten. Sie wird voraussichtlich in ca. 90 % aller Fälle, vor allem aber im Eeisendenverkehr zur Anwendung kommen.

XII. Rechnung und Bilanz A. Betriebsrechnung 1. Einnahmen Rechnung 1949/50 Fr.

-- Vortrag aus dem Vorjahre . .

a. Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch b. Verkauf von Kernobstbranntwein c. Verkauf von Sprit zurHerstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln Übertrag

Voranschlag 1949/50 Vi.

11 238.90

zur Vormerkung

11472409.05 5080224.--

12723000.-- 6 240 000.--

4647399.60

4360000.--

21 211 271.55

28328000.--

229 Rechnung 1949/50 Er.

Voranschlag 1949/50 Fr.

Übertrag ä. Verkauf von Brenn- und Industriesprit usw e. Verkauf von Gebinden . . . .

ee. Verkauf von Altmetall . . . .

/. Steuer auf Spezialitätenbranntwein g. Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein . . . .

h. Monopolgebühren an der Grenze i. Monopolgebühren im Inland . .

k. Bewilligung für den Grosshandel l. Zins einnahmen weniger Zinsausgaben

21211271.55

23323000.--

6668957.41 6.90 15795.25

8 297 000.-- zur Vormerkung zur Vormerkung

4401 644.25

3 500000.--

2427089.62 5951169.55 106419.95 60950.--

2200000.-- 6500000.-- 100000.-- 60 000.--

546080.72

600000.--

Zusammen Einnahmen

41389385.20

44 580 000.--

2. Ausgaben a. Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch . . . .

b. Beschaffung von Kernobstbranntwein c. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln d. Beschaffung von Brenn- und Industriesprit usw e. Beschaffung von Gebinden . . .

/. Förderung der Kartoffelverwertung g. Förderung der Obstverwertung ohne Brennen gg. Unistellung des Obstbaues . .

h. Ankauf von Brennapparaten Übertrag

3298363.85

1680000.--

1909254.90

3925000.--

1412628.--

1240000.--

5331470.35 2.--

6 610 000.-- zur Vormerkung

811425.15

5000000.--

1227278.01 392271.78 74290.55

2500000.-- 400 000.-- 80000.--

14456984.59

21435000.-

230

Übertrag i . Brennereiaufsichtstellen . . . .

Te. Frachten beim Verkauf . . . .

l. Verwaltung m. Unterhalt n. Eückvergütung von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten Erzeugnissen . . . .

Zusammen Ausgaben

Rechnung 1949/50 Fr.

Voranschlag 1949/50 Fr.

14456984.59 774533.25 293851.43 3354028.76 258415.16

21435000.--

171994.95

250000.--

19809808.14

26 552 000.--

780000.-- 400000.-- 3424000.-- 263000.--

3. Abschluss Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben .

41389385.20 19309808.14

44580000.-- 26552000.--

Einnahmenüberschuss

22079577.06

18 028 000.--

4. Verwendung des Einnahmenüberschusses Fr.

Zuweisung an den Bund: Fr. 2.40 auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4 265 703).

10237687.20

Zuweisung an die K a n t o n e : Fr. 2.40 auf den Kopf der Wohnbevölkerung Einlage in einen Bau- und Erneuerungsfonds Einlage in den Eeservefonds Vortrag auf neue Bechnung

10237687.20 600000.-- 1000000.4202.66 22079577.06

231 Gemäss Art. 46 des Alkoholgesetzes haben die Kantone auch Anspruch auf die vollen Einnahmen der Alkoholverwaltung aus den Jahresgebühren für die Versandbew illigung für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus.

Diese Einnahmen betrugen in der Berichtsperiode 1949/50 . . Fr. 232658.50 Demnach erhalten die Kantone als Anteil am Einnahmenüberschuss und an -den Kleinhandelsversandgebühren:

Kanton

Anteil am Einnahmenüberschuss (Fr. 2.40 auf den Kopf)

Kleinhandelsversandgebühren

Zur Auszahlung gelangen insgesamt

Fr.

Fr.

Fr.

Zürich Bern . . .

Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwalden. . .

Glarus Zug Freiburg Solothurn . . . .

. .

Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell A. -Rh. . . .

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf

1618812.-- 1 749 398.40 495 859.20 65524.80 159732.-- 48816.-- 4l 635 . 20 83 450 . 40 87 943 . 20 364927.20 371865.60 407906.40 226701.60 129052.80 107414.40 32119.20 686 882 . 40 307 792 . 80 649111.20 331492.80 388516.80 824155.20 355965.60 282960.-- 419652.--

36788.60 39756.25 11 268.75 1489.10 3630.-- 1 109.40 946.20 1896.45 1998.60 8293.25 8450.90 9269.95 5151.95 2932.80 2441.10 729.95 15609.85 6994.80 14751.50 7533.40 8829.30 18729.50 8089.55 6430.45 9536.90

1655600.60 1789154.65 507127.95 67013.90 163362.-- 49925.40 42581.40 85346.85 89941.80 373220.45 380316.50 417176.35 231853.55 131985.60 109855.50 32849.15 702492.25 314787.60 663862.70 339026.20 397346.10 842884.70 364055.15 289890.45 429188.90

Insgesamt

10237687.20

232658.50

10470345.70

232 Bei der gemäss vorstehender Rechnung vorgenommenen Verwendung des Einnahmenüberschusses ergibt sich folgende Bilanz: B. Bilanz (Nach Verwendung des Einnahmenüberschusses) 1. Aktiven Fr.

Lagerhausbauten und Einrichtungen 6 501 088.18 Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern 1764325.60 Lagervorräte Eidgenössisches Finanz-und Zolldepartement . . .

Eidgenössische Schuldbuchforderung Schweizerische Nationalbank Postcheckdienst Guthaben bei den Lagerhäusern Debitoren Aktivrestanzen (Eingänge im Jahre 1950/51 für 1949/50)

Fr.

8265408.78 8550493.-- 21762301.28 17000000.-- 407 423.05 1066074.14 126915.56 28181.10 1016876.65 58223673.56

2. Passiven Amortisationen : Fr.

Lagerhausbauten und Einrichtungen 6 501 083.18 Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern _l 764 325.60 Eeinertrags-Ausgleichsfonds Eeservefonds Betriebsfonds Versicherungsfonds Verleiderfonds Bau- und Erneuerungsfonds Bussen (unverteilte) Guthaben von Spritbezügern Kreditoren Passivrestanzen (Zahlungen im Jahre 1950/51 für 1949/50) Übertrag

8265408.78 12000000.-- 3900000.-- 2000000.-- 3033364.64 204189.10 600 000. -- 42818.35 46 027.95 6237181.85 1182447.33 37511438.--

233 ïr.

Übertrag 37511438.-- Fr.

10237687.20

Zur Auszahlung: an den Bund an die Kantone: Anteil am EinnahmenFr.

überschuss 10237687.20 Kleinhandelsgebühren .

232658.50 10470345.70 Vortrag auf neue Rechnung

20708032.90 4 202.66 58223673.56

Zu den Bilanzposten haben wir folgende Bemerkungen anzubringen: Die beiden Aktivkonten «Lagerhausbauten und Einrichtungen» und «Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern» sind durch das Passivkonto «Amortisationen» abgeschrieben. Die leichte Erhöhung gegenüber dem Vorjahr auf diesen Konten entstand durch die Übertragung der Erstellungskosten von Traktorengaragen in Delsberg und Romanshorn und eines kleinen Magazinbaues in Bern. Der Brandversicherungswert der Gebäude und Einrichtungen beträgt Fr.7162600 die Grundsteuerschatzung der Liegenschaften Fr.6314061.

Die «Debitoren» bestehen aus folgenden Posten: Vorschuss an die Handkasse der Alkoholverwaltung . . . .

Verschiedene Vorschüsse Die «Kreditoren» bestehen aus den Posten: Rückstellung für die Förderung der Obstverwertung . . . .

Bückstellung für die Förderung der Kartoffelverwertung .' .

Verschiedene Kreditoren

Fr.

20 000. -- 8181.10 28181.10

2100000.-- 2500000.-- 1637181.85 6237181.85

XIII. Schlusserörterungen Die Betriebsrechnung der Alkoholverwaltung für das abgelaufene Geschäftsjahr 1949/50 verzeichnet 41,4 Millionen Franken Einnahmen und 19,3 Millionen Ausgaben, was einen Einnahmenüberschuss von 22 Millionen Franken ergibt. Verglichen mit dem Rechnungsergebnis des Vorjahres bedeutet dies eine Verbesserung um 3,3 Millionen Franken. Der erzielte Einnahmenüberschuss steht allerdings hinter den Ergebnissen der Jahre 1946/47 und 1947/48 zurück, liegt aber mit den Abschlüssen der Jahre 1944/45 und 1945/46 in einer Linie.

Die Verbesserung des Rechnungsergebnisses gegenüber dem Vorjahr geht nicht auf Mehreinnahmen, sondern auf Minderausgaben zurück. Die Einnahmen Bundesblatt. 102. Jahrg. Bd. III.

17

234

sind sogar um mehr als 3,3 Millionen Franken gefallen; die Ausgaben liegen aber um 6,6 Millionen Franken unter denen des Vorjahres. Dabei sind es vor allem die ganz wesentlich geringeren Aufwendungen für die Kartoffelverwertung, die den Ausschlag gegeben haben, während die Ausgaben für die Obstverwertung gleichgeblieben und diejenigen für die Obstbauumstellung etwas höher ausgefallen sind als im Vorjahr.

Im eigentlichen Geschäftsverkehr der Alkoholverwaltung, d. h. im Verkauf gebrannter Wasser hat die rückläufige Bewegung mit entsprechenden Mindereinnahmen, die sich schon im Vorjahre bemerkbar machte, angehalten. So ist nun innert zweier Jahre der Trinksprit verkauf von 17 075 auf 13 507 hl 100 %, der Kernobstbranntweinverkauf von 7538 auf 6509, der Verkauf von Brermspiritus von 21 996 auf 18 511 hl und derjenige von Industriesprit gar von 47 662 auf 32 532 hl zurückgegangen. Einzig der Verkauf an verbilligtem Sprit konnte sich mit 11 700 hl halten und ist gegenüber dem Vorjahr sogar wieder etwas gestiegen. Diese Verkaufsentwicklung hat bewirkt, dass die Nettoeinnahmen aus dem Sprit- und Branntweinverkauf gegenüber dem Vorjahre um 1,3 Millionen Franken abgenommen haben. Bei den Steuereinnahmen ist eine rückläufige Bewegung nicht eingetreten. Dort sind die Eingänge aus den Spezialitätensteuern von 4,1 auf 4,4 Millionen hinaufgegangen. Dieser Zunahme steht allerdings ein kleines Absinken der Selbstverkaufsabgaben auf Kernobstbranntwein von 2,5 auf 2,4 Millionen gegenüber, während die Monopolgebühreneinnahmen an der Grenze stabil geblieben sind. Mit Einschluss der gegenüber den Vorjahren wesentlich gestiegenen Monopolgebühreneingänge im Inland haben die Abgaben rund 110 000 Franken mehr abgeworfen als im Vorjahr.

Den Mehrausgaben für Unterhalt stehen Einsparungen bei den Frachten und der Verwaltung gegenüber.

Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass die an sich erfreuliche Besserung beim diesjährigen Abschluss nach drei rückläufigen Abschlüssen lediglich der geringeren Kartoffelernte 1949 zu verdanken ist. Bei gleichbleibenden oder wenig niedrigeren Aufwendungen für die Kartoffel- und Obstverwertung hätte sich die rückläufige Tendenz der Eechnungsabschlüsse der Alkoholverwaltung fortgesetzt. Es zeigt diese Feststellung, dass das Ergebnis für 1949/50 nicht zu voreiligen optimistischen Schlüssen
führen darf. Nach wie vor wird alle Aufmerksamkeit auf eine vorsichtige und solide Finanzgebarung bei der Alkohol-, Verwaltung verwandt werden müssen. Diese drängt sich um so mehr auf, als im laufenden Geschäftsjahr wieder mit sehr grossen Aufwendungen für die Kartoffel- und Obstverwertung zu rechnen ist, die den Abschluss entsprechend beeinflussen werden. Solche Aufwendungen fallen um so mehr ins Gewicht, je kleiner die tragende Basis der Spritverkäufe und der Steuereingänge wird.

Das abgeschlossene Jahr hat als wichtiges Ereignis zu verzeichnen, die Verabschiedung des revidierten Alkoholgesetzes durch die eidgenössischen Bäte mit Beschluss vom 25. Oktober 1949 und das I n k r a f t t r e t e n des Gesetzes auf den 1. März dieses Jahres nach unbenutztem Ablauf der Eeferendumsfrist. Damit ist wieder eine bedeutsame Etappe im Ausbau

235

unserer Alkoholordnung erreicht. War es bisher nur mit Hilfe des Mskalnotrechtes und der ausserordentlichen Vollmachten des Bundesrates möglich, gewisse Lücken und Unvollkommenheiten des Gesetzes von 1932 auszufüllen und zu korrigieren, so gibt nun das revidierte Gesetz die Möglichkeit, die in der Kriegs- und Nachkriegszeit erprobten Massnahmen auf dem Gebiet der brennlosen Kartoffel- und Obstverwertung auf ordentlicher Eechtsgrundlage fortzusetzen und auszugestalten. Auch einige andere, bei dieser Gelegenheit revidierte Bestimmungen des Alkoholgesetzes haben nun eine Passung erhalten, welche die Durchführung des Gesetzes wesentlich erleichtert.

XTV. Antrag ' Wir schliessen unsern Bericht mit dem Antrag: Es sei der Geschäftsführung und der Eechnung sowie der vorgenommenen Verwendung des Einnahmenüberschusses der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1949 bis 30. Juni 1950 durch Annahme des nachstehenden Bundesbeschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den.21. Oktober 1950.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Max Petitpierre Der Bundeskanzler: Leimgruber

236 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Genehmigung der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1949/50

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in einen Bericht des Bundesrates vom 21. Oktober 1950, beschliesst: Einziger Artikel Die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1949 bis 30. Juni 1950 werden genehmigt und der Einnahmenüberschuss der Betriebsrechnung wie folgt verwendet: ^ Auszahlung an den Bund, Fr. 2.40 auf den Kopf der Wohnbevölkerung 10287687.20 Auszahlung an die Kantone, Fr. 2.40 auf den Kopf der Wohnbevölkerung 10287687.20 Einlage in einen Bau- und Erneuerungsfonds 600 000. -- Einlage in den Reservefonds 1000000.-- Vortrag auf neue Rechnung 4 202.66 22079577.06

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1949/50 (Vom 21. Oktober 1950)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1950

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

43

Cahier Numero Geschäftsnummer

5955

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.10.1950

Date Data Seite

201-236

Page Pagina Ref. No

10 037 208

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.