338
Strafmandat : Busse Fr. 50, Kosten Fr. 19.50, zur Bezahlung des widerrechtlichen Vermögensvorteils von Fr. 295 an den Bund zu verpflichten.
3. Hermann Hans, Hilfsarbeiter, von Waltalingen (Zürich), geb. 10. August 1921.
Bussenumwandlung: : Die mit Urteil vom 10. August 1946 auferlegte Busse von Fr. 130 wird in 13 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.
Akteneinsicht: Obergerichtsgebäude Zürich, Hirschengraben 15, Zimmer 3.
Die vorstehenden Urteile erwachsen in Eechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appollationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdopartements, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen. Desgleichen erwachsen die vorstehenden Strafmandate in Eechtskraft, sofern dagegen nicht innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung Einspruch erhoben wird. Der Einspruch ist schriftlich begründet, datiert und unterschrieben dein Richter einzureichen, der das Strafmandat erlassen hat.
Bei rechtskräftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Eichter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.
Zürich, den 21. Juni 1950.
2. kriegswirtschaftliches 9198
Strafgericht,
Der Präsidentnt :
# S T #
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Obligationenrecht
Bei der unterzeichneten Verwaltung ist ein Neudruck des Obligationenrechtes, mit den Abänderungen bis zum 81. Dezember 1949, erschienen.
Der Bezugspreis beträgt Fr. 4.50 pro Exemplar plus Nachnahmegebühren.
Bei Einzahlung auf Postcheckkonto III 520 = Fr. 4.70.
9116
Drucksachenbureau der Bundeskanzlei
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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Dieses Gesetz, mit den bis l. Februar 1950 erfolgten Abänderungen und Ergänzungen, enthält als Anhang das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses. Bestellungen sind an das unterzeichnete Bureau au richten.
Der Bezugspreis beträgt Fr. l .70 pro Exemplar plus Nachnahmegebühren.
Bei Einzahlung auf Postcheckkonto III 520 = Fr. 1.90.
Drucksachenbureau der Bundeskanzlei
9116
Bereinigte Sammlung der Bundesgesetze und Verordnungen 1848--1947 Bisher sind von dieser Sammlung erschienen: Band 1: I. Grundlagen der Eidgenossenschaft II. Bürgerrecht und Niederlassung III. Die Organisation des Bundes 860 Seiten, in Ganzleinen gebunden, Fr. 17.50 Band 2: IV. Zivilrecht 966 Seiten, in Ganzleinen gebunden, Fr. 18.50 ' Band 3: V. Schuldbetreibung und Konkurs VI. Strafrecht und Strafrechtspflege VII. Organisation der Bundesrechtspflege, Zivilrechtspflege 654 Seiten, in Ganzleinen gebunden, Fr. 13.50 Bestellungen sind zu richten an Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale 9198
Bundeshaus Ost, B e r n 3
340
Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesgesetz vom 24.. Juni 1949 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten vorgesehenen Grundbesoldungen.
Sie umfassen die 10% Teuerungszulage und die andern Zulagen nicht.
Anmeldestelle
Vakante Stelle
Erfordernisse
Bundesgerichts.
kanzlel In Lausanne
Adjunkt des Kanzleivorstandes
*)
Besoldung Fr.
An-
meldungs» termiti
9364 31. Juli bis 1950 13455 (2..)
*) Gute allgemeine Bildung, Fähigkeit zur selbständigen Besorgung aller Registratur- und Kanzleiarbeiten, speziell im Gerichtsdienst, Mehrjährige praktische Tätigkeit auf diesem Gebiet, Gewandtheit in der Redaktion der Korrespondenz.
Eignung zur Leitung von Bureaupersonal und wenn möglich Erfahrung darin.
Beherrschung der deutschen und französischen Sprache. Kenntnis im Italienischen.
Direktionspräsident der Eidg.
Material prüfungsund Versuchsanstalt.Leonhardstrasse 27, Zürich
Ingenieur-Chemiker Erfahrung auf dem GesamtII. Kl.
gebiet der Metallographie.
Befähigung zu selbständigen metallkundlichen Arbeiten
Zollkreisdirektion Zollamtsvorstand Umfassende Kenntnis des In Schaffhausen III. Kl. beim Zolldienstes ; die Bewerber Schweiz. Hauptmüssen mindestens den zollamt in Singen Grad eines Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden Kreisdirektion II der SBB In Luzern
1 Oberinspektor der Gründliche Kenntnis des Betriebsinspektion gesamten Stations- und Basel Zugdienstes. Beherrschung der deutschen und franzö-sischen Sprache
9364
22. Juli
bis
1950
13455
(1.)
8727 bis
16. Juli 1950
12818
ao 15. Juli 1950
ao
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1950
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
27
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
06.07.1950
Date Data Seite
338-340
Page Pagina Ref. No
10 037 100
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