888 Nachtrag zum Verzeichnis *) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art. 885 des Zivilgesetzbuches und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen: Neue Ermächtigung: Kanton Aargau 58. Darlehenskasse Bünzen.

Bern, den 18. April 1950.

9066

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement

*) BEI 1946, II, 287 ff.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen Verschollenheitsruf

Mäder Johann Georg, geb. den 4. Oktober 1887, bürgerlich von Mosnang, Sohn des Johann Georg und der Marie Agatha geb. Stillhart, ist ungefähr im Jahre 1916 von Dietenwil-Mosnang weg nach Amerika ausgewandert und hat sich dort in Los Angeles und in San Franzisko aufgehalten. Das Bezirksgericht Alttoggenburg hat mit Entscheid vom 25. März 1950 die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens über den Genannten bewilligt und verfügt, es sei durch diesen Aufruf jedermann ersucht, der über den eingangs erwähnten Mäder Johann Georg Auskunft geben kann, sich innert eines Jahres, ab 25. April 1950 gerechnet, beim Bezirksgerichtspräsidenten von Alttoggenburg in Bütschwil entweder mündlich oder schriftlich zu melden. Wenn innert dieser Frist keine Meldung eingeht, wird der Gesuchte als verschollen erklärt. (2.).

Bütschwil, den 12. April 1950.

9086

Im Auftrage des Bezirksgerichtspräsidiums Alttoggenburg: Die Bezirksgerichtskanzlei

889 Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist erschienen:

Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Gebirgsbauern Textausgabe der geltenden Erlasse, Tabellen und Erläuterungen nach dem Stand vom 1. Januar 1950 Die Broschüre enthält die Erlasse über die Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Gebirgsbauern, die Tabellen zur Pestsetzung der Familienzulagen sowie Erläuterungen des Bundesamtes für Sozialversicherung. Die Benützung der Textausgabe wird durch ein ausführliches Sachregister sowie durch zahlreiche Artikelhinweise erleichtert.

Preis pro Exemplar Fr. 1.30.

Bestellungen sind zu richten an 8991

Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale Bundeshaus-Ost, Bern 3

Bereinigte Sammlung der Bundesgesetze und Verordnungen 1848--1947 Bisher sind von dieser Sammlung erschienen: Band 1: I. Grundlagen der Eidgenossenschaft u. Bürgerrecht und Niederlassung III. Die Organisation des Bundes 860 Seiten, in Ganzleinen gebunden, Fr. 17.50 Band 2: IV. Zivilrecht 966 Seiten, in Ganzleinen gebunden, Fr. 18.50 Bestellungen sind zu richten an 9027

Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale Bundeshaus Ost, Bern 3

890

Schweizerische Gesetzgebung über das private Versicherungswesen Das eidgenössische Versicherungsamt hat die schweizerische Gesetzgebung über das private Versicherungswesen, in deutscher Sprache, neu zusammengestellt und ergänzt. Die handliche, auf den 1. Juli 1948 bereinigte Publikation kann bei der unterzeichneten Amtsstelle zum Preise von Fr. 2 per Exemplar bezogen werden. Bei grössern Bestellungen werden Serienrabatte gewährt.

Postcheckkonto III.520.

8174

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei Bern

Bundesrechtspflege Organisationsgesetz Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess -- Ausgabe 1949 -- Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden: Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess) Diese 148 Seiten umfassende Broschüre enthält folgende Texte: Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 über die Organisation der Bundesrechtspflege.

Bundesgesetz vom 4. Dezember 1947 über den Bundeszivilprozess.

Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege mit den durch das schweizerische Strafrecht und das Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege getroffenen Abänderungen.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht.

Preis (kartonniert) Fr. 2.80 Bei Zustellung gegen Nachnahme Fr. 8.10 Bei Einzahlungen auf Postcheckkonto (III 520) Fr. 8.-- Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

891

ci Eidgenössische Einigungsstelle » Bei der unterzeichneten Verwaltung ist eine Broschüre im Umfang von 21 Seiten über die eidgenössische Einigungsstelle erschienen, die folgende Texte enthält: 1. Bundesgesetz vom 12. Februar 1949 über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten.

2. Vollzugsverordnung vom 2. September 1949 zum Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten.

3. Erläuterungen zum Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten und zur Vollzugsverordnung.

Preis pro Exemplar Fr.--.70.

Bei Zustellung gegen Nachnahme Fr.--.90.

Bei Einzahlung auf Postscheckkonto III 520 Fr.--.80.

8768

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesgesetz vom 24. Juni 1949 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten vorgesehenen Grundbesoldungen.

Sie umfassen die 10% Teuerungszulage und die andern Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

l j

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermln

Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden

7227 bis 11318

30. April 1950

!

Zollkreisdirektion In Schaffhausen

Bundesamt für Industrie, GewBrbe und Arbeit

Revisor bei der Zollkreisdirektion Schaffhausen

Adjunkt II. Klasse, Abgeschlossene höhere 9364 evtl. I. Klasse technische Bildung.

bis beim eidgenössischen Eignung für den Inppek13455 Fabrikinspektorat tionsdienst. Industrielle evtl.

des III. Kreises Praxis erwünscht. Interesse 11273 an Industriehygiene und in Zürich bis Arbeitsschutz. Mutter15364 sprache italienisch, grundliche Beherrschung der deutschen Sprache j 1

(D 6. Mai 1950

(2.).

892 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erforderniste

Schriftlich an die I. Sektionschef Abgeschlossene HochschulGeneraldirektion für Tiefbau bei der bildung als Bauingenieur der Schweiz.

Abteilung Kraft- mit grosser Erfahrung im Bundesbahnen in Bern werke der General- Bau und Unterhalt von

direktion der Schwei- Kraftwerken, Kenntnis der Amtssprachen zerischen Bundesbahnen in Bern 1 jüngerer Abgeschlossene Lehre und Maschinenzeichner einige Jahre Praxis, wenn bei der Bauabteilung möglich im Elektroder Generaldirektion, apparatebau. Muttersprache Deutsch oder Sektion Niederspannung und FernFranzösisch meldewesen, in Bern[ Eintritt sobald als möglich.

Besoldung Fr.

An.

meldungstermln

6. Mai 1950

(2.).

15. Mai 1950

(L)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1950

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

16

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.04.1950

Date Data Seite

888-892

Page Pagina Ref. No

10 037 012

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.