545
Notifikation Albert Fleischmann, geb. 24. April 1901, Chauffeur, von Àltendorf, wohnhaft gewesen in Laufenburg (Aargau), nunmehr unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit eröffnet: 1. Aus einem am 16. September 1950 aufgenommenen Strafprotokoll geht hervor, dass Sie im Herbst 1948 zwei Seilwinden und zwei bereifte Felgen für Lastwagenanhänger einführten, ohne die Waren beim G-renzubertritt zur Zollbehandlung anzumelden. Sie hinterzogen dadurch den Zoll von Fr. 143.29 und die Warenumsatzsteuer von Fr. 81.32. Ferner verletzten Sie das Einfuhrverbot für Waren im Inlandwert von Fr. 250.
2. In Anwendung der Artikel 74, Ziffer 3, 76, Ziffer 2, 75, 82, 85 und 91 des Zollgesetzes, sowie der Artikel 52/53 des Bundesratsbeschlusses über die Warenumsatzsteuer, verurteilte Sie die Oberzolldirektion am 18. November 1950 zu einer Busse im siebenfachen Betrag des hinterzogenen Zolles von Fr. 143.29 mit Fr. 1003.03. Von den Kosten und Gebühren der Untersuchung wurden Ihnen Fr. 23.15 auferlegt.
3. Sofern Sie sich innert 14 Tagen seit Veröffentlichung dieser Notifikation der Strafverfugung förmlich und unbedingt unterziehen, ermässigt sich die Busse um einen Viertel, d.h. um Fr. 250.75. Unterziehen Sie sich der Strafverfugung nicht, so können Sie binnen 20 Tagen bei der Oberzolldirektion Einsprache erheben und gerichtliche Beurteilung verlangen. Unterbleibt die Einsprache, so erwächst die Strafverfügung in Eechtskraft. Gegen die Höhe deiBusse kann jedoch innert 30 Tagen beim Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement Beschwerde geführt werden.
4. Gestützt auf Artikel 100 des Zollgesetzes wird die Firma Gar- & Transport AG. Laufenburg für Busse, Kosten und Gebühren solidarisch haftbar erklärt.
B e r n , den 21. November 1950.
9397
Eidgenössische Oberzolldirektion
# S T #
Wettbewerb- und Stellenanssehreibnngen, sowie Anzeigen
« Eidgenössische Einigungsstelle » Bei der unterzeichneten Verwaltung ist eine Broschüre im Umfang von 21 Seiten über die eidgenössische Einigungsstelle erschienen, die folgende Texte enthält: Bundesblatt. 102. Jahrg. Bd. III.
38
546 1. Bundesgesetz vom 12. Februar 1949 über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten.
2. Vollzugsverordnung vom 2. September 1949 zum Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten.
8. Erläuterungen zum Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten und zur Vollzugsverordnung .
Preis pro Exemplar Fr.--.70.
Bei Zustellung gegen Nachnahme Fr.--.90.
Bei Einzahlung auf Postscheckkonto III 520 Fr.--.80.
8768
Drucksachenbureau der Bundeskanzlei
Dnndesrechtspflegre Organisationsgesetz Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess -- Ausgabe 1949 -- Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden: , Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess) Diese 148 Seiten umfassende Broschüre enthält folgende Texte: Bundesgesetz vom 16. Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege.
Bundesgesetz vom 4. Dezember 1947 über den Bundeszivilprozess.
Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege mit den durch das schweizerische Strafrecht und das Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege getroffenen Abänderungen.
Reglement für das schweizerische Bundesgericht.
Preis (kartonniert) Fr. 2.80 Bei Zustellung gegen Nachnahme Fr. 8.10 Bei Einzahlungen auf Postcheckkonto (III 520) Fr. 3.-- Drucksachenbureau der Bundeskanzlei
547
Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesgesetz vom 24. Juni 1949 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten vorgesehenen Grundbesoldungen.
Sie umfassen die 10% Teuerungszulage und die andern Zulagen nicht.
Besoldung Fr.
Anmeldungstermin
Ingenieur-Chemiker Absolvent einer Hochschule.
Einige Jahre Praxis II Speziell Eignung für Untersuchungen auf dem Gebiet der Papierindustrie Eintritt: 1. Januar 1951. Dienstort: St. Gallen.
9364 bis 13455
30. Nov.
1950
Kanzleigehilfe II.K1. Junger kaufmännischer j Angestellter für Korrespondenz und Registraturarbeiten sowie laufende Büroarbeiten Eintritt: 1. Januar 1951. Dienstort: St. Gallen.
5636 bis 8045
Vakante Stelle
Anmeldestelle
Direktionspräsident der Eidg.
Matenalprüfungsund Versuchsanstalt, Leonhardstrasse 27, Zürich
Erfordernisse
Spezialhandwerker ]
Tätigkeit ala GerberZurichter in der Versuchsgerberei der Eidg. MaterialPrufungsanstalt C. Vorbildung: Abgeschlossene Lehre und einige Praxis in Gerberei oder Besuch einer Fachschule Eintritt: Dezember 1950. Dienstort: St. Gallen.
Laboraiitin
Abgeschlossene TextilLaborantenlehre. Praxis in Betriebslaboratorium oder in Textilbetrieb Eintritt: sofort. Dienstort: St. Gallen.
Zollkreisdirektion in Basel
Abteilung für Landwirtschaft In Bern Laupenstr. 25
Bureauchef Die Bewerber müssen minbeim Hauptzollamt destens den Grad eines Basel-St. Johann- Kontrollbeamten der ZollRheinhafen verwaltung bekleiden
(!·) 30. Nov.
1950
ao 5500 bis 7636
30. Nov.
1950
(1)
5227 bis 6864
30. Nov.
1950
(1.)
8227 bis 12318
Hochschulbildung 9364 Mikrobiologe bei der bis Eidg. Versuchs- (Bakteriologie u. Mykologie) anstalt für Wein- und und Kenntnisse der Virus- 13455 Obstbau sowie agri- krankheiten. Muttersprache kulturchemischen Französisch, Kenntnisse Anstalt Lausanne- der deutschen und engMontagibert lischen Sprache
3. Dez.
1950
(!·) 5. Dez.
1950
(1.)
548 Anmeldestelle
Vakante Stelle
Eidg.
Departement des Innern, Bern
Direktor der eidg. Bauten
Erfordernisse
Besoldung Fr.
Abgeschlossene technische Nach Hochschulbildung ; grund- Vereinliche Kenntnisse und Er- barung fahrungen im Hochbauwesen ; Befähigung zur Leitung eines grossen technischen und administrativen Betriebes; Beherrschung der deutschen und franzosischen Sprache Dienstantritt sobald wie möglich.
Anmeldungstermin
15. Dez.
1950
(2.).
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1950
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
47
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
28.11.1950
Date Data Seite
545-548
Page Pagina Ref. No
10 037 246
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.