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Bundesblatt 102. Jahrgang

Bern, den 19. Mai 1950

Band I

Erscheint ivi/chentlicli. Preis 38 Franken im Jahr, 15 Franken im Haltjahr znaUglich Nachnahuie- and PostbestelhmgsgebUr EinriicismtgsgeMihr: 50 Rappen rtie Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Sttimpfli £ de. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Errichtung einer neuen Gesandtschaft in Jordanien (Vom 12. Mai 1950) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Am 1. Oktober 1945 hatte die Bundesversammlung den Bundesrat ermächtigt, den schweizerischen Gesandten in Ägypten ebenfalls bei den Regierungen Iraks, Libanons und Syriens zu beglaubigen.

In der Folge wurde das schweizerische Konsulat in Beirut in eine Gesandtschaft unter der Leitung eines interimistischen Geschäftsträgers im Eange eines Legationssekretärs II. Klasse umgewandelt und ihr ebenfalls die Wahrung unserer Interessen in Syrien übergeben; im weiteren wurde unser Konsulat in Bagdad in eine Gesandtschaftskanzlei unter der Leitung eines Verwesers im Eange eines Vizekonsuls umgewandelt.

Die internationale Stellung sowohl des Libanons als auch Syriens hat seit Anerkennung der Selbständigkeit dieser Staaten fortwährend an Bedeutung gewonnen. Die von ihnen mit anderen Staaten angeknüpften politischen Beziehungen sind immer stärker ausgebaut worden. So hat, was die Schweiz anbelangt, Libanon in Bern eine Gesandtschaft errichtet, der anfänglich ein Geschäftsträger und ab Januar 1947 ein Gesandter vorsteht. Ebenso hat Syrien seinen Gesandten in Paris beim Bundesrat beglaubigt und in Bern eine Gesandtschaft unter der Leitung eines Geschäftsträgers errichtet. Auf wirtschaftlichem Gebiet endlich haben sich die Beziehungen zwischen der Schweiz einerseits und Syrien und Libanon andererseits ebenfalls merklich verstärkt.

So ist unsere Ausfuhr nach diesen zwei Staaten im Zeitraum von 1945--1949 von 3,7 Millionen auf 19,5 Millionen Schweizerfranken gestiegen.

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1158 Unsere Beziehungen mit Irak haben sich ebenfalls stetig entwickelt. Seit 1945 ist auch der gegenseitige Güteraustausch, insbesondere die schweizerische Ausfuhr, erheblich ausgebaut worden.

Angesichts der geschilderten Verhältnisse hat das Tätigkeitsfeld der schwei zerischen Gesandtschaft in Ägypten, der die Posten in Beirut, Damaskus und Bagdad unterstellt sind, ganz bedeutend zugenommen. Die genannte Vertretung muss sich infolgedessen mit immer zahlreicheren und verschiedenartigeren Aufgaben befassen.

Es hat sich indessen als wünschenswert erwiesen, dass unser Land sein Interesse auch nach den im Süden Ägyptens gelegenen Ländern, insbesondere nach Äthiopien richte, wo wir zurzeit noch keine Vertretung unterhalten. Für den Augenblick allerdings steht nicht die Errichtung einer Gesandtschaft in Addis-Abeba in Frage, sondern es handelt sich darum, unsere wirtschaftlichen Beziehungen mit Abessinien auszubauen und zu bestärken. Unter den heutigen Verhältnissen jedoch ist unsere Gesandtschaft in Kairo zu sehr belastet, als dass es vernünftig erschiene, ihr auch noch diese neue Aufgabe zu überbinden.

Sie ist aber die einzige offizielle schweizerische Vertretung, die entsprechend ihrer geographischen Lage damit betraut werden könnte.

In Erwägung einerseits der Bedeutung, die die Levantestaaten gewonnen haben und andererseits der Notwendigkeit einer Entlastung unserer Gesandtschaft in Kairo, um ihr zu gestatten, sich neben ihrer Hauptaufgabe, der Pflege der ägyptisch-schweizerischen Beziehungen, auch noch mit der Aufklärungsarbeit über Abessinien zu beschäftigen, hat der Bundesrat demzufolge beschlossen, unsere Vertretung in Beirut in eine unabhängige Gesandtschaft umzuwandeln, einen ständigen Geschäftsträger dorthin zu entsenden und diesen gleichzeitig bei den Eegierungen Syriens und Iraks zu beglaubigen.

Die Schweiz war im weitern bis anhin nicht vertreten in Jordanien, einem Land, das eine bedeutende Stellung sowohl in der Arabischen Union als auch in der allgemeinen Politik des Nahen Ostens einnimmt. Jordanien unterhält übrigens mit unserem Land wirtschaftliche Beziehungen, die im Hinblick auf seine beschränkten Hilfsquellen nicht zu vernachlässigen sind. Es scheint somit auch angezeigt, den schweizerischen Geschäftsträger in Beirut ebenfalls bei der Eegierung Jordaniens zu beglaubigen.
Nachdem die Bundesversammlung im Jahre 1945 ihre prinzipielle Zustimmung zur Beglaubigung eines schweizerischen Gesandten im Libanon, in Syrien und in Irak gegeben hat, erfordert der Ausbau unserer Vertretungen in diesen Ländern keinen besonderen Bundesbeschluss. Wir hielten nichtsdestoweniger dafür, die vorliegende Botschaft betreffend Jordanien zu benützen, um die eidgenössischen Eäte gleichzeitig über unsere Entscheidungen in bezug auf die erwähnten drei Länder zu unterrichten.

Es versteht sich von selbst, dass der Bundesrat sowie das Politische Departement im besondern darüber wachen werden, dass die mit der Verwirklichung dieser Pläne verbundenen Auslagen auf ein Minimum beschränkt bleiben.

1159 Im Sinne der obigen Erwägungen empfehlen wir Ihnen den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss zur Annahme.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Yersichernng unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 12. Mai 1950.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Max Petitpierre Der Bundeskanzler: Leimgruber

1160 (Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

die Errichtung einer neuen schweizerischen Gesandtschaft in Jordanien

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 12. Mai 1950, beschliesst:

Art. l Der Bundesrat wird ermächtigt, in Jordanien eine Gesandtschaft zu errichten.

Art. 2 Der Bundesrat vird beauftragt, diesen Bundesbeschluss auf Grund des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1947 betreffend Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse zu veröffentlichen und den Zeitpunkt seines Inkrafttretens festzusetzen.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Errichtung einer neuen Gesandtschaft in Jordanien (Vom 12. Mai 1950)

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Jahr

1950

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

20

Cahier Numero Geschäftsnummer

5853

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.05.1950

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1157-1160

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